fon
Fortgeschrittenes Mitglied
- 9
Hat einer der Betroffenen schon selbst Kontakt mit Motorola aufgenommen? Mich würde interessieren, was die dazu sagen. Vom User Poob hört man die Tage ja auch nicht mehr so viel über das Defy...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
fon schrieb:Hat einer der Betroffenen schon selbst Kontakt mit Motorola aufgenommen? Mich würde interessieren, was die dazu sagen. Vom User Poob hört man die Tage ja auch nicht mehr so viel über das Defy...
Würde ich jetzt nicht behaupten. Die Leute sind ja nicht nur wegen dem Kopfhörer-Bug hier im Forum unterwegs.bulari schrieb:Bei denen wo alles super läuft wird wohl kaum einer sich hier her verirren
mr_multiinteractive schrieb:ACHTUNG
ich habe vor 11 Tagen das Geraet gekauft, the phone house will es umtauschen, ich will aber mein geld zurueck da ich von einem serienfehler ausgehe und das bei vielen europa geraeten vorkommen wird.
Solange Motorola den fehler nicht kennt oder gar anerkennt muessen wir uns dort melden. Solange the phone house den fehler von Motorola nicht anerkennt, gibt es laut hotline das geld nicht zurueck. Motorola braucht also beschwerden um diese the phone house zu melden.
Motorola Deutschland 018035050
DAT Reperatur fuer Motorla handys 0461957750
Das ist wieder typisch Servicewueste deutschland.
Ich habe mir bei phone house und motorola echten amerikanischen Serivce erwaret, jetzt werde ich hingehalten. (phone house gehoert zu dem us konzern bestbuy).
mr_multiinteractive schrieb:Eine Gutschrift ist voellig indiskutabel, ich wuerde in dem fall klagen.
JoergDefy schrieb:Ein Anrecht auf Geld zurück gibt es sowies so nicht. Eigentlich haben Sie zweimal die Möglichkeit den Fehler zu beheben. Erst dannach kann der Vertrag gewandelt werden. Dann kann es glaube ich aber auch eine Gutschrift geben.
Ein 14 tägiges Rückgaberecht gibt es nur beim Online Kauf.
maltem schrieb:Dem letzten Satz kann ich zustimmen, dem ersten Absatz aber nicht:
laut § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz darf man nach einem zweimaligen fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch vom Vertrag zurücktreten, sprich der Vertrag wird aufgelöst und man bekommt sein Geld vollständig zurück, in Bar, keine Gutschrift.