Defy Wasserschaden

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Paprikaschote schrieb:
Wenn man die Gummidichtungen nachfettet, ist das kein "unsachgemäßer Eingriff", sondern eine sinnvolle Pflegemaßnahme, um die Dichtigkeit zu erhalten.

Jepp, ich empfehle Silikonfett aus dem Tauchgerätebereich. Bekommt man
relativ günstig und hat bei meinen Taschenlampen immer super funktioniert.
Aber SEHR sparsam anwenden. Weniger ist hier mehr.
 
Paprikaschote schrieb:
Wenn man die Gummidichtungen nachfettet, ist das kein "unsachgemäßer Eingriff", sondern eine sinnvolle Pflegemaßnahme, um die Dichtigkeit zu erhalten. Dazu werden keine Geräteteile geöffnet, die nicht auch im normalen Betrieb hin und wieder geöffnet werden (dürfen)...

Sicher, aber darum gehts letztendlich nicht: Motorola hat die Dichtung auf eine bestimmte Art ausgelegt, ohne ein manuelles Nachfetten seitens des Benutzers vorzusehen - ob du dadurch die Dichtfunktion nun verbesserst oder zumindest nicht verschlechterst, ist nach der Beweislastumkehr nicht mehr relevant, denn es läge dann an dir, sowas nachzuweisen.

Edit: Um das klarzustellen, ich will nicht die Wirksamkeit des Nachfettens anzuweifeln, ich bin mir bei sowas nur immer unsicher, ob sich sowas seitens Motorola nicht zum Haftungsausschluss umdefinieren liesse.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man da mit normalem ÖL dran geht dann schon .. das greift den Kunststoff an. Auch Silikonöl wäre evtl schlecht weil es "kriecht" und irgendwann alle Kontake im Gerät isolieren könnte.

Man muss immer wissen was man macht und die Konsequenz KANN auch sein das etwas gut gemeint ist aber leider schlecht funktioniert ;)

gruß
 
So...nachdem ich lange nix mehr zum dem thread beigetragen haben, hier der finale Beitrag zu diesem Thema!

Wie ihr wisst geht es noch immer um mein defy mit dem wasserschaden. Nachdem ich es von datrepair zurückbekommen hatte und von motorola nur den hinweis bekommen hatte, dass das gerät irreparabel sei wendete ich mich an den händler.

Der Händler wiederum sendete das Gerät an seine Reparaturwerkstatt, die wiederum das defy an datrepair weiterleiteten. Letzte Woche am Freitag, also am 21.05 war das Gerät dann wieder bei mir. Dieses mal mit Bilder, die mir die Feuchtigkeitsindikatoren und die korridierten Kontakte gezeigt haben, sowie dem Hinweis, das Gerät seir irreparabel. Nachdem ich nun wiederrum den Händler kontaktiert hatte und zwischendurch auch eine email des händlers erhalten hatte in der mir weis gemacht werden sollte ich hätte das defy gekauft, welches nicht wassergeschützt sei; HEUTE nun die gute nachricht..... das ersatzgerät ist auf dem weg! JUCHUHU

Also im Nachhinein muss ich sagen ich hatte wohl tierisch glück, auch wenn der händler das ersatzgerät gewiss verschmerzen kann. Mir wurde heute dann auch nochmal telefonisch mitgeteilt, dass ich das nächste mal bitte etwas vorsichtiger sein möchte.

Okay das werde ich wohl auch sein und gleich mal noch eine wasserdichte Tasche nachbestellen, damit das auch ja nicht wieder passiert.

Vielen Dank für all die Kommentare und Hilfen. Ich muss gestehen ich hätte wahrscheinlich nicht daran gedacht nochmal direkt den Händler zu befragen....gut das ich es gemacht habe.

PS: der Support von Motorola ist nicht gerade das gelbe vom Ei!

Grüße
Frank
 
Aber die Frage muss trotzdem lauten WAS ZUM GEIER hast du damit gemacht .... also ich hab das DEFY schon zig mal abgewaschen, im Wasserglas versenkt und in die Spüle geschmissen ... hatte das im Whrilpool dabei und im Regen draussen ...

