Defy mit 2.2 zu Datrepair schicken und repariert zurückbekommen?

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JA! Also jedenfalls wenn sie die Buchsen richtig geschlossen haben und der Deckel hinten auch wirklich DICHT ist.

gruß
 
Naja, nichts ist perfekt. Vielleicht geben sich viele leute auch damit ab das es so ist wie es ist!
 
das AUCH!

Das hatten wir auch schon öfters hier ... der eine flippt völlig aus weil seine Lautstärketaste klappert ... der andere hört das gar nicht ... wieder einer dreht hohl weil das Glas nicht GENAU mittig auf der Front sitzt sondern 0,001mm weiter links ... ein anderer findet es gut das man da vorne ein Glas HAT :D

gruß
 
  • Danke
Reaktionen: UWdus
Also das mit der kulanz und der Reparatur halte ich eigentlich für Humbug. Ich habe das Defy gekauft und dabei KEINEN Vertrag unterzeichnet der mit verbietet irgendwelche Software auf die Hardware zu spielen. Im Gegenteil ist im deutschen Gesetz geregelt das der Händler (hier meist Motorola usw.) verpflichtet ist MIR nachzuweisen das ich den Schaden verursacht habe. Ein nachweis das eine andere Firmware von mir geflasht wurde ist kein Beweis dafür das die Hardware durch meine Einwirken kaputt gegangen ist. (übrigens ist ein könnte nicht ausreichend!) *arg*
 
Ja, aber da gabs ja in den letzten tagen schon fruchtlose Diskussionen dazu;
jedenfalls hast du ein rein PRAKTISCHES Problem wenn DAT dir so ein Gerät nicht reparieren will. Selbst wenn du mit deiner Einschätzung richtig liegst musst du das am Ende auch durchsetzen.. und ohne Anwalt, evtl. ohne Gericht ist das evtl. nicht möglich.

Und auch Richter sprechen nicht immer das Urteil was man gerne hätte oder was man als gerecht empfinden würde.

Aus meiner Sicht wäre es ok wenn DAT eben einfach ein 0815-Rom aufbügelt, dann den Hardware-Fehler behebt und es so wieder zurück schickt. Backup hab ich eh selber. Aber so einfach ist es eben nicht immer!

gruß
 
Ich spendiere 20Eur für den ersten der (im Falle einer Garantieverweigerung) klagt.
 
dragontas schrieb:
Ich spendiere 20Eur für den ersten der (im Falle einer Garantieverweigerung) klagt.

Garantie <=!=> Gewährleistungspflicht

Gewährleistung ? Wikipedia

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
äh, ja ... im ersten halben jahr gibts ehh garantie .... und dannach, wenn auf der verpackung garantie steht, ist auch garantie drinne
 
Seite 74 der Bedienungsanleitung:

Motorola schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden (...) aus, die in irgendeiner Weise durch die Verwendung des Personal Communicator, der Zubehörteile, Software Applikationen und Peripheriegeräte (...) verursacht werden, wenn diese Zubehörteile, nicht von Motorola hergestellt und geliefert wurden.

GARANTIEAUSSCHLUSS
(...)
Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:
....
3 Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder
Testens, unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung
unerlaubter Software Applikationen oder Modifikationen.

Natürlich liest man sich das nicht durch, könnte aber theoretisch nach dem Kauf die Ware zurückgeben wenn man damit nicht einverstanden wäre.
 
Das wäre mir neu... also das ein solcher Passus in den Bedingungen der Herstellergarantie ein Wandlungsgrund wäre ... Garantie ist eine völlig freiwillige Leistung des Herstellers.

Natürlich sollte es klar sein das im ersten halben Jahr - außer der Händler kann das Gegenteil beweisen - ein Fehler schon als "im Gerät angelegt" gelten sollte... also ich hatte bisher bei meinen Besitztümern da auch kein Problem... wenn man wirklich was nach ein paar Wochen defekt war hab ich es immer anstandslos ersetzt / repariert bekommen.

