Defy-Wasserschaden: Motorola weigert sich trotz IP67

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Ja lieber Spock, das ist mir schon seit Jahren klar. Auch wenn mein Vater sein Tauchgeschäft schon vor grob 25Jahren wieder geschlossen hat und ich Tauchen schon immer langweilig fand. Fakt ist: die Unterscheidung waterresistant und waterproof tut hier nichts zur Sache.
Ich besitze allerdings keine Taucheruhr, da ich nicht lebensmüde bin.
Gottvertrauen? Oder sind Tauchcomputer waterproof?

Allgemein: Egal ob Motorola jedes Gerät einzeln testet oder ein Praktikant das fälschlicherweise in die Bedienungsanleitung geschrieben hat, IP67 ist eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn das Gerät weniger als ein halbes Jahr alt ist, reichen die Indikatoren nicht aus als Beweis, das ein Gerät ausserhalb der Garantiebestimmungen genutzt wurde. In dieser Zeit gilt die Beweislastumkehr.

Wenn der TE ohne Begründung mit einem Wasserschaden an einem unter einem halben Jahr alten Gerät zu seinem Händler (Vertragspartner) gekommen wäre, muss der ihm nachweisen, dass es ausserhalb der Gerätespezifikation benutzt wurde.

In diesem Fall kennen wir das Alter des Gerätes nicht. Ob das Gerät unter Wasser getaucht werden darf ist also die entscheidende Frage. Ich denke ja.
Natürlich versuchen sich alle Hersteller gegen alle Eventualitäten abzusichern, sodass Rennräder keine Garantie haben, wenn sie bei Rennen eingesetzt werden, Taucheruhren nur waterresistant sind, die Lebenslange Garantie eines Produktes mit dessen defekt (also dessen Lebensende) endet und ein nass am Pool beworbenes Handy nicht nass werden darf. Netterweise erwarten Gerichte kein Ingenieursstudium von Nutzern, sodass Spitzfindigkeiten der Hersteller häufig ins Lehre laufen.

Oft sind es aber die Verkäufer, die mit einem Garantiefall kein Geld verdienen und sich weniger als Dienstleister sondern eher als moralische Instanz mit Kundenerziehungsauftrag verstehen. Fast jeder Kunde hat schon die Erfahrung gemacht, machtlos als Bittsteller vor solchen zu stehen. Das ist keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen eines Kunden.

Typischer Satz (selbst bei begründetem Anspruch): also so schon mal garnicht...
 
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matjeshering schrieb:
Ob das Gerät unter Wasser getaucht werden darf ist also die entscheidende Frage. Ich denke ja.

Ja kannt Du denn nicht lesen? Sicherlich kann man das Defy ins Wasser eintauchen. Aber bei Unterstellung von IP67 als Norm ist das plötzliche Eintauchen durch den freien Fall nicht abgedeckt, da bedingt durch die kinetische Energie und die plötzliche Abkühlung beim Aufprall auf das Wasser ganz andere Druckverhältnisse aufgebaut werden, die weit jenseits der 0,1bar liegen.

Und was das Wissen über Taucheruhren angeht bist Du auch nicht gerade der Held. Ich habe doch geschrieben, daß Uhren mit einer Druckfestigkeit jenseits von 200m von der Norm nicht mehr als Taucheruhren angesehen werden, sondern als technisches Gerät. Damit verbunden sind auch verbindliche rechtliche Konsequenzen bei Versagen. Wenn ma lesen kann und nicht lernresistent ist legt das doch den Verdacht nahe, daß meine Zeitmesser mehr als 200m vetragen. Frag doch mal deinen Papa.


Gruß
Spock
 
Spock schrieb:
Ja kannt Du denn nicht lesen? Sicherlich kann man das Defy ins Wasser eintauchen. Aber bei Unterstellung von IP67 als Norm ist das plötzliche Eintauchen durch den freien Fall nicht abgedeckt, da bedingt durch die kinetische Energie und die plötzliche Abkühlung beim Aufprall auf das Wasser ganz andere Druckverhältnisse aufgebaut werden, die weit jenseits der 0,1bar liegen.