Das war NIE Wasser im Gerät!

Ich würde vermuten das du entweder zu viel Druck drauf hattest oder doch eine Abdeckung nicht ok war .. ODER der Deckel ist aufgegangen .. also hinten ... der kleine Schieber ist nicht SO der Hit und ich hatte schon ein paar mal den Deckel in der Hand ohne es zu wollen!

gruß
 
Ganz ehrlich wenn ich wüsste woran es gelegen hat.....ich würde es sofort rückgängig machen....ehrlich gesagt ich kann mir es ur so erklären, dass der deckel wirklich nicht ganz dicht war/ist....ich hoffe das ersatzgerät ist besser, aber werde nächstes mal bestimmt wesentlich vorsichtiger sein!!!

---> wie sagt man so schön: aus fehlern lernt man!
 
Nunja letztendlich ist die Sache nur durch die Kulanz des Händlers gut ausgegangen. Was man von diesem Beispiel mitnehmen kann ist folgendes:

Das Defy ist zwar IP67 zertifiziert und kann somit zeitweilig in eine bestimmte Tiefe in Wasser eingetaucht werden, doch sollte tatsächlich Wasser eintreten, hat der Kunde eigentlich gar keine Möglichkeit zu beweisen, dass das Wasser nur Spirtzwasser gewesen ist. Das lässt sich auch im Nachhinein nicht ermitteln, ob der Kunde/Besitzer das Gerät zum Tauchen mitgenommen hat, oder einfach nur im Regen telefoniert hat. Im Zweifelsfall wird dann seitens der Herstellers gegen den Kunden entschieden. Entsprechend sollten die "Defy-unter-der-Dusche-Nutzer" lieber etwas vorsichtiger damit umgehen, da Sie nicht darauf hoffen können das Gerät auf Garantie reparieren lassen zu können, falls doch Wasser eintritt. :thumbdn:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo,
habe auch das Problem. Habe das defekte Gerät bei dat-repair eingeschickt und es kaputt zurückbekommen. Irreperabler Wasserschaden. Folgende Email ging an den Händler clevertronic raus nach einem erfoglosen Telefonat und der Empfehlung mich an Motorola zu wenden.

meine Email schrieb:
Sehr geehrter Herr Berning,
Ihre Rückantwort vom 24.05.2011 zu meinem zweiten Nacherfüllungswunsch habe ich erhalten. Nach Rücksprache mit meiner Rechtsberatung teile ich Ihnen folgendes mit:

Den Schutzgrad des Geräts gegen Wasser und Staub ergibt sich aus der Schutzartangabe IP67. Trotz bestimmungsgemäßer Geräteverwendung trat ein Gerätedefekt auf, der im Zuge der Gewährleistung zu beheben ist.

Zuerst verweise ich erneut darauf, dass das Gerät entsprechend den nachfolgenden Punkten der Bedienungsanleitung genutzt und behandelt wurde:

Seite 1: • Wasser, Staub und die Fährnisse des Lebens können ihm nichts anhaben. Ihr Telefon ist staubgeschützt und wasserfest.

Seite 3: Hinweis: Die Abdeckung muss gesperrt sein, damit das Telefon wasserfest ist.

Seite 6: Wasser, Staub und die Fährnisse des Lebens können Ihrem Motorola DEFY nichts anhaben. Damit ist Ihre Investition vor den kleinen Herausforderungen des Lebens wie plötzlichen Regengüssen und anderen Tücken des Alltags geschützt. Um Beschädigungen durch Naturkräfte wie Wasser, Sand und Staub zu verhindern, sollte Sie sich daher stets vergewissern, dass die Abdeckungen von Akku und der Anschlüsse sicher verschlossen sind. Wenn Ihr Telefon nass bzw. schmutzig wird:

• Wischen Sie es mit einem weichen Tuch ab, und schütteln Sie es, damit das Wasser vom Telefon (insbesondere dem Display sowie den Lautsprecher und Mikrofonanschlüssen) abfließt.

