Handhabe gegen die Aussage von Motorola das 2.2 wohl nicht mehr kommt?

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he_stheone64 schrieb:
Entspannen? Hand? Hand Entspannung ? :D

Hey, hey, hey, hey - that`s what I say...:cool:


Geht's da nicht um "Befriedigung"? Im weitesten Sinne? :D
 
Also mir geht es bei der ganzen Sache eher darum, das Problem beim Provider bekannt zu machen, eine "Öffentlichkeit" zu schaffen. Ich denke das einzelne Anrufe von Usern bei Motorola einfach verpuffen, das juckt die nicht, siehe das ganze Facebook Gejammer usw...

Die Provider aber, denen liegt ja etwas uns als Kunden zu behalten auch über 2 Jahre hinaus, wenn man da also den Stein ins Rollen bringt könnte man bewirken das die sich mal mit Motorola in Verbindnung setzen und ich denke deren Stimmen haben sehr viel mehr Gewicht als die eines einzelnen Users...
 
wäre jedenfalls sinnvoller als sich einzubilden man könnte mit ner popeligen rechtschutzversicherung was auf dem gerichtsweg gegen multimillionen-euro-konzerne ausrichten ^^
 
fant0mas schrieb:
wäre jedenfalls sinnvoller als sich einzubilden man könnte mit ner popeligen rechtschutzversicherung was auf dem gerichtsweg gegen multimillionen-euro-konzerne ausrichten ^^

Davon bin ich nie ausgegangen, ich will meinen Stein nicht loswerden... und gestern habe ich O2 ganz gut genervt habe drei Mitarbeiter verschlissen... macht immer Spass wenn die dann entnervt aufgeben und weiter verbinden, irgendwann kommt dann immer ein Mann mit einer tiefen sonoren Stimme ans Telefon, ist so eine Art Bossgegner der Handy Hotlines, der soll einem einschläfern, da muss man auf der Hut sein... Nur nicht abwimmeln lassen, hart am Ball bleiben :D
 
Also, so ein bischen rechtlichen Background hab ich und deswegen würde ich jetzt mal behaupten, dass das, was in der Werbung eines Anbieters steht einfach keine zugesicherte Eigenschaft ist... Die Werbung als solches ist ja auch kein Kaufvertrag oder sowas...

Rein rechtlich würde ich mal behaupten stellt eine Werbung lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (§433 BGB). Mehr auch nicht...

Eine zugesicherte Eigenschafts wirds dann, wenn Du beim Verkäufer XY das Milestone kaufst und der Dir explizit zusichert, das Flash 10 auf alle Fälle kommt. Und das wäre dann wohl eine zugesicherte Eigenschaft.

Aber alleine die Werbuing als solches sicher nicht.

Und wer hat sich den das Milestone nur uns ausschliesslich wegen dem vielleicht kommenden Flash 10 gekauft????

Die Rechtsschutzversicherung möchte ich sehen, die für so einen Unsinn eine Kostenübernahmeerklärung zusagt...
 
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Reaktionen: fant0mas
taho schrieb:
Wow, dass ihr euch wirklcih hier austobt, aber gibt es keinen, der mal zu O2 gegangen ist und seinen Unmut kund zu tun. Wäre wirklich gespannt was die zu dem Fall sagen.
Die Hotline ist in meinen Augen nur eine "stille Wand", die kaum etwas sagen kann.
Ich selber komme leider nicht dazu in einen O2-Laden zu gehen, aber würde mich über eure Erfahrungen sehr freuen.

Ich war bei meinem o2 Laden (ebenso mein Bruder bei seinem), und ich wurde da nur mit einem "Ne das können wir nicht machen, da müssen wir auf Antwort von oben warten..." entgegnet, selbst nach genauer Schilderung der Sachlage haben die sich ständig hinter ihrem Konzern versteckt anstelle zu versuchen, mich als Kunden erstmal zu beruhigen.
Mein Bruder hat danach bei der Hotline angerufen und den guten Herrn da so sehr mit Fakten bombadiert, das irgendwann nur noch kleinlaute bis gar keine Antworten kamen...
Es ist nicht so, als würden wir nichts tun...
 
@Speckolatius: Das wäre mir aber neu. Dann könnte ja auch jeder Computerhersteller behaupten, sein Gerät hat 15 GHz Prozessorleistung. Mit der und der Technik kommt das dann in einigen Jahren vllt., aber das war dann auch eine falsch beworbene Eigenschaft des Gerätes.
 
Zwischen einer beworbenen und einer zugesicherten Eigenschaft ist mal auf alle Fälle ein Unterschied!

