Dayness
Fortgeschrittenes Mitglied
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Danke! Ich werde es noch mal probierensoCram schrieb:Es ist echt traurig, wie sich die Gleichgültigkeit durch unsere ganze Gesellschaft zieht. Dann zahlen die Leute lieber mal 100 € aus eigener Tasche, statt ihr Recht durchzusetzen. Und dann wundern sie sich hinterher auch noch, wenn die nächste Gerätegeneration noch bescheidener wird.
Ich habe hier mal eben ein Musterschreiben für die juristisch unbedarften unter uns aufgesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am xx.xx.xxxx das Motorola Milestone bei Ihnen gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes wurde das Handy auf Ihrer Homepage als "Flash-fähig" beworben (siehe Anhang), was mich unter anderem zum Kauf des Handys veranlasste. Auf die Bereitstellung dieser Funktion warte ich seitdem. Ich setze Ihnen hiermit Frist auf den xx.xx.xxxx (zwei bis drei Wochen finde ich in Ordnung) zur Nachbesserung und werde im Falle fruchtlosen Fristablaufs vom Kaufvertrag zurücktreten. Um eventueller Verweise auf die Verantwortlichkeit des Herstellers vorzugreifen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sie für Ihre Werbeaussagen haften, unabhängig davon, ob Sie diese ungeprüft vom Hersteller übernommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn der Händler nicht innerhalb von zwei Wochen nachbessert, gebt ihr die Angelegenheit an euren Anwalt ab, wenn ihr nicht selber vor dem Amtsgericht auftreten wollt. (Davon abgesehen glaube ich nicht, dass es o2 auf eine Klage ankommen lässt, weil es auf die Frist, die ihr gesetzt habt ankommt, selbst wenn sie dann später mal ein Update mit Flash-Fähigkeit rausbringen)
Ich habe mir die Erwähnung vom § 434 Abs. 1 S.2 BGB (Haftung für Werbeversprechen) und die Rücktrittsnormenkette §§ 346 I, 323 I, 437 Nr. 2 Fall 1, 434, 433 BGB gespart, weil mit Paragraphen um sich werfen nicht besonders professionell ist. Das sieht immer etwas nach Jura-Student im ersten Semester aus. Lieber kurz und knapp klar machen, dass man weiß, wovon man redet. Paragraphen könnt ihr dann immernoch im Schreiben ans Gericht benutzen. Danke an das Bild an emx_o.
Ein paar Danke fänd ich schön =)
Sebastian_M schrieb:Danke! Ich werde es noch mal probieren
Eine Frage, nach fast einem Jahr hat meins ein paar Kratzer... Wie ist denn dann das vorgehen? Kann man trotzdem vom Kaufvertrag zurücktreten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf der Seite der Firma Adobe wird seid neustem erwähnt, dass Android-Handys, die Flash benutzen wollen, neben Android 2.2 auch einen Prozessor benötigen, der auf mindestens 800Mhz getaktet ist. Mir stellt sich nun die Frage, wie sie den versprochenen Flashsupport auf dem Milestone erreichen wollen, da dieser ja nur mit 550MHz taktet. Wird der Prozessor im Zuge eines Softwareupdates höher getaktet, um den versprochenen Flashsupport zu erreichen, oder wird Flash trotz des geringeren Taktes laufen?
Meine 2. Frage ist, ob nun endlich ein genauer Termin für das Update auf 2.2 feststeht.
mit freundlichen Grüßen,
Benjamin *******
juvefan schrieb:Shit happens
Dann viel Glück und Nerven beim Umtauschen
juvefan schrieb:Laut einigen Aussagen hier sollte das deinen Anbietern nicht kümmern da die zugesicherte Eigenschaft schon von Anfang an nicht gegeben war.
Wobei ich nicht glaube, dass man mit einem durchgenudelten Stein seine komplette Kohle zurückbekommt
Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren ^^
eybee1970 schrieb:so ist das, FuFu, die einen interessiert's, die anderen eben nicht - das macht aber weder die eine noch die andere Meinung richtig oder falsch, wenn mich ein thread nicht interessiert, dann geh ich da mal kurz rein um genaqu das festzustellen und das war's dann für mich.
und im Vergleich zu anderen threads sehe ich hier doch mehr Leute, die etwas TUN und nicht nur 'rumheulen'!
grandiose Antwort -.-Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir können Ihre Frage nur mit folgender Bekanntmachung beantworten:
Wir sind erfreut Ihnen mitteilen zu können, dass das Update auf Android 2.2 für Ihr MILESTONE für das 4. Quartal 2010 geplant ist.
Weitere Informationen erhalten Sie über https://supportforums.motorola.com/community/manager/softwareupgrades.
idealforyou schrieb:Vodafone hat den Milestone ordentlich beworben und somit keine Eigenschaft zugesichert die das Gerät nicht erfüllt. Somit besteht auch kein Rücktrittsrecht vom Laufzeit- und Kaufvertrag.
Wenn Du bei Motorola Dein Gerät direkt erworben hättest wäre eine evtl Möglichkrit gegeben gewesen. Aber da du es bei Vodafone gekauft hast steht Dir nur die Möglichkeit zur Verfügung gegen den Händler vorzugehen und nicht gegen Motorola.
Im Fazit:
Für dein Gerät gibt es keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage und es gibt keine Chance auf einen Rücktritt.
Aerox schrieb:bei einigen hats doch ohne Einschreibebrief mit Rückschein funktioniert?? Naja, ich werd in zwei Stunden mal bei ihnen dort anrufen und ein wenig Druck machen
Feo schrieb:I(durch Android 2.2 Update)