bitboy0
Enthusiast
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JA! Also jedenfalls wenn sie die Buchsen richtig geschlossen haben und der Deckel hinten auch wirklich DICHT ist.
gruß
gruß
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dragontas schrieb:Ich spendiere 20Eur für den ersten der (im Falle einer Garantieverweigerung) klagt.
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Motorola schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden (...) aus, die in irgendeiner Weise durch die Verwendung des Personal Communicator, der Zubehörteile, Software Applikationen und Peripheriegeräte (...) verursacht werden, wenn diese Zubehörteile, nicht von Motorola hergestellt und geliefert wurden.
GARANTIEAUSSCHLUSS
(...)
Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:
....
3 Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder
Testens, unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung
unerlaubter Software Applikationen oder Modifikationen.
Nein, kein Händler, aber ich kenne das Geschäft weil ich 8 Jahre lang in einem privaten Telefonladen gejobbt habe ...dragontas schrieb:1 - Unerlaubte Software ist verboten. Dummerweise wurde niemals definiert was erlaubt ist und was nicht.
2 - Habe ich das Handy gekauft, nicht die Software.
3 - Bist du wohl ein Händler so wie du hier schreibst
ich hatte einen preis etwas über diesem hier gelesen ... ich vermute das man mehr bezahlt weil bei Reparaturen die nicht unter Garantie fallen wohl auch der Versand noch dazu kommt.supernothing schrieb:Ich hab meines hingeschickt, auch mit Glasbruch und totem Lautsprecher.
Ich hab mich mit DAT (danke Anna) darauf geeinigt, dass letzterer entsprechend getauscht wird und der Digitizer so belassen wird, da mir 79 Tacken dafür zu viel sind. Meiner Auffassung nach sollte das aber der Endpreis sein. Im Zweifelsfall einfach nochmal freundlich per PN nachfragen.
bitboy0 schrieb:PS: also man muss sich einfach vor Augen halten das ein Händler eigentlich verpflichtet ist in den ersten 6 Monaten jedes nicht mutwillig zerstörte Gerät für den Kunden kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, aber das Risiko trägt der Händler dann oft selber: Also der Händler hat weit weniger Rechte gegenüber dem Hersteller! Und bei den extrem geringen Margen bei solchen Geräten (Die Konkurenz ist groß!) kann ein Gerät auf dem der Händler sitzen bleibt den Gewinn von 10 verkauften Einheiten fressen... also auch wenn es nicht richtig ist und uns als Käufer eigentlich nicht interessieren sollte, da hat natürlich ein Händler auch keinen Bock drauf.
treggi schrieb:Das stimmt so nicht. Der Händler kann die Gewährleistungsansprüche des Endkunden dann im Rahmen des gesetzlich geregelten sogenannten Unternehmerrückgriffs gegenüber dem Hersteller, bzw. gegenüber seinem Vorlieferanten, wenn einer dazwischen war, geltend machen. Diese gesetzliche Regelung gibt es, damit der Händler eben kein zu großes Risiko tragen muss. Das einzige Risiko, welches er theoretisch hätte, wäre jenes, dass er einen Mangel am Gerät bestätigt, obwohl keiner vorliegt. Deshalb schicken wohl auch viele Händler die Geräte erst mal zum Hersteller oder zu dessen Vertragswerkstatt weiter und lassen diesen überprüfen, ob ein Mangel vorliegt. Der Einschätzung des Herstellers schließt sich der Händler dann in der Regel natürlich an, um keinen Stress mit dem Hersteller oder seinem Vorlieferanten zu bekommen.
Das Problem bei dieser Vorgehensweise ist: der Endkunde muss nicht selten unverhältnismäßig lange auf sein repariertes oder Austauschgerät warten. Deshalb würde ich als Endkunde immer dem Händler eine angemessene Frist setzen, also ca. 2 - 3 Wochen für Nachlieferung eines Neugerätes, oder 3 - 4 Wochen für Reparatur, das wird im Streitfall kein Gericht als zu kurz bemessen ansehen. Wenn der Händler diese Frist nicht einhält, kann der Käufer theoretisch sofort vom Kaufvertrag komplett zurücktreten.