Wasserschaden diagnostiziert seitens o2

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binlin84 schrieb:
Mal eine allgemeine Frage:

1. Auf welcher Seite liegt die Beweislast, wenn der Reparaturservice eines Händlers behauptet der Schaden sei vom Kunden verursacht? Müssen weitere Gutachten eingeholt werden?
2. Welche Mittel reichen aus um dies korrekt zu beweisen?
3. Welche Mittel und Wege gibt es für den Geschädigten sich in diesem Falle zu verteidigen bzw. zu beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Selbstverschuldung entstanden ist?
4. Gibt es für die geschädigten Kunden eine Möglichkeit sich kostenlos oder günstig von einem Anwalt beraten oder vertreten zu lassen? Wenn ja, wo?
5. Wie sehen die Erfolgschancen aus?

ad 1: Die ersten 6 Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer.
ad 2: Wenn du eine pauschale Antwort willst: Strengbeweis ? Wikipedia
ad 3: dito
ad 4: In ermangelung einer Rechtschutzversicherung: Verbraucherzentralen
ad 5: Das ist keine allgemeine Frage, sondern nur im Einzelfall zu benatworten.
 
Hallo Dadof 3,

Du hast natürlich terminologisch Recht. Das war ein Fehlgriff in alte Begrifflichkeiten, die sich verfestigt haben. Ich bitte dies zu entschuldigen. :) Es ist zutreffend, dass das angesprochene Gesetz dies etwas "liberaler" handhabt. Im großen und Ganzen, muss man aber sagen, dass dieses Feld noch immer eine Grauzone der deutschen Rechtspflege darstellt. Definitive Entscheidungen auf diesem Gebiet sind rar und immer eine Gratwanderung. Um diese Unsicherheit vorzubeugen und vor allem, um unabwägbare juristische Definitionsprobleme bezüglich der angesprochenen Begrifflichkeiten zu vermeiden, wäre die allgemeine Fragestellung zu bevorzugen.

:)

Liebe Grüße

John Lockes
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey BinLin 84,

ich werde Dir Deine Fragen heute Abend ausfühlich beantworten, sobald ich Zeit habe. Versprochen! Schau einfach heute Abend nochmals vorbei.
So Pauschal wie mein Vorredner würde ich die Antwort nicht gestalten wollen. Gerade die Beweislastumkehr nach § 476 BGB gilt nur hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels bzw. ob dieser zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen hat. Bei einem Wasserschaden wird ja gerade behauptet, es liege typischerweise kein Sachmangel vor.

Schau heute Abend nochmal vorbei.

Viele liebe Grüße

John Lockes
 
Ja das wäre lieb... Bringt mich jetzt alles nicht weiter :-(
 
Lieber John daher habe ich ja auch geschrieben, das ich aus O2 Sicht anders argumentieren würde:) aber lassen wir das 3 "Juristen" - 3 Meinungen :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also um jetzt mal den Neid zu schüren, ich hab ja seit ner Woche dieses Erreichbarkeitsproblem trotz besten Empfang, hab bei o2 angerufen, denen das geschildert und siehe da, ich wurde zwar erst darauf verwiesen, das Handy mal 2 Tage mit der anderen SIM meiner 2 o2 SIM-Karten zu verwenden und sollte das Nichts bringen, nochmal anrufen und sie werden mir ein Austauschgerät BIS ZUR HAUSTÜR PER POSTBOTE zukommen lassen.
D.h. der Postbote kommt mit nem neuen Milestone und sammelt mein altes ein, ist doch toll! Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich überhaupt noch die SIM ausprobieren soll^^!
Machen sie aber wahrscheinlich auch nur, weil ich seit 6 Jahren Kunde bin und seit kurzer Zeit Premium Status besitze.
 
hi fox - ja ich kann mich an meinen Platinum Zeiten erinnern bei VF, da war das auch so. Ist aber nur den absoluten "Premium" Kunden scheinbar vorbehalten....
 
@ Thyrus: Mein Aussage bezog sich nicht auf Dich, sondern auf jene von Dadorf in Punkt 1 seiner vorherigen Antwort. Heißt dieses - von Dir zitierte - Sprichwort nicht "3 Juristen, 5 Meinungen"? ;-)

Lieber Binlin 84

Zu den aufgeworfenen Fragen:
Grundsätzlich gilt: Der Anspruchsteller muss die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen, sofern sie nicht zugestanden werden. Im Bereich der Sachmängelgewährleistungshaftung, bedeutet dies, dass derjenige der behauptet einen Nacherfüllungsanspruch zu haben beweisen muss, dass die Sache sachmangelhaft ist. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB besagt lediglich, dass bei Auftreten eines Sachmangels vermutet wird, dass dieser schon zum relevanten Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (i. d. R. die Übergabe der Sache) vorgelegen hat. Die Beweislast OB der geltend gemachte „Schaden“ überhaupt ein Sachmangel ist, liegt weiterhin beim Anspruchsteller (also beim Kunden). (Dies dürfte inzwischen allgemein gültige Meinung sein, auch wenn es andere Stimmen hierzu gibt.)
Sofern die Indikatoren eines technischen Gerätes, einen Wasserschaden anzeigen, ist dies natürlich ein Indiz dafür, dass kein Sachmangel vorliegt. Wenn diese Indikatoren allerdings nichts ausweisen, bleibt die Behauptung, dass ein Wasserschaden vorliege natürlich rätselhaft.