Und nur mal so am Rande: Die Angaben der Autohersteller zum Spritverbrauch stimmen ja so gut wie nie mit dem tatsächlichen verbrauch überein.... Opel sagt, Dein Insignia verbraucht 5,5 Liter/100 KM. Dein Insignia verbraucht dann aber tatsächlich 6,00 Liter.... Willst da den Kaufvertrag anfechten? Bzw. auch, wenn Dein Insignia dann nur 5,00 Liter verbraucht? Ich glaube nicht bzw. spätestens die Rechtsschutzversicherung wird da mal herzlich lachen...

Ein Anwalt wird Dir immer sagen, dass man da Klagen soll.... Weil er da halt dran verdient.

Aber mal ganz ehrlich: Das Flash 10 vielleicht doch nicht kommt ist doch nicht wirklich das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft....
 
Speckolatius schrieb:
Zwischen einer beworbenen und einer zugesicherten Eigenschaft ist mal auf alle Fälle ein Unterschied!

Und nur mal so am Rande: Die Angaben der Autohersteller zum Spritverbrauch stimmen ja so gut wie nie mit dem tatsächlichen verbrauch überein.... Opel sagt, Dein Insignia verbraucht 5,5 Liter/100 KM. Dein Insignia verbraucht dann aber tatsächlich 6,00 Liter.... Willst da den Kaufvertrag anfechten? Bzw. auch, wenn Dein Insignia dann nur 5,00 Liter verbraucht? Ich glaube nicht bzw. spätestens die Rechtsschutzversicherung wird da mal herzlich lachen...

Ein Anwalt wird Dir immer sagen, dass man da Klagen soll.... Weil er da halt dran verdient.

Aber mal ganz ehrlich: Das Flash 10 vielleicht doch nicht kommt ist doch nicht wirklich das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft....

der Vergleich hinkt: unter irgendwelchen 'Laborbedigungen' kommt auch der Insignia auf 5,5 Liter/100 km (frühes schalten, max 120 km/Stunde, bergab mir Rückenwind, usw. :)). Flash ist ein fehlendes aber vorher zugesichertes feature - zumindestens bis Froyo kommt...
 
Denke ich nämlich auch.
Ein passenderer Vergleich wäre z.B. wenn Opel dir zusichert, dass dein Auto die und die Leistung bringt, beispielsweise 100 PS. Du merkst dann aber, dass dein Auto nur 80 PS Leistung hat. Dann sagt dir Opel, dass sie erst einmal die "Firmware" (gibt es ja auch für Autos, Chiptuning oder wie der Spaß heisst) des Autos anpassen müssen, wenn du diese Leistung auch haben möchtest.
Angepriesen wird dein Auto von Anfang an aber mit 100 PS. Und dann beschwerst du dich nicht? ;)
 
Speckolatius schrieb:
Zwischen einer beworbenen und einer zugesicherten Eigenschaft ist mal auf alle Fälle ein Unterschied!

Und nur mal so am Rande: Die Angaben der Autohersteller zum Spritverbrauch stimmen ja so gut wie nie mit dem tatsächlichen verbrauch überein.... Opel sagt, Dein Insignia verbraucht 5,5 Liter/100 KM. Dein Insignia verbraucht dann aber tatsächlich 6,00 Liter.... Willst da den Kaufvertrag anfechten? Bzw. auch, wenn Dein Insignia dann nur 5,00 Liter verbraucht? Ich glaube nicht bzw. spätestens die Rechtsschutzversicherung wird da mal herzlich lachen...

Ein Anwalt wird Dir immer sagen, dass man da Klagen soll.... Weil er da halt dran verdient.

Aber mal ganz ehrlich: Das Flash 10 vielleicht doch nicht kommt ist doch nicht wirklich das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft....


Das ist so nicht ganz korrekt: seit der Schuldrechtsreform 2002 wird hier nicht mehr unterschieden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Werbeaussagen als Beschaffenheitsangaben anerkannt. Eine Abweichung wird demnach als Sachmangel angesehen, bei dem dem Käufer Gewähleistungsansprüche (meist: Nacherfüllung, Minderung, Zurücktreten vom Kaufvertrag) zustehen.

Danach ist gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 BGB die Kaufsache u.a. mangelhaft, wenn sie sich nicht für eine ganz gewöhnliche Verwendung eignet und eine bestimmte, zugesicherte Beschaffenheit nicht aufweist, die bei Produkten/Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.

Als Beschaffenheitsangaben gelten auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung erwarten kann.