Ist aber in der Praxis eben so: Wenn jemand an einem Gerät rumfummelt und z.B. inoffizielle FW flasht missversteht das mancher Händler als Grund um eine Gewährleistung ablehnen zu können ... Das rührt auch daher das es gut sein kann das dir dein Händler das Gerät ersetzt (wegen Gewährleistung) aber dann bleibt er drauf sitzen weil der Hersteller es wegen veränderter FW nicht mehr anfassen will. Das kann dann eben passieren! Und da interessiert es dann den Händler nicht in jedem Fall ob das "sein Pech" ist ... er beruft sich dann unzulässigerweise eben auf die "Garantiebestimmungen".

Das die Garantiebstimmungen GAR NICHTS mit den Regelungen für die Gewährleistung zu tun haben wird dann einfach ignoriert.

gruß

PS: also man muss sich einfach vor Augen halten das ein Händler eigentlich verpflichtet ist in den ersten 6 Monaten jedes nicht mutwillig zerstörte Gerät für den Kunden kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, aber das Risiko trägt der Händler dann oft selber: Also der Händler hat weit weniger Rechte gegenüber dem Hersteller! Und bei den extrem geringen Margen bei solchen Geräten (Die Konkurenz ist groß!) kann ein Gerät auf dem der Händler sitzen bleibt den Gewinn von 10 verkauften Einheiten fressen... also auch wenn es nicht richtig ist und uns als Käufer eigentlich nicht interessieren sollte, da hat natürlich ein Händler auch keinen Bock drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
1 - Unerlaubte Software ist verboten. Dummerweise wurde niemals definiert was erlaubt ist und was nicht.
2 - Habe ich das Handy gekauft, nicht die Software.
3 - Bist du wohl ein Händler :) so wie du hier schreibst
 
Ich werde bald demnächst mein Defy auch zu DatRepair senden , mit Hörerlautsprecherdefekt und Displayglasbruch , sind die 79,00€ die ich bei der Anfrage bei DatRepair erfahren habe , die Endgültigen Reparaturkosten oder kommt das noch was drauf?

Übrigens habe ich die Französische Froyo 2.2.2 Version auf meinem Defy ist das ein Problem?

Weil die Firmware ja offiziell ist.
 
dragontas schrieb:
1 - Unerlaubte Software ist verboten. Dummerweise wurde niemals definiert was erlaubt ist und was nicht.
2 - Habe ich das Handy gekauft, nicht die Software.
3 - Bist du wohl ein Händler :) so wie du hier schreibst
Nein, kein Händler, aber ich kenne das Geschäft weil ich 8 Jahre lang in einem privaten Telefonladen gejobbt habe ...

Weil es eben nicht so klar ist was "verboten" ist gibt es halt immer wieder Probleme... DAT scheint ja recht Kulant zu sein, aber sie schreiben in ihre blauen Briefe das sie sich eigentlich nicht mehr an die Garantie gebunden fühlen wenn eine andere FW drauf ist. Es könnte also probleme geben und dann ist es nicht einfach zu lösen selbst wenn man im Recht sein sollte. Die GARANTIE können sie nach belieben definieren und auch ablehnen... da gibt es keine Gesetze die das verhindern! Und das die eben sagen das du das gerät in Einheit mit der FW gekauft hast (kannste ohne ja auch nicht benutzen) finde ich nicht zu weit hergeholt!

Ich habs schon öfters gesagt: Ich teile zwar eure Auffassung das GEWÄHRLEISTUNG durch den HÄNDLER zu erbringen ist, ausser das man BEWEISEN kann das der User sein Gerät zerstört hat, aber wenn die das eben nicht machen muss man es irgendwie durchsetzen... und DAS kann nervig sein oder unmöglich ...

gruß
 
Ich hab meines hingeschickt, auch mit Glasbruch und totem Lautsprecher.
Ich hab mich mit DAT (danke Anna) darauf geeinigt, dass letzterer entsprechend getauscht wird und der Digitizer so belassen wird, da mir 79 Tacken dafür zu viel sind. Meiner Auffassung nach sollte das aber der Endpreis sein. Im Zweifelsfall einfach nochmal freundlich per PN nachfragen.
 
