Garantie ohne Rechnung

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V

Vladok

Ambitioniertes Mitglied
4
Hallo,

Ich habe bei Ebay ein neues Milestone gekauft, der aber komischerweise keine Rechnung dabei hatte...
Jetzt ist meine Frage, ob ich in einem Garantiefall was machen kann?

Ich habe gehört, dass man von dem jeweiligen Händler(O2, Vodafone usw.), eine Rechnungskopie anhand der IMEI vom Handy bekommen kann, da diese immer beim Kauf in der Datenbank festgehalten wird...
Stimmt das?!

Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
 
probier doch einfach mal den verkäufer zu kontaktieren...
 
Vladok schrieb:
Ich habe gehört, dass man von dem jeweiligen Händler(O2, Vodafone usw.), eine Rechnungskopie anhand der IMEI vom Handy bekommen kann, da diese immer beim Kauf in der Datenbank festgehalten wird...
Stimmt das?!

Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Ja, das kannste machen. Hatte damals ein Geraet bekommen von Amazon, Käufer meinte Rechnung verlegt.
Email geschrieben an Amazon mit der IMEI-Nummer, Rechnung bekommen :)
 
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Man braucht eigentlich keine Rechnung, hat bei mir immer ohne funktioniert.
Die Rechnung dient dazu den Kaufzeitpunkt zu bestimmen, weil ab da die 2 Jahre Garantie gelten. Das Milestone ist aber noch keine 2 Jahre auf dem Markt.
Einfach mal bei Motorola nachfragen.
 
Motorolaregelung sieht so aus:
Gerät ist laut IMEI bzw Produktionszeitpunkt (ist in der Seriennummer und in einer Datenbank hinterlegt) noch nicht älter als 2 Jahre -> Garantie
Geät ist laut IMEI älter als 2 Jahre, Rechnung hingegen weist das Gerät als Verkauft vor zb 1 1/2 Jahren aus -> Garantie
Gerät älter als 2 Jahre und Kaufbeleg nicht vorhanden oder aber älter als 2 Jahre -> Keine Garantie mehr
 
Garantie != Gewährleistung ;)
Was ihr meint ist sicher die gewährleistung ;)
 
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Nein das was ich meine ist die Herstellergarantie die bei Motorola 24 Monate beträgt.
 
sandimann schrieb:
Garantie != Gewährleistung ;)
Was ihr meint ist sicher die gewährleistung ;)
Was ist denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? :)
 
Fluck schrieb:
Motorolaregelung sieht so aus:
Gerät ist laut IMEI bzw Produktionszeitpunkt (ist in der Seriennummer und in einer Datenbank hinterlegt) noch nicht älter als 2 Jahre -> Garantie
Geät ist laut IMEI älter als 2 Jahre, Rechnung hingegen weist das Gerät als Verkauft vor zb 1 1/2 Jahren aus -> Garantie
Gerät älter als 2 Jahre und Kaufbeleg nicht vorhanden oder aber älter als 2 Jahre -> Keine Garantie mehr

Ich war mal im Mobilfunksupport eines anderen Herstellers tätig, und genau so sieht es dort auch aus. Du benötigst evtl. noch eine Eidesstattliche Erklärung, dass das du der Eigentümer des Gerätes bist, ansonsten sollte die "Seriennummer-Garantie" kein Problem sein.

Ich würde trotzdem schauen, an die Rechnung zu kommen, weil die Gewährleistungspflichten des Händlers in vielen Fällen mehr bieten.

Ich habe mir jetzt nicht die Garantiebedingungen von Motorola angeschaut, aber ich denke, die sollten sich nicht großartig von anderen Mobilfunkherstellern unterscheiden, und da wird in der Regel nur die Reparatur des Gerätes, aber kein Tausch (im Falle von (erfolglosen) Mehrfachreparaturen) und (natürlich) schon gar keine Kaufpreiserstattung angeboten.

Es gibt auch Hersteller, die relativ problemlos tauschen, aber man kann sich halt nicht darauf verlassen, weil sie im Gegensatz zum Händler nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, es sei denn es wird explizit in den Garantiebedingungen erwähnt, dies wäre dann natürlich verbindlich.
 
