presseonkel
Ehrenmitglied
- 29.045
presseonkel schrieb:Moin,
gehört jetzt zwar nicht unmittelbar zum Thema, aber ich hab mir doch bei o2 ein Samsung Galaxy S geholt. Dieses Handy bewirbt o2 auf deren HP auch mit "Flashlight und Videoleuchte". Obwohl das Galaxy S keines von beiden hat. Hab denen natürlich auch prompt ne Email geschickt und die drauf aufmerksam gemacht, dass sie etwas bewerben, was nicht den Tatsachen entspricht. Obwohl Flashlight und Leuchte (bzw. das Fehlen dieser Features) für mich keineswegs ein Grund zur Rückgabe sind. (um jetzt mal auf den Punkt zu kommen) Mir hat o2 sofort eine Rücknahme des Galaxy S angeboten (kommt natürlich nicht in Frage ). Ich nehme jetzt mal an, dass es sich beim Stein nicht anders verhalten dürfte...
Jedenfalls (und jetzt bin ich wieder beim Thema, weil ich davon auch betroffen bin) habe ich an o2 heute Nachmittag sofort eine Email geschickt, als das Theater um Froyo für den Stein anfing und vorsorglich -für den Fall, dass Froyo für den Stein wirklich nicht kommen sollte - eine Rücknahme eingefordert.
Zitier mich mal schnell selber.Hier ist die Original-Anwort-Email von o2 wegen des Galaxy S:
o2 Kundenbetreuung an presseonkel
Details anzeigen 11:36 (Vor XXX Stunden)
Guten Tag Herr Axxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit und die Unannehmlichkeiten.
Gerne hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen geklärt, allerdings konnten wir Sie telefonisch leider nicht erreichen.
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist möglich, da die beworbenen Features des Samsung Galaxy nicht unterstützt werden.
Bitte wenden Sie sich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages direkt an den o2 Shop, bei dem Sie Ihr Handy erworben haben.
Sie haben dort die Möglichkeit das Mobilfunkgerät mit Originalverpackung zurückzugeben.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Freundliche Grüße nach Hxxxxxxxxx
Ihr o2 Team