• Lassen Sie Ihr Telefon mindestens 1 Stunde an der Luft trocknen, bevor Sie es wieder verwenden.

• Vergewissern Sie sich stets, dass keinerlei Verschmutzungen auf der Akkuabdeckung bzw. -versiegelung und den Abdeckungen der Anschlüsse zurückbleiben.
Hinweis: Ihr Telefon ist nicht für den Betrieb im Wasser oder unter Wasser gedacht.

Seite 75: Das Produkt entspricht oder übertrifft den Schutzgrad IP67 gegen Wasser und Staub.

Trotzdem trat der Defekt auf, was auf einen Mangel der Hardware schließen lässt.

Aus ihrem Angebot geht hervor:
„Außerdem geben wir eine 12 bis 24 monatige Gewährleistung auf unsere Artikel. Die Dauer der Gewährleistung hängt dabei von der Qualitätsstufe des Geräts ab und wird bei jedem Artikel ausdrücklich genannt.“
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach eigenen Angaben 24 Monate. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war.

Bei Mangelhaftigkeit der Sache steht dem Käufer der Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) zu. Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln: „Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, […] 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen […]“ § 439 BGB. Die Nacherfüllung besagt: „(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“ Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Es liegt ein Sachmangel vor wenn die IST-Beschaffenheit von der SOLL-Beschaffenheit der Sache abweicht. Entsprechend den Angaben des Reparaturberichts wurde Feuchtigkeit im Gerät festgestellt. Da die Feuchtigkeit trotz Nutzung und Behandlung des Geräts entsprechend der Bedienungsanleitung im Gerät festgestellt wurde, liegt ein Sachmangel vor.

Durch die Gewährleistung ist der Händler in dem angegebenen Zeitraum, in diesem Falle 24 Monate, dazu verpflichtet das Gerät zu reparieren oder umzutauschen und (nach AGBs von clevertronic) nach zweimaliger Einsendung und erneutem auftreten eines Defekts dazu verpflichtet dem Käufer einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu ermöglichen.

"Der Kunde hat bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. er kann nach seiner Wahl die Nachbesserung der gelieferten Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde hat die getroffene Wahl dem Verkäufer in deutlicher Form mitzuteilen. Erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen vom Verkäufer stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.

Entscheidet sich der Kunde bei defekter Neuware für eine Nachbesserung (Reparatur), so hat er die Ware auf Verlangen des Verkäufers - zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls - unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden vom Verkäufer unverzüglich mitgeteilt wird. Sofern eine Reparatur über den Hersteller nicht möglich ist, hat der Kunde die Ware freigemacht an den Verkäufer zurück zu senden."

Daher bitte ich erneut als zweiter Nacherfüllungsversuch um die Zusendung eines Ersatzgerätes bis spätestens 02.06.2011. Des Weiteren bitte ich Sie mir die entstandenen Versandkosten in Höhe von 8€ auf folgendes Konto zu überweisen.

Sollte der zweite Nacherfüllungsversuch bis zum 02.06.2011 scheitern trete ich vom Kaufvertrag zurück.

In diesem Fall bitte ich um Gutschrift des Kaufpreises zuzüglich der entstandenen Versandkosten bis spätestens 02.06.2011.

Daten der Bankverbindung:
-
-
-

Ist weder eine Ersatzlieferung noch eine Gutschrift bis zum 02.06.2011 festzustellen wird ohne weitere Ankündigung das Mahnverfahren eingeleitet.

Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen
AndroidBug
Clevertronic schrieb:
Sehr geehrter AndroidBug,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben noch einmal mit dem Garantiedienstleister und dem Hersteller gesprochen. Dort wurde unsere Ihnen bereits mitgeteilte Meinung bestätig. Das Gerät ist lediglich spritzwassergeschützt, daher kann der von Ihnen beschriebene Wasserschaden auch bei einem Motoroa Defy auftauchen.