Motorola schließt aber die Garantie nicht nur bei ins Wasser gefallenen Defys aus, sondern allgemein bei Feuchtigkeit im Gerät. Mir wurde meins wie gesagt auf Kulanz getauscht - nicht auf Garantie - obwohl meins nicht ins Wasser gefallen ist, sondern nur Wasser über das Gerät gelaufen ist. Motorolas Aussage war eindeutig: Feuchtigkeit im Gerät --> keine Garantieansprüche.
 
jack-itb schrieb:
Motorola schließt aber die Garantie nicht nur bei ins Wasser gefallenen Defys aus, sondern allgemein bei Feuchtigkeit im Gerät.

So ist es! Wenn dem nicht so wäre dann würden ja die Feuchtigkeitsindikatoren im Gerät keinen Sinn machen.
Letztendlich ist es egal was in der Bedienungsanleitung steht, denn es zählen nur die Garantiebedingungen und die sind eindeutig.

Wenn man sich ein Defy kauft, dann hat man im Idealfall ein Gerät mit einer erhöhten Resistenz gegenüber Wasser (bei bestimmten bedingungen), aber eben keine rechtsverbindlichen absoluten Anspruch auf diese Eigenschaft. Nur gibt es eben Ignoranten, welche das nicht wahrhaben möchten.


Gruß
Spock
 
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molex schrieb:
So sehe ich das auch, langsam wiederholen sich die Aussagen hier :scared:
Wenn die Mods mal einen der Threads anheften wiederholen sich die Fragen auch nicht ständig. Wär auch mal interessant zu wissen wieviele Defys nun mittlerweile einen Schaden dank Wasser haben.

Vermutlich hat Motorola 50% seiner Geräte zweimal gesehen ... erst die Probleme mit der Hörmuschel und dazu noch die Probleme mit der angeblichen Wasserdichtheit.
 
wayner schrieb:
Wenn die Mods mal einen der Threads anheften wiederholen sich die Fragen auch nicht ständig.
Das glaube ich nicht.
wayner schrieb:
Wär auch mal interessant zu wissen wieviele Defys nun mittlerweile einen Schaden dank Wasser haben.
Du kannst gerne einen Umfragethread dazu eröffnen :D
 
RATTAR schrieb:
Frage muß das Defy in Bezug auf IP67 zertifizert sein oder nicht?
Antwort:
Nein, ein Zertifikat ist nicht erforderlich es reicht die einfache Selbsterklärung dass, das Defy die Forderungen von der Schutzklasse IP67 einhält oder übertrifft.
Frage:
wie kann der Käufer beweisen ob er sein Produkt im Rahmen der Bestimmungen der Bedienungsanleitung in Bezug auf IP67 benutzt hat.
Anwort:
Das kann er in der Regel nicht, außer er veranlasst eine Prüfung dieser Parameter bei einem anerkannten (zertifizierten) Prüfinstitut.
Frage:
Wie sieht die Beweisführungslage für den Käufer aus?
Anwort:
Schlecht, da Motorola Feuchtigkeitsindikatoren innerhalb des Gehäuses verbaut hat, ist es im Prinzip vollkommen egal, wer in der Bringschuld des Beweises ist.
Ist es der Händler verweist er auf die aktivierten Indikatoren als Beweis, der Nutzung außerhalb der Parameter der Bedienungsanleitung.
Ist es der Hersteller verweist er auf die aktivierten Indikatoren als Beweis, der Nutzung außerhalb der Parameter der Bedienungsanleitung.
Ist der Käufer, hat er schlechte Karten wegen der aktivierten Indikatoren.

Eigene Schlußfolgerung:
Es ist absolut egal, ob der Käufer, der Händler oder der Hersteller den Beweis führt oder nicht führt, durch die verbauten Indikatoren wird es dem normalen Käufer unmöglich gemacht einen Beweis zu seinen Gunsten zu führen.

Warum muss der Käufer nachweisen, dass er das Gerät innerhalb der Spezifikationen genutzt hat? Wie soll ein anerkanntes (zertifiziertes) Prüfinstitut den Beweis erbringen?