Im Falle eines Zivilprozesses kann durch die in der Zivilprozessordnung angegebenen Beweismittel Beweis erbracht werden. Es gibt den Zeugen-, den Sachverständigen- und den Urkundenbeweis. Außerdem gibt es noch den Beweis durch Augenscheinseinnahme bzw. durch Parteivernehmung. Der Vertragspartner kann natürlich als sachverständigen Zeugen, den Mitarbeiter der mit der Reparatur betraut war bzw. etwaig vorhandene Fotos vorbringen. Der Kunde kann in solch einem Fall seinerseits versuchen Zeugenbeweis zu erbringen bzw. eine gutachterliche Stellungnahme zu beantragen. Wie der Richter die einzelnen Beweise würdigt, bzw. welch ein Ergebnis solch ein Gutachten liefert ist natürlich ungewiss.

Kostenlose Rechtsberatung geben tatsächlich die Verbraucherzentralen in einem gewissen Umfang. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? In diesem Fall würde ein Rechtsanwalt bei Deiner Versicherung um Kostendeckung nachfragen. Man zahlt, dann – auch im Falle des Unterliegens – nur die etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung.

Die Erfolgschancen in einem Zivilprozess kann man leider pauschal nicht angeben. Diese hängen im Wesentlichen von der Qualität der jeweiligen Beweismittel ab, bzw. vom Ergebnis der genauen Sachverhaltsaufklärung. Allgemein gilt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. ;-)

Wenn Du noch Fragen hast, so sende ich Dir gerne eine Rückantwort.

Viele Grüße
John Lockes
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mal eine kurze Einschätzung bezüglich des Antwortschreibens von o2 / der Reparaturfirma abgeben dürfte, wegen des Wasserindikators:

als ich MEINEN stein das erste mal aufgemacht habe, um die SIM einzusetzen, war ich kurzfristig ziemlich entsetzt, als ich die roten Kreuze auf dem Indikator gesehen habe... O_ô
Bis mir dann aufgefallen is dass das Steinchen problemlos funktioniert, und dass die roten Kreuze wohl der Standard-Zustand des Indikators sind (ich vermute dass sich der Rest UM die Kreuze herum bei Wasser auch rot färbt).

Nun meine Vermutung:
Das hat den Leuten von der Reparaturfirma niemand gesagt, und sie sind -genau wie ich- einfach von nem Wasserschaden ausgegangen, ohne es zu überprüfen?! >_<

Ja ich weiss.. unwahrscheinlich und sehr sehr dämlich, aber: man hat schon Pferde sprichwörtlich kotzen sehen, ne? ;)
 
Ich kenne einen ähnlichen Fall bei einem Motorola Handy aus einem anderen Forum. Dort gingen die Techniker auch von einen Wasserschaden aus, da der Kondisator sich gefärbt habe (war weiß mit roten Kreuz), in dem Fall wurde dem Mitarbeiter einfach nicht mitgeteilt, dass seit neuesten neue Kondisatoren im Gerät sind.

Vllt. ist das bei dir ja auch so. Meines ist gestern gekommen und hat auch die roten Kreuze...
 
AFAIK waschen sich die Kreuze aus, wenn sie nass werden.
Es sind dann also keine Kreuze mehr zu erkennen, sondern der komplette Indikator wird rot.

Es gibt aber auch indikatoren die weiß sind, und dann rot werden sobald sie naß werden.

