D
dau_
Fortgeschrittenes Mitglied
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Die muss man nicht aushebeln. Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn du die Klausel mal gelesen hättest, wüsstest du auch, warum.YaST schrieb:[...]Die Klausel der unsachgemäßen Bedienung wird damit weder ausgehebelt, noch außer Kraft gesetzt (wie offensichtl. viele User meinen).[...]