Defy Wasserschaden

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obiwan schrieb:
Haben sie doch, siehe Anleitung. Steht drin das man es nur spritzwasser aussetzen soll und nicht vollständig unter Wasser tauchen. Eigentlich hat moto garnicht so dumm gehandelt. Bauen nach ip67 und damit es keine Theater gibt weil die Leute es zum gerätetauchen mitnehmen schreiben sie nur "spritzwassergeschützt".
Eben weil es ein smartphone ist und mit seinen Anschlüssen nur unter idealen Bedingungen dicht gehalten werden kann.

Handbuch Seite 75, im kleingedruckten:

"Das Produkt entspricht oder übertrifft den Schutzgrad IP67 gegen
Wasser und Staub."
 
ICH bin bisher auch sehr zufrieden ... es hat bei mir schon ein paar Situationen überlebt in denen andere Geräte SICHER abgesoffen wären! Ist wohl wie beim Glas ... ist halt nicht so unzerstörbar wie manche es vermutet haben ... und die sind dann eben sehr frustriert wenn das gute Teil nach einem Sturz dann doch einen Schaden hat... auch da hab ich bisher nur ein paar Macken im Plastik.

gruß
 
Und weil es mir jetzt zu blöd ist die Seite raus zu suchen sei nur kurz erwähnt das in der selben Anleitung, unter den benutzungshinweisen das von mir zuvor gesagte steht.

Es sind nicht umsonst Hinweise zur Benutzung!
 
obiwan schrieb:
Und weil es mir jetzt zu blöd ist die Seite raus zu suchen sei nur kurz erwähnt das in der selben Anleitung, unter den benutzungshinweisen das von mir zuvor gesagte steht.

Es sind nicht umsonst Hinweise zur Benutzung!

Es widerspricht jedoch einer anderen Aussage im gleichen Handbuch, nähmlich der IP67 Aussage. Witzigerweise haben hier einfach beide Recht ( wobei du vorher noch behauptet hast, IP67 wird nicht erwähnt ... ) und am Ende streiten sich Anwälte vor Gericht.
 
wayner schrieb:
Und ein weiteres Defy mit Wasserschaden ... die USB-Buchse verweigert mal eben ihre Funktionalität ... haben die bei Motorola überhaupt geprüft ob die Teile Wasser abkönnen ...

Edit: Mal so nebenbei weiss jemand zufällig wann das Casio G'zone auf den Markt kommt?

Genau das gleiche bei mir auch. Habe gerade ne mail bekommen(4 Werktage haben die gebraucht um das zu bemerken...).

"Bei Ihrem Gerät wurde ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt. Aus diesem Grunde sendeten wir Ihnen das Gerät am 01.06.11 unrepariert zurück. "
 
das handy ist laut beschreibung 30minuten wasserdicht in 1m tiefe.
sollt es dennoch nem wasserschaden erliegen ist das m.M.n. ein klarer garantie fall.
 
wenn du das durchsetzen kannst! ... Wenn sich der Händler stur stellt hast du zwar RECHT, aber trotzdem keine realistische Chance

gruß
 
an den hersteller wenden ;)
das handy ist laut bedienungsanleitung unter den genannten vorraussetzungen wasserdicht.

der hersteller muss DIR innerhalb der ersten 6 monaten beweisen, das DU usb anschluss und kopphöhrer anschluss aufgelassen hast ;)

bzw bei solchen fällen muss er es DIR beweisen das du es getan hast
 
Das wird er (der Händler/Hersteller) auch tun ... der wird sagen "Das Ding war bei uns hier dicht als wir es getestet haben ... also muss bei dir eine Abdeckung nicht richtig verschlossen gewesen sein" Dann setzen sie sich hin, verschränken die Arme und sagen trotzig "wir machen es nicht auf Garantie!"

