Garantie und Gewährleistung bei Ratenkauf auf anderen Namen

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Neo

Gast
Hallo, wie in einem anderen Thread schon mal gesagt, habe ich die Möglichkeit, ein wenig günstiger als sonst, an ein Milestone heran zu kommen. Jemand hat es sich über ein Versandhaus bestellt und zwar mit einer Finanzierung, also auf Raten.

Ich frage mich nun, wie mein rechtlicher Status aussieht, wenn ich das Handy kaufe? Bin ich der Besitzer? Eigentlich ist der Besitzer doch bis zur letzten Rate doch das Versandhaus, oder?

Was ist, wenn dieser Jemand nicht mehr die Raten bezahlt?

Ist es dann gestohlene Ware? Und wie sieht es mit der Gewährleistung und Garantie aus?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kenn den Ratenzahlungsvertrag ja nicht, aber ausgehend davon was normalerweise dadrin steht ist dein Bekannter nicht Eigentümer des Steins.

Normalerweise steht in dem Vertrag eine Klausel wie: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers."
Also ist dein Bekannter nur Besitzer und hat keine Befugnisse dir das Eigentum zu übertragen. Da du sogar von der Situation weißt, kannst du dich auch nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen.

Prinzipiell müsste der Eigentümer (Verkäufer) des Steins der Weiterveräußerung an dich zustimmen oder du müsstest den Ratenvertrag übernehmen (also an die stelle deines Bekannten treten).

Normalerweise - fernab von der grauen Theorie des BGB - sollte es keine Probleme geben. Im Problemfall dürfte Verkäufer nicht den Steim zurückfordern sondern würde versuchen an das Geld zu kommen. Wenn allerdings auch kein Geld mehr bei dem Bekannten zu holen wäre, dann würde auf den Stein zurück gegriffen werden.
Genau in dem Fall bist du dann dein Stein los...

Ähnlich Problematisch würde sich die Garantie gestallten. Ohne rechtlich darauf einzugehen, kannst du natürlich versuchen die Garantie bei Motorola geltend zu machen. Aber Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht verwechseln mit Gewährleistung!). Je nach AGB ist die Garantie für den zweitbesitzer ohnehin ausgeschlossen.

Um das ganze kurz zu machen: lass es bleiben. Es kann gut gehen, aber es kann auch tierisch in die Hose gehen.
Da würd ich lieber auf das Sparen verzichten und ganz regukär den Stein kaufen. Mal ganz davon abgesehen, dass es für mich _sehr_ dubios ist, wenn ein Mensch einen Ratenvertrag abschließt und sich so 2 Jahre lang verpflichtet 20€ abzustottern und dann das niegelnagel neue Gerät verkaufen will.
Das spricht für mich eher dafür, dass derjenige schnell viel geld braucht / machen will. Da würd ich mich nicht drauf verlassen wollen, dass derjenige so vertrauenswürdig ist, dass er die raten alle brav bezahlt...

/// Das ganze mal als grobe wertung der Lage. Das ganze juristisch aufzudröseln wär noch etwas komplizierter ;)
Wenn du interesse dran hast kannst du ja mal §§929 ff. BGB durchlesen.

mfg
 
Naja je nachdem gibt es auch so Finanzierungsverträge wo die Ware sehr wohl sofort Eigentum des Käufers ist und er mit dieser auch machen kann was er will.

Wenn es so ist kannst du den Stein problemlos kaufen, wenn es aber nicht so ist (und das würde ich vorher genau checken) kann es eben zu oben aufgeführten Problemen kommen.
 
Pandora schrieb:
Naja je nachdem gibt es auch so Finanzierungsverträge wo die Ware sehr wohl sofort Eigentum des Käufers ist und er mit dieser auch machen kann was er will.

Das würde mich jetzt schon interessieren, wo es einen solchen Finanzierungsvertrag gibt ...
 
wirds zur genüge geben. Gerade bei geringeren Beträgen / Nutzartikel / sonderanfertigungen etc kann ich mri vorstellen, dass auf eine solche Klausel verzichtet wird.

Normalerweise wird das aber nicht getan, damit die Bank die hinter der Finanzierung steht (idr übernimmt das eine Partnerbank und nicht das unternehmen selber) ein Sicherungsmittel hat.

Wenn du überprüfen willst ob dem so ist: Frag deinen bekannten einfach wo das Handy herkommt. Dann kannst du die AGB im Netz ansehen
 
Ich glaube, im anderen Thread war die Rede vom Otto-Versand o.ä..

Sollte dies der Fall sein, werden die mit 100%iger Sicherheit nicht auf den Eigentumsvorbehalt verzichten.
 
otto AGB punkt 10.
10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.


Wie schon gesagt: Lass die Finger davon
 

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