Die Schlussfolgerung ist falsch.
Die aktivierten Feuchtigkeitsindikatoren beweisen nicht, dass das Gerät außerhalb der Parameter der Bedienungsanleitung verwendet wurde.
 
Konstantinx2010 schrieb:
Die aktivierten Feuchtigkeitsindikatoren beweisen nicht, dass das Gerät außerhalb der Parameter der Bedienungsanleitung verwendet wurde.

doch tun sie. moto hat sich das zertifizieren lassen und damit ist das für die gesamte produktionsreihe gültig. Genauso wie ein autohersteller nur einmal die bremsen zertifizieren lassen muss damit alle verkauften pkw dieser modellreihe die gleichen bremseigenschaften haben.
Verursacht ein fahrer einen unfall und behauptet die bremsen waren schuld(obwohl er viel zu schnell unterwegs war) muss der hersteller in diesem fall nicht beweisen das der fahrer unrecht hat, der fahrer muss beweisen das er recht hat.

Die tatsache des unfalls bedeutet nicht automatisch das die bremsen undicht, tschuldigung, versagt haben.
 
matjeshering schrieb:


Ja Du bist schon ein ganz schlauer!

Aber dort steht auch:

Als zugesichert gilt eine Eigenschaft dann, wenn der Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er für das tatsächliche Bestehen der Eigenschaft rechtlich einstehen will.

Aber wenn Du dir mal die Mühe machst und die Bedienungsanleitng des Defy auf S. 74 aufschlägst dann gibt es da ein schönes Kapitel welches sich Garantieausschluss nennt. Ungenau dort steht Motorola für das tatsächliche Bestehen der Eigenschaft IP67 nicht ein.

Denn dort heißt es:

Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • Fehlern oder Beschädigungen, die durch unsachgemäße, ungewöhnlich oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht worden sind.
=> Der freie Fall in ein flüssiges Medium fällt darunter, da unter Berücksichtigung der vielzitierten IP67-Eigenschaften ein Falltest in Wasser nicht vorgesehen ist.

Dann kann man unter Punkt 7 lesen:


  • Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von Flüssigkeiten, extremer Feuchtigkeit, Schweiß oder anderen Arten von Feuchtigkeit, Sand, Nahrungsmitteln, Schmutz oder ähnlichen Substanzen aufgrund unzureichender Sicherung der Schutzelemente des Produkts und/oder aufgrund der Tatsache, dass die Produkte entsprechenden Nenn oder Grenzwerte überschreitenden Bedingungen ausgesetzt wurden.
=> Der freie Fall ins Wasser erzeugt in jedem Fall Druckspitzen, welche die Nenn- und Grenzwerte von IP67 überschreiten. Unabhängig davon führt das Eindringen von Feuchtigkeit egal aus welchem Grund auch immer zum Garantieausschluß.

Dein schöner Link ist damit für den A*sch. Mit dem Kauf des Defy hast Du vielmehr deine konkludente Zustimmung erteilt die Garantiebedingungen von Motorola anzuerkennen. Nicht umsonst steht am Anfang fast jeder Bedienungsanleitung, daß man sich diese in Ruhe und vollständig durchlesen sollte.

Aus diesem Grund können Feuchtigkeitsschäden von Motorola rechtlich überhaupt nicht als Garantieleistung abgewickelt werden, sondern immer nur als Kulanz.

Das große Problem ist, daß einzelne Sachverhalte (wie z.B. IP67) aus dem Gesamtzusammenhang gerissen werden, um dann isoliert mit dem Tunnelblick zu betrachten.


Gruß
Spock
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist mein Defy am Wochenende in den Gartenpool gefallen beim sauber machen.
@Spock
1. Motorola muss die unsachgemäße Handhabung nachweisen, was beim Gartenpool gefallen, nicht unsachgemäß ist.
2. Dies ist lt. BGB ein Kaufmangel, und dieser ist nach BGB und Deutsches Gewährleistungsrecht eine mangelhafte Ware oder Sache. Darauf hin besteht nach den BGB Gewährleistungsrecht eine Nacherfüllung die der Hersteller einräumen muss, da die mangelhafte Ware oder Sache nicht außerhalb der genannten Richtlinien gehandhabt wurde. (Info von mein Rechtsanwalt) Motorola muss eine Nacherfüllung einräumen.
3. Schaut bei google mal unter DIN EN 60529 nach, denn IP x6 ist schon gegen Wasserstrahl geschützt. und IP x7 ist dabei noch höher abgesichert.
 
