Defy-Wasserschaden: Motorola weigert sich trotz IP67

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Die Anzahl der "Dummen, die ihr Handy beim Flashen bricken" ist IMO im Vergleich zu Hörerdefekten sehr überschaubar. Scheiss Marketing.
 
keiner untersagt das Untertauchen.
Wenn das Telefon nicht für "den Betrieb unter Wasser" gedacht ist, dann verstehe ich das so, daß man damit nicht unter Wasser telefonieren, fotografieren etc. soll.
Untertauchen darf man es!!!

Und es mag sein, daß Leute Wasserschäden reklamieren, die absichtlich herbeigeführt wurden.
Dennoch muß es möglich sein, ein ordnungsgemäß behandeltes Gerät zu reklamieren, wenn es nicht wie beworben dicht war.

Aber nochmal: Dein Ansprechpartner für die Reklamation ist der Händler!!! Du hast keinen Vertrag mit Motorola!
 
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Egika schrieb:
keiner untersagt das Untertauchen.
Wenn das Telefon nicht für "den Betrieb unter Wasser" gedacht ist, dann verstehe ich das so, daß man damit nicht unter Wasser telefonieren, fotografieren etc. soll.
Untertauchen darf man es!!!

Ein eingeschaltetes elektronisches gerät ist in betrieb wenn man es untertaucht! Es spielt nicht mal eine Rolle ob es eingeschalten ist oder nicht. Oder willst du mir jetzt auch noch weiß machen das ein ausgeschaltetes Telefon Dichter ist als ein eingeschaltetes? Mir ist auch vollkommen unklar wieso das defy undicht wird wenn die Kamera aktiviert ist.

Tut mir leid, deine Logik ist einfach keine!

Moto sagt definitiv nicht untertauchen, ihr wisst das also lebt mit den Konsequenzen. Wenn ein Händler das aus Kulanz tauscht habt ihr glück, vor Gericht kommt ihr damit nicht durch. selbst wenn euch das recht auf ip67 zugesprochen wird müsstet ihr noch beweisen das es nicht außerhalb der spezifikation bei 10m tauchtiefe undicht wurde.

Als ich noch im Einzelhandel gearbeitet hab zeigte ich mich öfter mal kulant aber bei Kunden mit ein aggressiven Art wie die eure hab ich direkt auf Durchzug geschaltet und sie wieder nach Hause geschickt.

naja, macht was ihr wollt und regt euch schön weiter auf, ich finds amüsant.
 
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Ein Betrieb unter Wasser ist definitiv was anderes als ausgeschaltet untertauchen.
Man könnte z.B. auf die Idee kommen, Hardware-Tasten zu drücken..
Natürlich macht es für die Dichtigkeit keinen Unterschied, ob das Telefon eingeschaltet ist.
Es bleibt festzuhalten: IP67 erlaubt zeitweiliges Untertauchen. Ein Betrieb unter Wasser hat nicht stattgefunden.
Ergo: Gewährleistung.
 
Die Sache kann man doch auch anders lösen.
Die Indikatoren für das Eindringen von Wasser haben ja scheinbar nicht ausgelöst. Also ab zum Händler, sagen das Ding ist (warum auch immer) kaputt und dass es auf Garantie repariert werden soll. Beim Hörerdefekt fragt ja auch keiner wie ich den zum Schweigen gebracht hab. Das Eindringen von Wasser können sie dir ja nicht (sicher) nachweisen. Und das die Einstellungs-Taste nicht mehr funktioniert kann viele Ursachen haben.

Gruß
 
Woher weisst du das, der Threadersteller hat dazu nach meiner Frage und Erklärung nichts mehr geschrieben. Auch nicht ob das weisse Plättchen (indikator) nun immer noch weiss ist. Und ob es nicht mehr als nur eins gibt weiss ich nicht.
 
Meikel_61 schrieb:
Woher weisst du das, der Threadersteller hat dazu nach meiner Frage und Erklärung nichts mehr geschrieben. Auch nicht ob das weisse Plättchen (indikator) nun immer noch weiss ist. Und ob es nicht mehr als nur eins gibt weiss ich nicht.
Der TE schrieb dazu:
Defy1986 schrieb:
Motorolla sagt dazu auf dem Handy hinten müsste ein roter Punkt zu sehen sein für Wasserschaden doch da ist nichts!!!

