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ojt
Erfahrenes Mitglied
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dreas schrieb:so einfach ist es leider nicht. der vertrag kam zwischen verkäufer und kunden zustande. wenn, wie in diesem fall, der kunde die reparatur selbsttätig über dat-repair beauftragt, zählt das nicht als nachbesserungsversuch des verkäufers.
Da wird dir aber ein Anwalt was anders erzählen.
Dat ist doch der einzige Motorola Service Partner für Deutschland: Service Für Mein Produkt - Motorola Deutschland
Der Händler hätte die Nachbesserung und somit die Reparatur ganauso abgewickelt.
Edit: Eins vorweg: Diese Info habe ich von meinem Anwalt, denn auch ich habe die Reparaturen selbst über Dat abgewickelt, anstatt die Geräte über Wochen bei einem Händler liegen zu lassen bis er sie zu Dat geschickt hätte.
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