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doesdroid
Erfahrenes Mitglied
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Bin zwar auch (noch) kein Anwalt, aber was du mit Wertminderung meinst, ist etwas schleierhaft. Die gesetzliche Minderungsregelung im Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen hat jedenfalls exakt die selben Voraussetzungen wie ein Rücktritt: Sprich: Kannste mindern, kannste auch zurücktreten und umgekehrt...
Der einzige Unterschied ist, dass auch unerhebliche Mängel eine Minderung bewirken können. Das hängt aber nicht vom Kriterium des bereits erfogten Gebrauchs ab.
Der einzige Unterschied ist, dass auch unerhebliche Mängel eine Minderung bewirken können. Das hängt aber nicht vom Kriterium des bereits erfogten Gebrauchs ab.
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