Defy nach 3 Monaten zurückgeben

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O

onman

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4
Ich möchte mein defy wegen eines defektes zurück geben (nicht umtauschen) ich habe es am 18.1 bei conrad gekauft
 
Dann würde ich die Conrad Hotline mal anrufen und denen sagen was du möchtest.
 
Musst du auf Kulanz hoffen, wird schwierig.

Generell darf der Händler 3 mal reparieren lassen bevor du Anspruch auf Wandlung hast.
 
danke für die antworten
 
Die dir leider wahrscheinlich nicht dabei geholfen haben das von dir erstrebte Ergebniss zu erreichen. Wie gesagt, das gesetzlich geregelte Rückgaberecht geht nur 14 Tage und soll die mangelnde ausprobiererei im Laden ersetzen, die ja bei einer Internet Bestellung nicht gegeben ist. Amazon ist dabei wohl über kulant, es gibt bei dennen sogar ab und an 30 Tage Rückgaberecht, was aber rein auf Kulanz basiert.

Ich kenne Conrad zwar habe aber noch nie da bestellt, ich glaube aber fest daran das du dort auf taube Ohren stoßen wirst.

Du wärest wahrscheinlich besser beraten es reparieren zu lassen und dann zu verkaufen, eine andere Möglichkeit sehe ich leider nicht
 
Du hast nach § 437 BGB (Mängelgewährleistungsrecht) selbst die Wahl, ob das mangelhafte Gerät von Conrad repariert oder in ein einwandfreies Produkt getauscht werden soll.

Du könntest also einfach einen Umtausch verlangen. Sollte Conrad den Umtausch grundlos verweigern und z.B. auf Reparatur beharren, kannst du auf die unter § 437 Nr.2 und Nr.3 aufgeführten Rechte im BGB übergehen.

Konkret stehen dir dann folgende Möglichkeiten zur freien Auswahl:

  • vom Vertrag zurücktreten,
  • den Kaufpreis mindern,
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
in deinem Fall wäre das Punkt 1. Vertragsrücktritt bedeutet auch, dass dir die vollständige Kaufsumme zurückgegeben werden muss. Eine Nutzungsgebühr oder Wertminderung aufgrund technischen Fortschritts o.ä. ist unzulässig.
 
Das ist schon ok das der Händler das NICHT machen muss !!!
Habt ihr schon mal übelegt das so ein Händler AUCH ein bisschen Sicherheit braucht? Wenn der euch was verkauft dann hat er einen gewissen Gewinn gemacht ... nun ist damit auch sein Risiko abzudecken das er Aufwand für euch betreiben muss, also z.B. eine Rep. durchführen oder anders Unterstützung leisten.

Wenn du nach so langer zeit einfach sagst "Ach, ich mag aber DOCH nicht mehr" dann steht der Händler doof da, Geld weg, angegammeltes und nahezu unverkäufliches Gerät da... Zumal der Händler in der Regel NICHTS für den Defekt kann!

Der Händler kann durchaus in seinen AGB mit dem Kunden vereinbaren das er zunächst ein Recht auf Nachbesserung hat, also ein Allgemeines Wahlrecht einen neuen Artikel zu verlangen kann ich NICHT erkennen.

Conrad ist wirklich kulant! Aber ich würde nach der Zeit auch davon ausgehen das du das Gerät eben auf Gewährleistung wieder repariert bekommst. Wenn das nicht klappt kannst du den nächsten Schritt machen, vorher nicht!

gruß
 
Luemel schrieb:
Musst du auf Kulanz hoffen, wird schwierig.

Generell darf der Händler 3 mal reparieren lassen bevor du Anspruch auf Wandlung hast.

Zweimal, soweit ich weiss. Und zum "nachbessern" lt. Gesetz gehört afaik auch ein direkter Umtausch des Geräts, nicht nur die Reparatur.
 
Hallo

Drei mal... beim dritten mal muss der betroffene Artikel ok sein oder aber es tritt das in Kraft was Ridirion zitiert. Aber genau hier muss man Ridirions Beitrag etwas korrigieren... erst die Reparaturversuche, dann die Wandlung und Co.

Eine Nutzungsgebühr KANN (nicht muss) trotzdem angerechnet werden.

Alles live und in Farbe erlebt und durchgezogen mit anwaltlicher Hilfe. Da gings dann ums geliebte Auto und was den technischen Fortschritt angeht gab es bei der Wandlung dann auch schon das Nachfolgemodell und trotzdem wurde die Nutzungsentschädigung angerechnet.

