Dadof3
Dauer-User
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binlin84 schrieb:Mal eine allgemeine Frage:
1. Auf welcher Seite liegt die Beweislast, wenn der Reparaturservice eines Händlers behauptet der Schaden sei vom Kunden verursacht? Müssen weitere Gutachten eingeholt werden?
2. Welche Mittel reichen aus um dies korrekt zu beweisen?
3. Welche Mittel und Wege gibt es für den Geschädigten sich in diesem Falle zu verteidigen bzw. zu beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Selbstverschuldung entstanden ist?
4. Gibt es für die geschädigten Kunden eine Möglichkeit sich kostenlos oder günstig von einem Anwalt beraten oder vertreten zu lassen? Wenn ja, wo?
5. Wie sehen die Erfolgschancen aus?
ad 1: Die ersten 6 Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer.
ad 2: Wenn du eine pauschale Antwort willst: Strengbeweis ? Wikipedia
ad 3: dito
ad 4: In ermangelung einer Rechtschutzversicherung: Verbraucherzentralen
ad 5: Das ist keine allgemeine Frage, sondern nur im Einzelfall zu benatworten.