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matjeshering
Erfahrenes Mitglied
- 29
Ja lieber Spock, das ist mir schon seit Jahren klar. Auch wenn mein Vater sein Tauchgeschäft schon vor grob 25Jahren wieder geschlossen hat und ich Tauchen schon immer langweilig fand. Fakt ist: die Unterscheidung waterresistant und waterproof tut hier nichts zur Sache.
Allgemein: Egal ob Motorola jedes Gerät einzeln testet oder ein Praktikant das fälschlicherweise in die Bedienungsanleitung geschrieben hat, IP67 ist eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn das Gerät weniger als ein halbes Jahr alt ist, reichen die Indikatoren nicht aus als Beweis, das ein Gerät ausserhalb der Garantiebestimmungen genutzt wurde. In dieser Zeit gilt die Beweislastumkehr.
Wenn der TE ohne Begründung mit einem Wasserschaden an einem unter einem halben Jahr alten Gerät zu seinem Händler (Vertragspartner) gekommen wäre, muss der ihm nachweisen, dass es ausserhalb der Gerätespezifikation benutzt wurde.
In diesem Fall kennen wir das Alter des Gerätes nicht. Ob das Gerät unter Wasser getaucht werden darf ist also die entscheidende Frage. Ich denke ja.
Natürlich versuchen sich alle Hersteller gegen alle Eventualitäten abzusichern, sodass Rennräder keine Garantie haben, wenn sie bei Rennen eingesetzt werden, Taucheruhren nur waterresistant sind, die Lebenslange Garantie eines Produktes mit dessen defekt (also dessen Lebensende) endet und ein nass am Pool beworbenes Handy nicht nass werden darf. Netterweise erwarten Gerichte kein Ingenieursstudium von Nutzern, sodass Spitzfindigkeiten der Hersteller häufig ins Lehre laufen.
Oft sind es aber die Verkäufer, die mit einem Garantiefall kein Geld verdienen und sich weniger als Dienstleister sondern eher als moralische Instanz mit Kundenerziehungsauftrag verstehen. Fast jeder Kunde hat schon die Erfahrung gemacht, machtlos als Bittsteller vor solchen zu stehen. Das ist keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen eines Kunden.
Typischer Satz (selbst bei begründetem Anspruch): also so schon mal garnicht...
Gottvertrauen? Oder sind Tauchcomputer waterproof?Ich besitze allerdings keine Taucheruhr, da ich nicht lebensmüde bin.
Allgemein: Egal ob Motorola jedes Gerät einzeln testet oder ein Praktikant das fälschlicherweise in die Bedienungsanleitung geschrieben hat, IP67 ist eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn das Gerät weniger als ein halbes Jahr alt ist, reichen die Indikatoren nicht aus als Beweis, das ein Gerät ausserhalb der Garantiebestimmungen genutzt wurde. In dieser Zeit gilt die Beweislastumkehr.
Wenn der TE ohne Begründung mit einem Wasserschaden an einem unter einem halben Jahr alten Gerät zu seinem Händler (Vertragspartner) gekommen wäre, muss der ihm nachweisen, dass es ausserhalb der Gerätespezifikation benutzt wurde.
In diesem Fall kennen wir das Alter des Gerätes nicht. Ob das Gerät unter Wasser getaucht werden darf ist also die entscheidende Frage. Ich denke ja.
Natürlich versuchen sich alle Hersteller gegen alle Eventualitäten abzusichern, sodass Rennräder keine Garantie haben, wenn sie bei Rennen eingesetzt werden, Taucheruhren nur waterresistant sind, die Lebenslange Garantie eines Produktes mit dessen defekt (also dessen Lebensende) endet und ein nass am Pool beworbenes Handy nicht nass werden darf. Netterweise erwarten Gerichte kein Ingenieursstudium von Nutzern, sodass Spitzfindigkeiten der Hersteller häufig ins Lehre laufen.
Oft sind es aber die Verkäufer, die mit einem Garantiefall kein Geld verdienen und sich weniger als Dienstleister sondern eher als moralische Instanz mit Kundenerziehungsauftrag verstehen. Fast jeder Kunde hat schon die Erfahrung gemacht, machtlos als Bittsteller vor solchen zu stehen. Das ist keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen eines Kunden.
Typischer Satz (selbst bei begründetem Anspruch): also so schon mal garnicht...