@Themenersteller
Was ist denn defekt wenn man fragen darf?
 
Mit anwaltlicher Hilfe und c.a. 6 - 12 Monaten Zeitaufwand lässt sich das Problem schon lösen denk ich.
 
Woher kommen denn die drei mal? Bin ich im falschen Gesetzbuch?

§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Siehe auch: http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf
 
Ach Leute,

in der regel ist es sinnvoll sich gütlich zu einigen... bei einem Auto wo es schnell um TAUSENDE € geht oder Wohnungen kann ein Anwalt oft schon nützlich sein, aber doch nicht bei einem popeligen Telefon!

ich mag auch nicht gerne übern Tisch gezogen werden und reg mich auch gerne auf wenn es einfach zu dreißt ist.

Aber wenn ich was vom Händler WILL was der gar nicht machen MUSS dann ist es wohl besser ich frage mal ganz LIEB was man machen kann ... ein Defekt alleine ist noch kein Grund etwas SOFORT zu wandeln .... billiger ist es in so einem Fall mal lässt es reparieren und verkauft es danach eben wenn man es nicht mehr mag.

gruß
 
Wandlung gibts schon seit fast 10 Jahren nicht mehr....
 
dau_ schrieb:
Woher kommen denn die drei mal? Bin ich im falschen Gesetzbuch?

§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Siehe auch: http://www.verbraucher.de/download/gewaehrleistung.pdf

Steht doch ganz klar in deinen kopeirten Paragraphen. Erst die Nacherfüllung sprich Reperatu/Austausch, dann Wandlund oder Geld zurück. Ist leider nicht allesmit 2 Paragraphen getan ist mein ich unter 341 wars geregelt

Sent from my MOTODEFY using TapaTalk
 
Natürlich erst die Nacherfüllung, aber es ging darum, ob der Händler ZWEImal oder DREImal nachbessern darf. 341 ist gleich was ganz anderes, 441 ist Minderung.
 
bitboy0 schrieb:
.
Wenn du nach so langer zeit einfach sagst "Ach, ich mag aber DOCH nicht mehr" dann steht der Händler doof da, Geld weg, angegammeltes und nahezu unverkäufliches Gerät da... Zumal der Händler in der Regel NICHTS für den Defekt kann!

Conrad ist wirklich kulant! Aber ich würde nach der Zeit auch davon ausgehen das du das Gerät eben auf Gewährleistung wieder repariert bekommst. Wenn das nicht klappt kannst du den nächsten Schritt machen, vorher nicht!

gruß
1. conrad und kulant die sind dort sowas von unhöflich. ich rufe bei der hotline an (habe mein handy 20 km entfernt gekauft weil es überall ausverkauft war) ob das den geht ,,jaja klar einfach hingehen dort wo du es gekauft hat´´ hat sie bestimmt nur gesagt um mich loszuwerden hat sich jedenfalls so angefühlt. ich war in 2 conrads bei 3 typen der 1. du bist nicht 16 verschwinde der 2. leider nicht verstanden was mein problem ist. der 3. wollte es nicht tauschen:(
2. habe ich denen angeboten wenn ich das defy zurück geben darf aus dem shop ein teureres anderes handy zu wählen
3. sollte ich dann zu einer frau gehen die das dann in die reperatur schickt fragt die mich ,,warum wollen die das nicht tauschen, da sind keine gebrauchsspuren oder sonstiges zu entdecken´´

und zu meinen defekt der nicht behoben werden kann
ich habe eine fritz box 7270 und natürlich den draft-n modus an und das super defy lässt die ganze fritz box somit telefon und internet abstürzen, weil es damit nicht klar kommt obwohl die fritz box 7270 seid 4 jahren auf dem markt ist...
weitere bei meinem handy waren Lagesensor und kein Empfang
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mein Defy läuft mit der 7390 und auch mit dem Fritz-App ausgezeichnet.
Liegt wohl eher weniger am handy, als an den Einstellungen.
 
Ich habe auch die AVM Fritzbox 7270 und bei mir läuft alles ohne Probleme, sogar Wlan-n.
 
Und weil es irgendwie immer unter zu gehen scheint:

Mit Froyo hab ich die Probleme NICHT mehr die vorher mit der 2.34 und 2.51 aufgetaucht sind! ... Also kein HW-Defekt, sondern ein schlechter Treiber oder falsche Parameter ...

gruß
 

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