Der Hersteller hat die Garantieablehnung durch dat repair ebenfalls bestätigt. Da hier ein eindeutiger Wasserschaden vorliegt, kann das Gerät nicht repariert oder ersetzt werden.

Daher müssen wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass eine Rücknahme oder Kaufpreiserstattung nicht durch uns vorgenommen werden kann.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Heißt das jetzt wieder zum Anwalt und vor Gericht?
 
Ja... leider heißt es das!

Du hast natürlich recht ... das gerät ist NICHT nur "spritzwassergeschützt" ... Du hast das IMHO auch sehr gut geschrieben ... aber die gehen halt mal davon aus das du keine Lust hats dich mit denen zu streiten.

Allerdings ist vielen solchen Fällen ein Vergleich das was dir ein Richter anbieten wird und es wird schwer werden einen Anwalt zu finden der bei DEM Streitwert eine echt anstrengende Vertretung machen will ... Das bedeutet das der Anwalt vor Gericht viel Arbeit hat, aber wenig Geld dafür bekommt. Briefwechsel musst du zunächst auch noch selber zahlen und evtl einen Gutachter...

Also es ist halt so das du bei einem Vergleich deine Kosten auch oft selber tragen musst (Rechtsschutz?) Am Ende DAUERT das auch LANGE (also MONATE mindestens .. oder auch mal ein Jahr) ... in der Zeit passiert GAR NICHTS sinvolles.

Nur in den USA gibt es die Möglichkeit sich bei vergleichbaren Fällen zusammenzutun .. solche "Sammelkagen" gibt es in Deutschland nicht.

Also KANN sein das du am Ende Recht bekommst ... dann muss der Shop alle Kosten tragen UND dir das Gerät ersetzen ODER das Geld wieder geben ... Aber SICHER ist das trotz der an sich klaren Ausgangslage nicht. "könnte" ja auch sein das die Abdeckung DOCH NICHT ganz zu war ... "könnte" ja sein das du DOCH zu tief damit im Wasser warst usw...

ICH persönlich würde mir überlegen einen Anwalt zu bitten noch mal einen "bösen Brief" zu schreiben (den du bezahlen musst) ... aber ein Verfahren würde ICH dir nicht wirklich empfehlen...

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
In den ersten 6 Monaten ist der Händler dazu verpflichtet das Gerät auszutauschen sofern er nicht nachweisen kann, dass es durch falschen Gebrauch zum Schaden kam. Dazu muss ein unabhängiger Gutachter das nachweisen. Eigentlich dürfte es doch gar nicht soweit kommen?
 
Und wenn du auch recht damit hast ... was machst du wenn er es aber NICHT macht und einfach sagt das der Schaden durch dich verursacht wurde?

Also entweder du nimmst einen Knüppel als Argument mit ... und falls dir das doch zu heftig vorkommt kannst du nur schreiben und fordern und so weiter ... Wenn der Händler aber nicht willig ist dann eben Anwalt und evtl. Gericht... wenn du dir das leisten kannst bei so einem "billigen" Gerät!

gruß
 
Paprikaschote schrieb:
Wenn man die Gummidichtungen nachfettet, ist das kein "unsachgemäßer Eingriff", sondern eine sinnvolle Pflegemaßnahme, um die Dichtigkeit zu erhalten. Dazu werden keine Geräteteile geöffnet, die nicht auch im normalen Betrieb hin und wieder geöffnet werden (dürfen)...

Ähnliches kann man auch vom "Motoröl nachfüllen" beim Auto sagen. Gehört zum normalen Betrieb dazu und sichert die ausreichende Schmierung des Motors. Aaaber: Wenn ich das gute mineralische Öl nachkippe, weil ich meiner Zugmaschine etwas Gutes tun will und vom Hersteller ist noch ne Runde synthetisches Öl drin, bringe ich mein Motörchen über kurz oder lang damit um. Die beiden Öle vertragen sich nicht und bilden eine zähe Masse die alles mögliche macht außer die Kolben zu schmieren.
Man weiß ja leider nicht, was Motorola für Materialien verwendet hat. Sind die Dichtungen schon mit irgendeiner Substanz eingefettet? Reagieren bestimmte Fette vielleicht mit dem Weichmacher in den Gummidichtungen? Im Zweifelsfall kann man Dir ein Strick daraus drehen, wenn Du etwas in das Defy gematscht hast, was nicht ausdrücklich in der Bedienungsanleitung beschrieben steht. Denke ich.