Die Formulierung ist zwar etwas ungenau, doch ich bin davon ausgegangen, dass er die Indikatoren unter dem Akku meint.
Die Indikatoren sind meist von außen zu sehen. Im Iphone befindet sich jeweils einer im Audio-Line und im Dock-Anschluß. Beim Defy erkenn ich da nichts und wenn beides fest verschlossen war, was der TE ja behauptet, können die eigentlich auch nicht anschlagen.
Wie gesagt, ich würd zum Händler gehen und sagen es hat ne Macke.

Gruß
 
TeaAge schrieb:
Wie gesagt, ich würd zum Händler gehen und sagen es hat ne Macke.
Ja, aber davor das Defy eine zeitlang trocknen lassen, nicht dass bei der Reparatur irgendwo Wasser rausläuft.

Gruß Mitch
 
Spock schrieb:
Auf Seite 6 der Bedienungsanleitung steht:

Hinweis: Ihr Telefon ist nicht für den Betrieb im
Wasser oder unter Wasser gedacht.


weil das Handy nämlich nur wassergeschützt ist und nicht wasserdicht!


Zum Thema IP67: Motorola Defy IP67 rating: rumor or fact? - xda-developers

Gruß
Spock

Du solltest das Handbuch vielleicht weiter als nur bis Seite 6 lesen. Der XDA-Thread ist schlicht und ergreifend falsch! Natürlich ist das Gerät IP-67 zertifiziert und dementsprechend Wasser- und Staubdicht.

Bitte mal zu Seite 75 blättern (77 von 80 beim Adobe Reader). Dort steht über jeden Zweifel oder Missverständnis erhaben:

Das Produkt entspricht oder übertrifft den Schutzgrad IP67 gegen Wasser und Staub.

Sollten also die Verschlüsse des Defy versiegelt gewesen sein und es tritt dennoch ein Wasserschaden ein, der von IP67(bezieht sämtliche Unterklassen abgesehen von den "k"-Erweiterungen für Hochdruck ein) ausgeschlossen wird, handelt es sich eindeutig um einen Garantiefall.
 
Eigentlich wollte ich das nicht schreiben, aber bei meinem Moto war folgender Zettel dabei:

"Hinweis zur Wasserdichtigkeit

Um die Wasserfestigkeit zu garantieren, müssen Headset Anschluss, USB ANdschluss und Akkuabdeckung fest geschlossen sein. Sollten sie nicht geschlossen sein, wenn das Gerät Wasser oder Feuchtigkeit ausgesetzt wird, führt dies zum Erlöschen sämtlicher Garantien.
Die Akkufachabdeckung wurde aus gründen der Sicherheitsversiegelung geölt."

Hm.
 
IP Schutzklassen
Schutzklasse IP:
Ziffer 1:
6= Staubdicht:
Kein Eindringen von Staub bei einem Unterdruck von 20mbar im Gehäuse
Ziffer 2:
7= Geschützt gegen die Wirkungen beim zeitweiligen Untertauchen in Wasser:
Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter genormten Druck- und Zeitbedingungen zweitweilig im Wasser untergetaucht ist

Das heist Schutzklasse IP 67 sie ist genormt und wenn ein Hersteller das ausweist muss es das überstehen!!! Das gibt es nichts groß zu diskutieren. Ein Motor mit Schutzklasse IP 67 hält das 6 Jahre durch und durch diesen Fliest 230V und er hat Rotierende Teile. Habe selber einen, am Pool und der Motor steht oft unter Wasser und nichts Passiert dank Schutzklasse IP 67!!!!
ich würde es testen das du es auf die,Eskalationsschiene auslegst: So lange nerven, bis sie es reparieren oder Austauschen, denn in der Gebrauchsanweisung steht:Schutzklasse IP 67 und das ist Wasserdicht!! und nicht wie hier genannt spritzwassergeschützt. Das ist ne Armbanduhr aber das Defy hat ein Schutzklasse IP 67 Zertifikat und fertig. Mit die ist der Hersteller verpflichtet den schaden bei eindringen von Wasser zu reparieren. Das wird die auch der TÜV, das Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) und die Verbraucherzentrale auch sagen.
 
Nein, nein, und nochmal nein.
Du als Verbraucher hast überhaupt keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller (Motorola).
Sondern nur gegenüber dem Händler, von dem Du es mit diesen Spezifikationen erworben hast.
Der ist dein Ansprechpartner!
 
Egika schrieb:
Nein, nein, und nochmal nein.
Du als Verbraucher hast überhaupt keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller (Motorola).
Sondern nur gegenüber dem Händler, von dem Du es mit diesen Spezifikationen erworben hast.
Der ist dein Ansprechpartner!

