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Abaddondv
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@matzego
Das ist ein Fall über den man lange diskutieren kann. Die Rückerstattung des Zeitwertes ist keine Nutzungsentschädigung. Auch kann eine Nutzungsentschädigung nur fällig werden wenn der Artikel auch über einen Zeitraum bestimmungsgemäß nutzbar war. Aus dem Grund schreib ich ja auch (wenn dann bitte ganz zitieren), dass ein Fehler sofort reklamiert werden soll und nicht auf die lange Bank geschoben gehört. Der Herd aus deinem Urteil war 1,5 Jahre nutzbar, das Handy offensichtlich nicht.
Dein Paragraph lässt auch einige Schlupflöcher zu der Zahlung einer Nutzungsentschädigung ("(2)3. "...jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.")
Dazu kann hier ja scheinbar nachgewiesen werden, dass der Artikel von den 6 Monaten gerade mal 3 Monate beim Käufer war.
Das ist ein Fall über den man lange diskutieren kann. Die Rückerstattung des Zeitwertes ist keine Nutzungsentschädigung. Auch kann eine Nutzungsentschädigung nur fällig werden wenn der Artikel auch über einen Zeitraum bestimmungsgemäß nutzbar war. Aus dem Grund schreib ich ja auch (wenn dann bitte ganz zitieren), dass ein Fehler sofort reklamiert werden soll und nicht auf die lange Bank geschoben gehört. Der Herd aus deinem Urteil war 1,5 Jahre nutzbar, das Handy offensichtlich nicht.
Dein Paragraph lässt auch einige Schlupflöcher zu der Zahlung einer Nutzungsentschädigung ("(2)3. "...jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.")
Dazu kann hier ja scheinbar nachgewiesen werden, dass der Artikel von den 6 Monaten gerade mal 3 Monate beim Käufer war.