Was den Opel angeht: es gibt ein einschlägiges Urteil, wonach der Käufer bei mehr als 10 % Mehrverbrauch in der Praxis gegenüber dem ECE-Normverbrauch vom Kaufvertrag zurücktreten, Minderung oder Nachbesserung verlangen kann.

Der Nachweis ist sehr, sehr aufwändig zu führen - aber grundsätzlich ist das möglich.
 
Hier beißen sich zu viele an Flash Ready fest.. Und das MS wurde jedoch seinerzeit mit Flash-Funktion beworben und angepriesen, und auf der o2 Seite steht nach wie vor, das Flash funktionieren soll mit dem Webkit Browser (stock Browser).

Ob das Gerät das kann ist zweitrangig... Denn JEDES Android-Smartphone kann Flash. Die Vorraussetzung dafür ist einfach nicht gegeben, in dem Falle "FroYo" ... Und wie lange warten wir schon darauf?
Als ich damals auf der Seite von o2 war hab ich gedacht: "Cool, sogar mit Flash" ... Pustekuchen... Ernüchterung eine Stunde später.

EDIT: Und ja, ich WÜRDE mich entspannen... Wenn ich nicht knapp 500 Euronen hätte zahlen müssen um festzustellen, das der Support für das teure Gerät ca. 4-5 Monate nach Kauf quasi eingestellt wird und der Hersteller quasi alles Ignoriert, was ihm vorgeworfen wird (oder: durchlesen -> schulterzucken -> kurzes "mir doch egal" als antwort stellen -> seite schließen) ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Speckolatious
Sicher stellt Werbung eine Aufforderung zum Angebot dar, jedoch darf trotzdem nicht falsch geworben werden.
Es ist ja nun auch defintiv so, dass das Milestone in der Artikelbeschreibung mit Flash-Ready beworben worden ist, dies stellt für Technikinteressierte einen Kaufgrund dar, da dem Endnutzer damit gezeigt wird, das Gerät ist mit der richtigen Software durchaus zu Flash fähig, warum sollte man dann davon ausgehen, dass diese Software nicht bereitgestellt wird? Wenn das nicht bereit stellen dann von anfang an so geplant war sollte der Käufer mit dem Aufdruck offensichtlich nur Irrgeführt werden.
Ob mit der Sachlage nicht unlauterer Wettbewerb vorliegt halte ich jedenfalls nicht für fernliegend. Allerdings hab ich zu wenig Ahnung vom UWG als das ich eine konkrete Aussage treffen könnte.
Irgendwo muss der Käuferschutz ja anfangen.
 
Ha, hätte dann ja fast genausogut draufstehen können:

Das Gerät kann sogar Flash 10.1
... wenn es eine Softwareseitige unterstützung gäbe

So wie es aussieht, hätte das ja der direkte Werbeslogan sein können... Nur anders formuliert?
 
Man könnte auch "Year 2012 compatible" draufschreiben.
Wenn dann die Welt trotzdem untergeht, ist das dann die Schuld vom Telefon oder vom Jahr 2012? ;)

(tut mir leid, ich werd langsam albern ^^)
 
nein, sie hätten auch 'UKW Radio Unterstützung' reinschreiben können - wäre beim MS ja grundsätzlich machbar....da hätte mich mal der Aufschrei interessiert, wenn dann kein Radio drin gewesen wäre...:D
 
Hm... ich würd sogar so weit gehen, dass man "Pro Choice Unterstützung" drauf schreiben könnte - ob dann ein Abtreibungsgegner, der sich das Handy kauft, wegen fehlender Features klagen kann wenn er und damit sein Telefon eben doch nicht Pro-Choice unterstützen? ^^

(gleich setzts nen Rüffel wegen OT, wette ich :p ich hör lieber auf hehe)
 
Oder
"Das Smartphone ohne Limits" *



(schriftgröße 1 pixel) *Wenn der Bootloader offen wäre (muhaaahahaha)

(Man ich hör mich an wie ein MS hater, dabei find ich das Gerät an sich geil ^^)
 
Jep, das hätte man alles drauf schreiben können. Und dann ist das auch noch lange keine zugesichrte Eingenschaft.

Aber wenn Euch das ach so stört, dass die damit geworben haben und das für Euch DIE kaufentscheidende Eingenschaft war, dann habt doch so viel Rückgrat und fangt an zu klagen.

Oder stören Euch die Kosten, die das verursacht? Wenn Ihr meint, dass Ihr im Recht seid, sucht Euch doch nen Anwalt und finanziert das ganze. Oder ist dann die zugesicherte Eigenschaft auf einmal nicht mehr ganz so wichtig....
 

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