Ja und nein.
Der Händler gibt dir - gesetzlich vorgeschrieben - 24 Monate Garantie/Gewährleistung. Einige Hersteller bieten aber zusätzlich noch eine eigne Garantie an (allerdings mit ihren eigenen Bedingungen).

Beispiel Hörmuscheldefekt:
Du kannst das Gerät zum Händler bringen. Vorteil: Keine Versandkosten (ist ja nun mal so geregelt). Nachteil: Der Händler schickt es zu DatRepair weiter. Es dauert also länger
Da Motorola dir aber unabhängig ebenfalls eine Garantie gibt, kannst du es auch direkt zu DatRepair schicken. Vorteil: Geht schneller, da kein Umweg über den Händler. Nachteil: Motorola macht die Spielregeln und daher trägt man die Versandkosten in dem Fall selbst.
Weiterer Nachteil und gerade beim Defy nicht ganz uninteressant: In der gesetzlichen Gewährleistung ist auch das Recht auf Wandlung festgeschrieben. Der Händler hat 3 Versuche dir ein ordentliches Gerät zur Verfügung zu Stellen. Schafft er das nicht, hat der Kunde das Recht auf Wandlung (volles Geld zurück). Übergeht man den Händler, hat man ihm ja die Möglichkeit genommen und hat somit nach dem dritten Defekt noch keinen Anspruch auf Wandlung.

Also generell Teile ich deine Auffassung zum Händler zu gehen. Wem es aber lieber ist, kann auch zum Hersteller gehen. Auch der kann Ansprechpartner sein.

Gruß
 
@gordon
nun verrate mir doch mal warum die Information "ip67" unter "Urheber- und Markenrechtliches" die Hinweise zum Gerbauch in der "Gebrauchs"anleitung überschreiben sollte?

Hinweis: Ihr Telefon ist nicht für den Betrieb im
Wasser oder unter Wasser gedacht.

Noch dazu steht unter Garantieausschluss:
1 Fehlern oder Beschädigungen, die durch unsachgemäße, ungewöhnliche
oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht
worden sind.

7 Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von
Flüssigkeiten, extremer Feuchtigkeit, Schweiß oder anderen Arten von
Feuchtigkeit, Sand, Nahrungsmitteln, Schmutz oder ähnlichen Substanzen
aufgrund unzureichender Sicherung der Schutzelemente des Produkts
und/oder aufgrund der Tatsache, dass die Produkte entsprechenden Nenn-
oder Grenzwerte überschreitenden Bedingungen ausgesetzt wurden.
 
diese diskussion ist mal wieder lächerlich. es wurde mehrfach gesagt, das das teil ein
ip67 zertifikat hat und damit kann sich weder der händler noch motorola aus der affaire
ziehen.
was nun der marketingfuzzie an spitzfindigkeiten zum thema wasserdichtigkeit erfindet
(wasserfest, wassergeschützt etc) ist vollkommen egal. das ding hat aufgrund der
zertifizierung wasserdicht zu sein. waren alle anschlüsse verschlossen ist es also ein fall
für die gewährleistung oder, falls der händler ein typie wie obiwan sein sollte, ein fall
für die garantie.
 
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Ist doch nicht so schwer.
Das Ding ist wasserdicht, darf aber nicht unter Wasser benutzt werden bzw. kann es auch nicht. Der Touchscreen funktioniert nicht unter Wasser. Ähnliches dürfte für GPS und Telefonempfang gelten. Es ist auch nur gegen das kurze Eintauchen in Wasser geschützt und nicht für den nächsten Spaziergang durch den Atlantik.

Dann steht da, dass Schäden, die durch Eindringen von Feuchtigkeit aufgrund unzureichender Sicherung auftreten, nicht gedeckt sind. Sprich, sind die Verschlüsse offen, kann natürlich Wasser eindringen und es treten Schäden auf. Sind die Verschlüsse zu, darf auch kein Wasser rein kommen.

Ich denke mal nicht, dass Motorola das abstreitet. Die fahren ne ganze andere Schiene. Wenn Wasser eingedrungen ist, dann wurde es unsachgemäß bedient. Also die Verschlüsse waren offen oder das Wasser war tiefer als 1m. Quasi per Definition. Ob bzw. wer da in der Beweispflicht ist, weiß ich trotz Garantie nicht. Sonst könnte ich ja auch sagen, das mein Defy nur 10cm gefallen ist und schon war es kaputt (obwohl ich es eigentlich vom nächsten Funkturm geschmissen hatte).

