Garantie-/Wandlungsfrage

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schlafengehen

schlafengehen

Ambitioniertes Mitglied
22
Moin.

Mich hat's jetzt mit dem Lautsprecherproblem auch endlich erwischt (Gerät im November in Betrieb genommen) - das ist aber eigentlich gar nicht das Problem / die Frage, die ich hier habe (gibt's schon nen tollen Beitrag zu https://www.android-hilfe.de/forum/...autsprecher-defekt-hilfe-und-tipps.64645.html und dazu hat mir die Suche nix ausgegeben).

Es geht mir mehr darum, ob ich das Gerät jetzt über meinen Händler in die Reparatur schicken soll oder ob ich es direkt zu DAT Repair sende.

Nach dem dritten Reparaturversuch steht mir als Kunde ja das Recht zur Wandlung zu (juhu, ich möchte bitte in groß und schön gewandelt werden :D) und mich interessiert jetzt, ob das auch zutrifft, wenn ich den Händler sozusagen "übergehe" :blink:

Das interessiert mich vor allem deswegen, weil laut Forum der Direktversand an den Reparateur wesentlich schneller zu sein scheint, ich mich aber für alle Eventualitäten schlau machen möchte.

OT: Es kann unangenehm sein, ohne hinzusehen nach der Flasche zu greifen in dem Glauben, den Kronkorken vom Feierabendbier schon abgemacht zu haben. Außerdem schmeckt es besch.... :thumbdn:
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dass in Deutschland der Händler der alleinige Ansprechpartner bei Defekten ist. Denn der Händler hat mit dem Kunden einen Vertrag, der Hersteller hingegen hat mit dem Kunden keinen Vertrag. Wenn man eine Reparatur nicht mehr möchte und stattdessen eine Wandlung bevorzugt, dann betrifft das eben den Kaufvertrag, also würde ich mich immer nur an den Händler wenden.
Die Tatsache, dass oft auch der Hersteller einen Kundendienst oder Reparaturen anbietet ist zwar einerseits sehr nett, führt aber nicht dazu, dass der Kunde dem Händler Gelegenheit zur Lieferung einer einwandfreien Ware gegeben hat, also dürfte dann eine Wandlung schwer werden.

Oder hat jemand andere Erkenntnisse?
 
Würde ich auch so sehen. Aber wenn ich dem Händler gegenüber den Nachweis (in Form der Reparaturbestätigung) erbringen kann, sollte eine Wandlung doch trotzdem möglich sein, oder?
 
Ich wuerde sagen nein, denn es kann ja sein das du jemanden beim rep. service kennst der dir gegen geringen beitrag die drei rep. bestaetigungen ausgestellt hat damit du ein neues telebim bekommen kannst...

Sent from my restroom using a jungle drum...
 
Das käme dann auf die Kulanz vom Händler drauf an, also besser über ihn laufen lassen, dauert dann meist aber 2-3 Tage länger ... auch bei einer Wandlung kommt man bei einem Händler besser weg als wenn es zb. über den Hersteller läuft.
 
schlafengehen schrieb:
...Aber wenn ich dem Händler gegenüber den Nachweis (in Form der Reparaturbestätigung) erbringen kann, sollte eine Wandlung doch trotzdem möglich sein, oder?

Glaube ich nicht, dass das reicht. Denn wie gesagt: meines Erachtens kommt es rechtlich nicht darauf an, dass man "irgendwie" eine funktionierende Ware bekommt, sondern darauf, dass man dem Händler (und nicht irgendeinem Dritten) die Gelegenheit einräumt, den Fehler zu beseitigen.
 
Ich denke, es wird wohl am besten sein das Gerät über dne Händler einzusenden.

Schönen Dank erstmal für Eure Antworten.
 
Hatte mein Defy auch im November gekauft und vor 2 Tagen hat sich der Lautsprecher veraschiedet :( Habs jetzt einschicken lassen...
 
desweiteren reicht natuerlich schon eine zweimalige reparatur des gleichen fehlers. wenn der gleiche fehler zum drittenmal auftritt kann man wandeln. muss also nicht 3 mal repariert werden um wandeln zu koennen
 
Falsch, bei Komplexen Sachen hat der Händler 3 Versuche und dazu wird ein Smartphone zählen.
 
canada schrieb:
Falsch, bei Komplexen Sachen hat der Händler 3 Versuche und dazu wird ein Smartphone zählen.

wenn du dich da mal nicht täuscht. im bgb wird beim thema gewährleistungs-
fall nicht zwischen komplex und nicht komplex unterschieden. einzig und allein
wird dem händler ein 2-maliges recht auf nachbesserung eingeräumt.

zur ausgangsfrage:
wenn du es selbständig einschickst, nimmst du die garantie des herstellers
in anspruch. diesen rücktritt vom kaufvertrag gibt es aber nur, wenn du die
gewährleistungspflicht des händlers bemühst.
da motorola diesen fehler ja schon eingestanden hat, ist es sicher nicht
allzu schwer auch nach den 6 monaten zu beweisen, das der fehler oder
reparaturgrund schon beim kauf vorhanden war.

willst du auf nr sicher gehen, dann mach es ueber den händler.
willst du es rasch wieder haben, schicke es direkt zu dat.
da die reparatur auch erfolgreich sein wird, kommt rücktritt vom
kauf (aufgrund 2 maliger reparatur) sicher eh nicht in frage
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: schlafengehen
Danke.
Es ging mir auch nur darum, auf Nr. Sicher zu gehen (miese Erfahrungen).
Außerdem gehe ich eigentlich auch davon aus, daß dieser Fehler nicht nochmal auftaucht.
Habe das Gerät gestern über den Händler eingeschickt - mal schauen, wie lange der blaue Sauerstofflieferant so braucht.
Im Falle einer Wandlung hätte ich sowieso nochmal ein Defy genommen ;)
 
Meins wurde damals 3x eingeschickt (verschiedene fehler), beim 4. defekt hab ich ein anderes bekommen...
 

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