Woodstock
 
Silikonfett ist chemisch neutral und wird von allen Herstellern für solche Zwecke eingesetzt ... das reagiert nicht mit Teflon (IMHO einzige Alternative im technischen Bereich) und Mineralöl kommt bei Kunststoffen und Gummi in der Regel nicht zum Einsatz.

Also zähes Silikonfett (wie man es bei Kaffeevollautomaten einsetzt) ist perfekt ... aber auch nur in sehr geringen Mengen!

gruß
 
Woodstock schrieb:
Ähnliches kann man auch vom "Motoröl nachfüllen" beim Auto sagen. Gehört zum normalen Betrieb dazu und sichert die ausreichende Schmierung des Motors. Aaaber: Wenn ich das gute mineralische Öl nachkippe, weil ich meiner Zugmaschine etwas Gutes tun will und vom Hersteller ist noch ne Runde synthetisches Öl drin, bringe ich mein Motörchen über kurz oder lang damit um. Die beiden Öle vertragen sich nicht und bilden eine zähe Masse die alles mögliche macht außer die Kolben zu schmieren.

Hab ich richtig verstanden? Du meinst mineralisches Öl ist besser als Teil- oder Vollsynthetisches?
 
Das war doch nur ein Beispiel und ist für das Thema ziemlich nebensächlich (ging ja mehr um die Unverträglichkeit beim Mischen; ob das in natura nun wirklich so akut ist, sei mal dahingestellt) - mal ganz davon abgesehen, dass das immer auf das jeweilige Fahrzeug ankommt, denn ner alten Harley schmeckt beispielsweise mineralisches Öl höherer Viskosität besser, ner R1 wird man wohl eher vollsynthetisches gönnen...
 
haha das geht?
 
Und ein weiteres Defy mit Wasserschaden ... die USB-Buchse verweigert mal eben ihre Funktionalität ... haben die bei Motorola überhaupt geprüft ob die Teile Wasser abkönnen ...

Edit: Mal so nebenbei weiss jemand zufällig wann das Casio G'zone auf den Markt kommt?
 
Also es gibt einige gute Handys die wirklich RICHTIG dicht sind ... aber kein Androide der "dichter" ist als ein DEFY ... Aber man sieht ja schon das es nicht dicht genug ist in manchen Fällen. Es wäre besser gewesen von MOTO wenn sie nicht IP67 geschrieben hätten... sondern wirklich nur "Spritzwassergeschützt" ... dann wären vermutlich weniger Leute unglücklich hier und das DEFY wäre trotzdem das einzige mit dem Schutz!

gruß
 
Es gibt ja noch das Casio G'zone Commando, keine Ahnung ob das mal nach Deutschland kommt .... das hätte immerhin MIL810F statt IP67.
 
bitboy0 schrieb:
Es wäre besser gewesen von MOTO wenn sie nicht IP67 geschrieben hätten... sondern wirklich nur "Spritzwassergeschützt" ... dann wären vermutlich weniger Leute unglücklich hier und das DEFY wäre trotzdem das einzige mit dem Schutz!

gruß

Haben sie doch, siehe Anleitung. Steht drin das man es nur spritzwasser aussetzen soll und nicht vollständig unter Wasser tauchen. Eigentlich hat moto garnicht so dumm gehandelt. Bauen nach ip67 und damit es keine Theater gibt weil die Leute es zum gerätetauchen mitnehmen schreiben sie nur "spritzwassergeschützt".
Eben weil es ein smartphone ist und mit seinen Anschlüssen nur unter idealen Bedingungen dicht gehalten werden kann.
 

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