Gruß
 
obiwan schrieb:
[...]

7 Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von
Flüssigkeiten, extremer Feuchtigkeit, Schweiß oder anderen Arten von
Feuchtigkeit, Sand, Nahrungsmitteln, Schmutz oder ähnlichen Substanzen
aufgrund unzureichender Sicherung der Schutzelemente des Produkts
und/oder aufgrund der Tatsache, dass die Produkte entsprechenden Nenn-
oder Grenzwerte
überschreitenden Bedingungen ausgesetzt wurden.

Die entsprechenden Nenn- oder Grenzwerte dürften durch den Schutzgrad definiert sein, dem das Produkt laut Werbung und Handbuch mindestens entspricht. Dass das Gerät nicht für den Betrieb unter Wasser gedacht sei, ist zwar eine nette Information, hebelt aber mit Sicherheit nicht den genormten Schutzgrad aus.

Dass sich Motorola grundsätzlich erstmal sperrt, ist aus ihrer Sicht natürlich verständlich - die wenigsten Kunden werden die Hartnäckigkeit haben, das ganze zum Rechtsstreit ausarten zu lassen, für den man ja auch erstmal selber Geld in die Hand nehmen müsste. Indem man die ersten paar Anfragen ignoriert, lassen sich schonmal ne Menge eventueller Garantiefälle aussortieren.
 
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kiprich schrieb:
es wurde mehrfach gesagt, das das teil ein
ip67 zertifikat hat und damit kann sich weder der händler noch motorola aus der affaire ziehen.

Wer hat das verbindlich und verifizierbar gesagt? Im Internet hat doch wie immer einer vom anderen abgeschrieben ohne das Hirn einzuschalten.

Hat schon mal jemand das Zertifikat gesehen?

So sieht das z.B. aus: http://pelican.com/case_certificates/micro_case_IP67.pdf

Hat eine Experte hier so ein Zertifikat fürs Defy jemals gesehen?
Wenn nicht dann ist die Diskussion eigentlich beendet!

Und noch ein netter Link: http://i232.photobucket.com/albums/ee103/blackrider_01/moto.jpg
Einfach mal nachschlagen, was der Unterschied zwischen "wateresistant" und "waterproof" ist.

oder hier:

Link: http://www.motorola.com/staticfiles...NTS/STATICFILES/DEFY_UG_AU_EN_68014961001.pdf

Zitat S.67: Product meets or exceeds IP67 standard for water and dust.

Auf deutsch: Produkt erfüllt oder übertrifft IP67 Standard für Wasser und Staub

Das ist aber eine Aussage von Motorola und keine verbindliche Zertifizierung!


Gruß
Spock
 
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Spock schrieb:
Wer hat das verbindlich und verifizierbar gesagt? Im Internet hat doch wie immer einer vom anderen abgeschrieben ohne das Hirn einzuschalten.
moto hat das verbindlich gesagt!

und was unter ip67 zu verstehen ist, steht auf wiki

demzufolge ist eigentl alles klar. warum die sich jetzt so zickig haben
oder manche dem TE dämlichkeit unterstellen ist mir ein rätsel.
 
Mich erstaunt jedesmal wieder die Diskrepanz zwischen subjektiv gefühltem Recht und realen Recht.

Sollte die Diskrepanz zwischen diesen beiden zu groß sein neigen viele dazu lieber dem subjektiven gefühlten bzw. interpretierten Recht den Vorzug zu geben.

Sollten tatsächlich die Feuchtigkeitsindikatoren einen Wasserschaden ausweisen ist die Sachlage für den Händler oder Motorola eindeutig so, daß die Nutzungsbedingungen des technischen Gerätes nicht eingehalten wurden.

Nicht umsonst verbauen die Hersteller Indikatoren für Feuchtigkeitsschäden innerhalb des Gehäuses des Handys. Um den Beweis der nicht sachgerechten Nutzung des Gerätes zu erbringen.

Das der TE sich in der Opferrolle fühlt ist menschlich nur allzu verständlich.
Das er sich an die zugesicherten Eigenschaften klammert ist auch verständlich, doch wem aus Fahrlässigkeit ein Mißgeschick passiert, sollte nicht andere für dieses Mißgeschick verantwortlich machen.

Mehr, werde ich dazu nicht mehr schreiben.
 
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