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pLeXigLaS schrieb:
Ja, das kannste machen. Hatte damals ein Geraet bekommen von Amazon, Käufer meinte Rechnung verlegt.
Email geschrieben an Amazon mit der IMEI-Nummer, Rechnung bekommen :)

Könnte man das bei Ebay genauso machen?
 
Vladok schrieb:
Was ist denn der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? :)

Gewährleistung = per Gesetz vorgeschrieben, 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten zugunsten des Händlers

Garantie = vom Händler/Hersteller freiwillig erteilt - zum Beispiel auf die Qualität oder auf Funktion.


aus Wikipedia auch nochmal ganz schön:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
 
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Zottel schrieb:
Ich würde trotzdem schauen, an die Rechnung zu kommen, weil die Gewährleistungspflichten des Händlers in vielen Fällen mehr bieten.

Ähm... Das ist so nicht ganz korrekt: :o


  • Gewährleistung ist gesetzlich im HGB geregelt. Sie regelt die Rechte des Käufers bzw. die Pflichten des Verkäufers (nicht des Herstellers) z.B bei eintretenden Deffekt.
    • (Recht des Käufers auf "Reparatur" eines Fehlers/ Deffektes [Beweislastumkehr beachten: im ersten 1/2 Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler NICHT schon beim Kauf vorlag, danach - die restlichen 1 1/2 Jahre - muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag]
    • Pflicht des Verkäufers z.B. zum Austausch des Gerätes nach 3maliger erfolgloser Reparatur des Gerätes [VORSICHT: immer der selbe Fehler wurde beanstandet])


  • Garantie hingegen ist eine freiwillig abgebene Erklärung (meist eine Garantieurkunde bzw. - erklärung) des Verkäufers oder des Herstellers zur Erfüllung bestimmter Leistungen neben dem eigentlichen Produkt. Dies sind in vielen Fällen Leistungen, die über die Gewährleistungspflichten des Verkäufers hinausgehen (z.B. 3- Jahre- vor- Ort- Service oder Ersatzgerät bei Reparatur...)

D.h. also, wenn der Käufer Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss der Verkäufer "nur" seinen gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen.
Mehr Leistung erhält der Kunde meist, wenn er (falls vorhanden bzw. beim Kauf mit abgeschlossen) eine Garantie(erklärung) des Verkäufers in Anspruch nimmt. Es kann natürlich auch vorkommen, dass eine sogenannte "Herstellergarantie" genau die selben Rechte einräumt wie bei einer gesetzl. Gewährleistung.

Als Käufer wägt man im E- Fall jedenfalls ab, welche der beiden Arten (Gewährleistung oder Garantie) einem mehr Punkte bringt bzw. welcher Partei (Hersteller oder Verkäufer) das bessere Image oder die besseren Referenzen hat, falls Gewährleistungrechte = Garantierechte.

Fazit: Gewährleistung immer - Garantie, nur wenn abgeschlossen
 
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Ich denke, dass habe ich auch ungefähr so geschrieben (Ich habe Händler, nicht Hersteller bei der Gewährleistung geschrieben :)) ;)

Ich schreibe, von "vielen Fällen", wo die Gewährleistung besser ist, du von "vielen Fällen", wo die Garantie besser ist, einigen wir uns darauf, dass er zusehen sollte, die Wahl treffen zu können, was von beiden er in Anspruch nehmen will (in der Hoffnung, dass man nie in diese Situation kommt) und daher schauen sollte, auch die Rechnung zu bekommen. :)
 
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haefft schrieb:
Ähm... Das ist so nicht ganz korrekt: :o


  • Gewährleistung ist gesetzlich im HGB geregelt. Sie regelt die Rechte des Käufers bzw. die Pflichten des Verkäufers (nicht des Herstellers) z.B bei eintretenden Deffekt.
    • (Recht des Käufers auf "Reparatur" eines Fehlers/ Deffektes [Beweislastumkehr beachten: im ersten 1/2 Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler NICHT schon beim Kauf vorlag, danach - die restlichen 1 1/2 Jahre - muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag]
    • Pflicht des Verkäufers z.B. zum Austausch des Gerätes nach 3maliger erfolgloser Reparatur des Gerätes [VORSICHT: immer der selbe Fehler wurde beanstandet])

Das ist so leider auch nicht richtig. Einschlägig hier sind die §§ 437 ff. BGB, nicht HGB. Dort finden sich die relevanten Regelungen zur Gewährleistung.
 