Ich erinner mich, dass sich doch hier einer von datrepair im Forum tümmelt, mir fällt bloß der nickt nicht mehr ein

Edit
Ich GLAUBE(!!!) es war Fluck

Edit2
Hier noch der Thread zu den Indikatoren
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich wollte auch mal was dazu sagen diese Indikatoren sind kein eindeutiges Beweismittel da sie keinen Normen unterliegen.
Es gibt Indikatoren die reagieren schon bei den normalen Körperausdünstungen beim tragen in der Hosen- oder Hemdentasche.
Ich selber habe fast jede Woche einen solchen Fall, eindeutig sagen ob es sich um einen Schaden durch in das Gerät eingedrungene Feuchtigkeit handelt kann man erst Wochen nach dem es nass geworden ist den erst dann sind die Reaktion der Metalle der Leiterplatte sichtbar und auch erst dann fangen die Geräte an verrückt zuspielen also denke ich mal war dein Milestone schon feucht geworden bevor du es bekommen hast. Denn die Fehlfunktionen die du beschrieben hast deuten darauf hin das wirklich nur wenig eingedrungen ist und das merkt man dann auch nur sehr langsam das Gerät stirbt dann seinen Heldentod über einen längeren Zeitraum. Bei mehr Feuchtigkeit sollte jeden klar sein gehts schneller meist innerhalb von Stunden-Tagen das sind man dann aber auch deutlich an den Konnektoren des Handys.
 
Ich habe keine Antwort von o2 bekommen.. bis jetzt nicht.
Ich werde jetzt per Einschreiben und etwas unfreundlicher vorgehen!
 
Ich würde einfach mal anrufen. ist doch besser mal persönlich mit einem verantwortlichen zu reden. bleib hartnäckig aber gehalten! Viel hängt auch von der persönliochen meinung des verantwortlichen ab.
 
Ich habe einfach keine Lust, nachher nichts in der Hand zu haben (schriftlich). Dann rede ich mit irgendeinen Callcenter-Typ und am Ende heisst es, das wurde nie gesagt! Ausserdem kann ich mich schriftlich besser ausdrücken als telefonisch...:D
 
Tja, so würdest du aber aller wahrscheinlichkeit nach schneller und effektiver zu etwas kommen, mit dem man was anfangen kann. Versuch ihn7sie darauf festzunageln, dass was im System vermerkt, damit andere das Problem nachlesne können. Klappt meist. Und wenn nix passiert, wieder anrufen, ...
Also tus oder lass es, aber ich denke, telefonisch kommst du am ehesten weiter.
 
Hi, mal abseits von Recht und Unrecht: Ich habe letzte Woche meinen Stein wirklich versenkt. Und daher kann ich sagen: Der Indikator wird rot. Soll ich vielleicht noch was prüfen? Kann was helfen?
 
Glaubst du ernsthaft ein Call Center kann mir qualifizierte Auskünfte geben, auf die ich mich hundertprozentig verlassen kann? Geht es dann vor Gericht habe ich null Beweise...
Und bei jedem Mal hat man einen andren Mitarbeiter an der Leitung und muss den Fall wieder von vorne erklären... das nervt!
Meine Erfahrungen mit telefonischen Abmachungen/Absprachen waren meist eher negativer Art...:(
So habe ich nun ein Einschreiben mit Rückschein versendet und kann sichergehen, dass mein Schreiben auch ankommt und gelesen wird.
Hab ihnen eine Frist gesetzt bis zum 05. Mai 2010.

:)
Jetzt heisst es abwarten!
 
Unglaublich aber wahr! Frist von 2 Wochen ist heute abgelaufen!

o2 hält es anscheinend nicht für nötig in irgendeiner Weise zu reagieren.
Weder Mail noch Post hat eine Reaktion bei Ihnen aufkommen lassen!
Mit welcher Arroganz man mir als Kunde entgegentritt, ohne sich auch nur ansatzseise zu äußern, ist wirklich eine Frechheit. Da wird es noch nichtmal für nötig befunden, mir (und das wäre ja das Mindeste) eine Absage zu erteilen!

Ich werde heute nachmittag einen Termin beim Anwalt machen! Solch Ignoranz lässt mich kaum noch hoffen...:(
 
So!
Heute habe ich nun ein Schreiben erhalten in dem NULL auf mein Anliegen eingegangen wird. Mein Widerspruch wird einfach ignoriert, es wird nichts von den Punkten die ich aufzählte geschweigedenn auf die genannten Paragraphen aufgegriffen.
Im GEGENTEIL:
Man ist so dreist und erklärt woher ein Feuchtigkeitsschaden herrühren kann.

Nachdem ich eine 2 seitige und ein 3 seitigen Brief mitgeschickt habe in dem genau das alles erläutert wird!
Wenn das nicht so vor Arroganz und Ignoranz strotz! Ich bin sowas von wütend!

Ich hab nun kurzerhand bei o2 angerufen, wo man mir empfahl (entgegen dem Urteil von datrepair) das Handy abermals einzusenden über Motorola. Vielleicht würde die es ja richten können.. achja und wenn nicht. Soll ich einfach meinen Brief wieder schicken!
Herrlich! Ich fühle mich dermaßen verarscht als Kunde...
Das war definitiv das letzte Mal, dass ich mich in die Klauen eines solchen Dientsleisters begebe.

Der nächste Gang wäre dann zum Anwalt. Wünscht mir Glück!
 

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