Das reicht DENEN als BEWEIS aus ... und was machst du dann? Wie willst du sie ZWINGEN dir das Gerät kostenlos zu reparieren?

gruß
 
du MUSST nicht alle paar WÖRTER gross schreiben - lese auch auf normaler schriftgrösse ;)

der vergleich hinkt leider - der defekt ist aufgetreten.
mal angenommen dir passiert das:
du sagst/schreibst, es war alles verschlossen denn, wer rennt bitte mit störend offenen verschlüssen rum.

damit ist die sache gebongt und unumstösslich !
somit bekommst du recht, egal ob die ihre arme verschränken.

zudem wird niemand sagen das es bei denen dicht war (auch wenns von dir nur beispiel haft genannt wurde)

sollte man sich quer stellen kann man höflichst nachfragen, ob man da anderweitig an die türe klopfen muss - zack garantie fall ;)

ich hatte hier auch schon ein undichtes defy eingeschickt, da wurd auch versucht es als selber schuld hinzustellen.
nun liegts nagelneue austauschgerät neben mir ;)
 
danke tomatifred :)
 
Gerne:)
 
Nochmal ... ich streite doch gar nicht mit euch wegen der Rechtslage, sondern wegen der Realität, also dem was dann passiert!

Egal ob du recht hast, ob das so im Gesetz steht ... da kannste 1000x recht haben, aber wenn der Händler oder Hersteller sich in so einem Fall quer stellt und auch auf einen Brief vom Anwalt nicht einlenkt musst du klagen! Das ist sehr mühsam, sehr schwierig und der Ausgang ist ungewiss. Da werden evtl. auch noch teure Gutachten fällig und mit der ersten Instanz ist es nicht erledigt .. kann sich dann hinziehen... bei dem geringen Streitwert ist es auch noch schwer einen Anwalt zu finden der das machen will und die Gerichte sehen sowas auch nicht gern...

PRAKTISCH (ich schreib das mal groß! ;) ) kannst du den bestehenden Anspruch einfach nicht durchsetzen dann. Und was machst du dann? Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Gleiche!

gruß
 
  • Danke
Reaktionen: YaST
bitboy0 schrieb:
Nochmal ... ich streite doch gar nicht mit euch wegen der Rechtslage, sondern wegen der Realität, also dem was dann passiert!

Egal ob du recht hast, ob das so im Gesetz steht ... da kannste 1000x recht haben, aber wenn der Händler oder Hersteller sich in so einem Fall quer stellt und auch auf einen Brief vom Anwalt nicht einlenkt musst du klagen! Das ist sehr mühsam, sehr schwierig und der Ausgang ist ungewiss. Da werden evtl. auch noch teure Gutachten fällig und mit der ersten Instanz ist es nicht erledigt .. kann sich dann hinziehen... bei dem geringen Streitwert ist es auch noch schwer einen Anwalt zu finden der das machen will und die Gerichte sehen sowas auch nicht gern...

PRAKTISCH (ich schreib das mal groß! ;) ) kannst du den bestehenden Anspruch einfach nicht durchsetzen dann. Und was machst du dann? Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Gleiche!

gruß

Also Ersten: Ab 50€ Streitwert sind Gerichte, Bzw. Anwälte bemüht. Zweitens gibts Verbraucherzentralen. Drittens ist, wenn Du richtig gelesen hast, der "Überlasser" in der Nachweispflicht,..nicht Du.
 
  • Danke
Reaktionen: kabby
@ bitboy0
jo is mir schon klar, aber du bist da generell etwas pessimistisch drauf kann das sein ? :D

klar sind recht haben und recht bekommen 2 paar schuhe.
allerdings finde ich, führt der weg zum ziel.

ich hab damit keine probleme nen defy mit wasserschaden umgetauscht zu bekommen.
ich weis auch, das 2 von mir reparierte defy's die nen touchscreen schaden hatten, schon bei DAT waren zum speaker wechseln ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Entscheidend ist immer, komplexes Auftreten!
 
Tomatifred schrieb:
Entscheidend ist immer, komplexes Auftreten!

Das heißt: stets Souveränität ausstrahlen auch bei völliger Ahnungslosigkeit... :D
 
Paprikaschote schrieb:
Das heißt: stets Souveränität ausstrahlen auch bei völliger Ahnungslosigkeit... :D
z.B. wie in meinem ganz persönlichen Fall:)
 

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