Zottel schrieb:
Ich war mal im Mobilfunksupport eines anderen Herstellers tätig, und genau so sieht es dort auch aus. ...

Jo geben sich eigentlich nicht. viel. Nur in der Qualität der Reparatur finde ich gibt es Himmelweiter unterschiede...aber das wäre zuviel OT :D

Abschließend von mir wäre nur zu sagen, das die Herstellergarantie bei Apple zb generell nur 12 Monate beträgt. Viele Leute sind aber der Meinung das es ja gesetzlich 24 Monate Garantie (hier ist wirklich nicht die Gewährleistung gemeint) geben würde...
Es ist echt ein wenig verwirrend :D
 
Zottel schrieb:
Ich schreibe, von "vielen Fällen", wo die Gewährleistung besser ist, du von "vielen Fällen", wo die Garantie besser ist, einigen wir uns darauf, dass er zusehen sollte, die Wahl treffen zu können, was von beiden er in Anspruch nehmen will (in der Hoffnung, dass man nie in diese Situation kommt) und daher schauen sollte, auch die Rechnung zu bekommen. :)

Einverstanden. :)

Grundsätzlich ist es jedenfalls wirklich wichtig seine Rechte aus Gewährleistungs -bzw. Garantieansprüchen zu kennen und diese gegeneinander abzuwägen...
Für die Gewährleistungansprüche gegenüber dem Händler bzw. Verkäufer, ist es im Streitfall allerdings unerlässlich einen Kaufnachweis (Rechnung) zu besitzen. Ein Kaufvertrag (Grundlage für Gewährleistungsansprüche) kann zwar auch mündlich abgeschlossen werden, aber ohne Schriftstück (Rechnung, Lieferschein, etc.) steht Aussage gegen Aussage...
 
Tho schrieb:
Das ist so leider auch nicht richtig. Einschlägig hier sind die §§ 437 ff. BGB, nicht HGB. Dort finden sich die relevanten Regelungen zur Gewährleistung.

Du hast natürlich recht. *sorry*

Das HGB regelt Rechtsbeziehungen zwischen Händler und Händler wohingegen die von Dir genannten Paragraphen aus dem BGB (und auch andere) die Rechtsbeziehungen zwischen Endverbraucher und Händler regeln.
 
Hab' mal ein bißchen gestöbert und die Garantieleistungen von Motorola mir angeschaut...

Dort steht unter "GELTENDMACHUNG":

"Damit Sie unsere Garantieleistungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie den Kaufbeleg oder einen vergleichbaren Kaufnachweis vorlegen, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Auf dem Gerät müssen außerdem die originale kompatible elektronische Seriennummer (IMEI) und die mechanische Seriennummer (MSN) deutlich sichtbar sein."

Scheint also so, als ob auch Motorola eine Rechnung vorgelegt haben will, ABER unter "VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN" steht weiterhin:

"Motorola behält sich [...] das Recht vor, den kostenlosen Garantieservice zu verweigern, falls die erforderliche Dokumentation nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden kann, unlesbar oder nicht in Übereinstimmung mit den Daten des Herstellers ist."

"Behält sich vor" klingt für mich nach Kulanz- Möglichkeit. So wie hier im Thread schon geschrieben wurde, könnte dann also die Geschichte mit dem IMEI- Nr.- Vergleich (Kaufdatum) bei Motorola auch ohne Kaufbeleg funktionieren.

Falls Du also nicht mehr an die Rechnung des Verkäufers kommst, würde ich auf alle Fälle mal beim Support von Motorola anrufen, Dein Problem schildern, und mich erkundigen, ob die IMEI- Geschichte "wahr" ist... Dann wärst Du ja aus dem Schneider!
 
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Da stand auch früher drinne das der Kunde verpflichtet wäre, anzugeben welches Mobilfunknetz er mit dem Gerät verwenbdet... Meinste das hat die mehrzahl getan? Papier ist geduldig :)

Mein geschildertes spiegelt das tägliche Chaos im Service wieder :)
 

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