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obiwan schrieb:
doch tun sie. moto hat sich das zertifizieren lassen und damit ist das für die gesamte produktionsreihe gültig. Genauso wie ein autohersteller nur einmal die bremsen zertifizieren lassen muss damit alle verkauften pkw dieser modellreihe die gleichen bremseigenschaften haben.
Verursacht ein fahrer einen unfall und behauptet die bremsen waren schuld(obwohl er viel zu schnell unterwegs war) muss der hersteller in diesem fall nicht beweisen das der fahrer unrecht hat, der fahrer muss beweisen das er recht hat.

Die tatsache des unfalls bedeutet nicht automatisch das die bremsen undicht, tschuldigung, versagt haben.

Das hat nichts mit einer etwaigen "Zertifizierung" zu tun, sondern stellt die Grundregel der Darlegungs- und Beweislastregelung im Zivilprozess dar.

Um zum Fall zurückzukehren. Die aktivierten Indikatoren beweisen nur, dass sie mit Flüssigkeit in Kontakt gekommen sind. Ob der Benutzer das Defy außerhalb der Spezifikationen betrieben hat, lässt sich daraus nicht ableiten.

Spock schrieb:
Unabhängig davon führt das Eindringen von Feuchtigkeit egal aus welchem Grund auch immer zum Garantieausschluß.

Das stimmt nicht.
 
@gordon-1979

Motorola muss garnix, weil Feuchtigkeitsschäden unter den Garantieausschluss fallen.

@Konstantinx2010

Auch dir würde ich raten S. 74 genau zu lesen und dann in den Kontext eines freien Falls in Wasser zu setzen.


Gruß
Spock
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, Leute ....

Das hatten wir schon öfters... Wie ist das so schön im echten Leben: "Es zählt was hinten raus kommt!"... (sagte mal einer den ich NICHT leiden kann, aber recht hat er trotzdem!)

Sammelklagen gibts nicht in Deutschland ... das ist - in der Form die einigen hier vorschwebt - eine US-amerikanische Besonderheit.
Jeder darf ganz alleine seinen Anspruch geltend machen. Wenn es der erste geschafft hat ein gültiges Urteil zu erwirken das Moto zwingt abgesoffene DEFY's kostenfrei zu reparieren (sogar nach einem Tauchunfall im sicherlich mehr als 1m tiefen Pool) könnt ihr euch melden.

Keiner von euch kann Moto ohne rechtskräftiges Urteil zu sowas zwingen und ich bezweifle SEHR das ein Richter die naiv-fordernde Einstellung unterstützt die hier an den Tag gelegt wird. Von einem Betrieb im/unter Wasser wird eindeutig gewarnt in der Anleitung! Und wer so doof ist sein Gerät nicht sofort nach so einem Unfall zu öffnen, den Akku raus zu nehmen und sich leise zu schämen, braucht HIER auch nicht heulen ...

gruß
 
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Spock schrieb:
@gordon-1979

Motorola muss garnix, weil Feuchtigkeitsschäden unter den Garantieausschluss fallen.

@Konstantinx2010

Auch dir würde ich raten S. 74 genau zu lesen und dann in den Kontext eines freien Falls in Wasser zu setzen.


Gruß
Spock

Welche neuen Erkenntnisse soll ich daraus gewinnen? Tut mir Leid, ich sehe darin keine Relevanz für meine Aussagen.

bitboy0 schrieb:
Leute, Leute ....

Das hatten wir schon öfters... Wie ist das so schön im echten Leben: "Es zählt was hinten raus kommt!"... (sagte mal einer den ich NICHT leiden kann, aber recht hat er trotzdem!)

