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Thomas300
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Thomas300 schrieb:Aber wenn ein Hersteller ein Gerät als Outdoor-Gerät bezeichnet (man kann es fallen lassen, 1 Meter ins Wasser auch kein Problem, es sei stoß- und kratzfest, man kann Cola, Wein etc. drüberkippen), ich in einem utube video sehe wie einer mit dem jagdmesser auf dem display stochert und die schneideseite drüberzieht und danach keine kratzer zu sehen sind und ich hingegen nach 3 tagen normalem Gebrauch Kratzer habe, komme ich mir als Kunde verarscht vor!
So, habe gerade bei Otto angerufen und den Sachverhalt geschildert, die Betreuerin sagte Moment ich schau mal nach, "ja stimmt, da steht kratzfest".
Da hätte ich natürlich Recht das es nicht sein kann das ich dann nach 3 Tagen normalem Gebrauch Kratzer habe. Sie entschuldigte sich für die Unannehmlichkeit die ich dadurch habe und fragte ob Sie mir das Handy nochmal zuschicken soll und ich schicke meines, mit der Schilderung auf nem Blatt Papier zurück? Jepp, sagte ich
Eigentlich bräuchte ich aber nichts zu schreiben da ich ja noch in der Umtauschfrist bin... hmmm, dachte ich mir dann, kann man da allen Ernstes ein Handy mit Kratzern so sang und klanglos wieder einschicken?