Oc3an
Erfahrenes Mitglied
- 17
@ philofax
Danke für die Infos.
Danke für die Infos.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Buddel schrieb:Ja und? Ein Sachmangel liegt vor, wenn die IST-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Sache abweicht (kurz zusammengefasst, wer es genauer braucht lese in § 434 BGB).
Interessant auch der dortige Satz:
"...Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..."
Das heißt im Klartext, Wasser ist im Handy, das gehört da nicht hin -> Sachmangel.
Streitig ist daher vorliegend nicht, ob ein Sachmangel vorliegt, sondern wer den zu vertreten hat. Und da ist man wieder bei der Beweislastregelung und der Vermutung, dass das in den ersten 6 Monaten nun mal der Hersteller ist. Dem Post von LahmeEnte ist da nichts mehr hinzuzufügen.
Konstantinx2010 schrieb:Unsinn, zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs war unstreitig kein Wasser im Gerät. Insofern ist das Wasser irrelevant.
Im Übrigen passt der zitierte Gesetzestext nicht zu deinem Vortrag.
Achja, ansonsten verweise ich noch auf den "Freizeichnungshinweis". Damit bin ich anerkannter Rechtsexperte.
LahmeEnte schrieb:...
@bitboy0: lies einfach § 443 Absatz 2 BGB ! nochmal: Beweislastumkehr!
Ich hab das mit zähem Silikonfett gemacht ... im grunde ist da alles gut was nicht zu gut kriecht und Kunststoff nicht angreift!LahmeEnte schrieb:ich fühle mich mal angesprochen - und, gern geschehen!
Nun mal eine technische Anmerkung nach dem ganzen Jura-Kram(pf):
Ich hab noch kein Defy, weil ich mich nicht entscheiden kann zwischen dem kapriziösen, aber softwareseitig funktionierenden iPhone und dem robusten, aber softwareseitig magenkrämpfe verursachenden Defy (wenn dazu einer ne treffende Anmerkung hat, gerne PM an mich, um OT zu vermeiden).
Jedenfalls wird das Defy wohl hinten eine umlaufende Gummidichtung verbaut haben.
Diese Gummidichtung würde ich mit einem Wattestäbchen und sehr hochwertigem, klarem Fett (mir fällt da spontan Lupus Teflon-Fett ein - großartiges Zeug) gleichmäßig leicht einfetten.
Das schließt die letzten verfluchten Kapillaren und hält die Dichtung geschmeidig.
Damit würde man die Wasserdichtheit mit Sicherheit verbessern und da eine Klappe drauf ist, gäbe es auch kein Geschmiere.
Anmerkungen dazu?
LahmeEnte schrieb:@ Konstantinx2010: Du bist ja ganz schön auf Krawall gebürstet
aber so richtig ins Schwarze triffst Du mit Deiner Kritik nicht.
Guck mal in meinen Diskussionsbeitrag: da habe ich ausdrücklich geschrieben, dass eine defekte Dichtung der Sachmangel sein könnte und der DARAUS RESULTIERENDE Wassereinbruch ist dann ein ebenso im Rahmen der Gewährleistung abgedeckter Mangelfolgeschaden.
Tatsächlich hast Du recht, zum Zeitpunkt der Übergabe des Handys war mit Sicherheit noch kein Wasser im Gerät. Nur hat das wirklich keine Bedeutung, denn es ist doch gerade der Mangel, dass Wasser ins Gerät eindringen konnte, NICHT, dass Wasser im Gerät drin war.
Beispiel: Du kaufst einen neuen Satz reifen für Dein Auto. Ein Reifen ist nicht in Ordnung. Der Reifen platzt und Du baust einen kapitalen Unfall. Dein Auto ist ein Haufen Altmetall. Der Hersteller der Reifen hat Garantie für die Reifen übernommen. Wie fair findest Du es, wenn Dir der Hersteller EINEN NEUEN FEHLERFREIEN REIFEN hinlegt und sich aus dem Staube macht? Dein Auto ist und bleibt schrott. Natürlich willst Du dann auch Dein kaputtes Auto ersetzt haben - und das wohl moralisch wie gesetzlich zu recht!!!
Die Frage ist halt, ob Motorola sowas im Ernstfall nicht als unsachgemässen Eingriff in das Gerät wertet und zum Haftungsausschluss heranzieht.bitboy0 schrieb:Ich hab das mit zähem Silikonfett gemacht ... im grunde ist da alles gut was nicht zu gut kriecht und Kunststoff nicht angreift!