Sammelklagen gibts nicht in Deutschland ... das ist - in der Form die einigen hier vorschwebt - eine US-amerikanische Besonderheit.
Jeder darf ganz alleine seinen Anspruch geltend machen. Wenn es der erste geschafft hat ein gültiges Urteil zu erwirken das Moto zwingt abgesoffene DEFY's kostenfrei zu reparieren (sogar nach einem Tauchunfall im sicherlich mehr als 1m tiefen Pool) könnt ihr euch melden.

Keiner von euch kann Moto ohne rechtskräftiges Urteil zu sowas zwingen und ich bezweifle SEHR das ein Richter die naiv-fordernde Einstellung unterstützt die hier an den Tag gelegt wird. Von einem Betrieb im/unter Wasser wird eindeutig gewarnt in der Anleitung! Und wer so doof ist sein Gerät nicht sofort nach so einem Unfall zu öffnen, den Akku raus zu nehmen und sich leise zu schämen, braucht HIER auch nicht heulen ...

gruß

Derartige Allgemeinplätze helfen nicht bei der Eingrenzung der Problematik.
 
Konstantinx2010 schrieb:
Derartige Allgemeinplätze helfen nicht bei der Eingrenzung der Problematik.
Ich kann nur empfehlen diesbezüglich eine gewisse Reife anzustreben ... das ist kein "Allgemeinplatz" ... das ist einfach das Leben. Moto sagt "NEIN, Wasserschaden ist keine Gewährleistungssache" ... wenn du da anderer Meinung bist - vielleicht sogar zutiefst überzeugt! - dann bleibt dir eben nur per Gerichtsbeschluss durchzusetzen was du für dein Recht hälst.

Deine Argumente sind Moto erst mal völlig egal! Das einzige Argument was am Ende zählt ist was dabei rum kommt und ich bin mir recht sicher das du mit einer Klage gegen Motorola einfach nicht zum Ziel kommst.

Als damals Apple mit einem der ersten IPOD's ein Akkuproblem hatte konnten das die zig tausend verärgerten Kunden gut belegen und mit der - nicht in Deutschland erlaubten - Sammelklage in den USA durchsetzen das Apple was unternehmen muss!
Das war ein einfaches Ding ... Der Akku (nicht austauschbar) ging bei VIELEN kaputt und es gab den nicht mal gegen Geld ... war auch fest eingebaut! Laut Apple ist der Akku ein Verschleißteil und von der Garantie ausgenommen! Das der Akku bei täglichem Gebrauch gar nicht geeignet war wenigstens die Garantiezeit zu überstehen konnte eindeutig belegt werden!

Wenn du ein Handy in's Wasser wirfst wo in der Anleitung steht das es nicht in's Wasser geworfen werden DARF ist das nicht ganz so einfach das vor Gericht zu belegen warum nun Moto dran schuld sein soll das dein Defy innen aussieht wie ein Aquarium ...

Ich bin übrigens überzeugt das ein DEFY IP67 erfüllt! Allerdings eben nur genau das was die Prüfnorm sagt und nicht mehr! Voraussetzung ist natürlich das alles zu ist und keine Dichtung verschmutzt oder beschädigt wurde!

gruß
 
gordon-1979 schrieb:
1. Motorola muss die unsachgemäße Handhabung nachweisen, was beim Gartenpool gefallen, nicht unsachgemäß ist.
Spock schrieb:
Motorola muss garnix, weil Feuchtigkeitsschäden unter den Garantieausschluss fallen.
Auch dir würde ich raten S. 74 genau zu lesen und dann in den Kontext eines freien Falls in Wasser zu setzen.
Gruß
Spock
RATTAR schrieb:
@gordon-1979
Wen du schon googlest dann bitte richtig:
Bei Link 2, ist sogar ein Prüfungsablauf enthalten.
BGB Gewährleistungsrecht eine Nacherfüllung die der Hersteller einräumen muss! Hier besteht zu 100% Gewährleistungsanspruch.
Und Feuchtigkeitsschäden unter den Garantieausschluss, das sollte dann bei einen Boot, Neopren-Anzug, eine Taucheruhr ..... das selbe sein oder? Das Handy hat IP 67 und idt damit WASSERDICHT BIS 1 METER TIEFE
 
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