supernothing schrieb:
Ich hab meines hingeschickt, auch mit Glasbruch und totem Lautsprecher.
Ich hab mich mit DAT (danke Anna) darauf geeinigt, dass letzterer entsprechend getauscht wird und der Digitizer so belassen wird, da mir 79 Tacken dafür zu viel sind. Meiner Auffassung nach sollte das aber der Endpreis sein. Im Zweifelsfall einfach nochmal freundlich per PN nachfragen.
ich hatte einen preis etwas über diesem hier gelesen ... ich vermute das man mehr bezahlt weil bei Reparaturen die nicht unter Garantie fallen wohl auch der Versand noch dazu kommt.

gruß
 
bitboy0 schrieb:
PS: also man muss sich einfach vor Augen halten das ein Händler eigentlich verpflichtet ist in den ersten 6 Monaten jedes nicht mutwillig zerstörte Gerät für den Kunden kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, aber das Risiko trägt der Händler dann oft selber: Also der Händler hat weit weniger Rechte gegenüber dem Hersteller! Und bei den extrem geringen Margen bei solchen Geräten (Die Konkurenz ist groß!) kann ein Gerät auf dem der Händler sitzen bleibt den Gewinn von 10 verkauften Einheiten fressen... also auch wenn es nicht richtig ist und uns als Käufer eigentlich nicht interessieren sollte, da hat natürlich ein Händler auch keinen Bock drauf.

Das stimmt so nicht. Der Händler kann die Gewährleistungsansprüche des Endkunden dann im Rahmen des gesetzlich geregelten sogenannten Unternehmerrückgriffs gegenüber dem Hersteller, bzw. gegenüber seinem Vorlieferanten, wenn einer dazwischen war, geltend machen. Diese gesetzliche Regelung gibt es, damit der Händler eben kein zu großes Risiko tragen muss. Das einzige Risiko, welches er theoretisch hätte, wäre jenes, dass er einen Mangel am Gerät bestätigt, obwohl keiner vorliegt. Deshalb schicken wohl auch viele Händler die Geräte erst mal zum Hersteller oder zu dessen Vertragswerkstatt weiter und lassen diesen überprüfen, ob ein Mangel vorliegt. Der Einschätzung des Herstellers schließt sich der Händler dann in der Regel natürlich an, um keinen Stress mit dem Hersteller oder seinem Vorlieferanten zu bekommen.
Das Problem bei dieser Vorgehensweise ist: der Endkunde muss nicht selten unverhältnismäßig lange auf sein repariertes oder Austauschgerät warten. Deshalb würde ich als Endkunde immer dem Händler eine angemessene Frist setzen, also ca. 2 - 3 Wochen für Nachlieferung eines Neugerätes, oder 3 - 4 Wochen für Reparatur, das wird im Streitfall kein Gericht als zu kurz bemessen ansehen. Wenn der Händler diese Frist nicht einhält, kann der Käufer theoretisch sofort vom Kaufvertrag komplett zurücktreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf dem Kostenvoranschlag, der heute per Post kam, standen noch 4,50 € Versandkosten zusätzlich zu den 79 € (inkl. Märchensteuer) für die Digitizer-Reparatur.
Lässt man es sich unrepariert zurückschicken, würden keine Versandkosten anfallen. Warum das so ist, erschließt sich mir zwar nicht, aber naja.
Mal sehen, ob an der ausgenudelten USB-Abdeckung oder den klapprigen Knöpfen auch was gemacht wird...
 
treggi schrieb:
Das stimmt so nicht. Der Händler kann die Gewährleistungsansprüche des Endkunden dann im Rahmen des gesetzlich geregelten sogenannten Unternehmerrückgriffs gegenüber dem Hersteller, bzw. gegenüber seinem Vorlieferanten, wenn einer dazwischen war, geltend machen. Diese gesetzliche Regelung gibt es, damit der Händler eben kein zu großes Risiko tragen muss. Das einzige Risiko, welches er theoretisch hätte, wäre jenes, dass er einen Mangel am Gerät bestätigt, obwohl keiner vorliegt. Deshalb schicken wohl auch viele Händler die Geräte erst mal zum Hersteller oder zu dessen Vertragswerkstatt weiter und lassen diesen überprüfen, ob ein Mangel vorliegt. Der Einschätzung des Herstellers schließt sich der Händler dann in der Regel natürlich an, um keinen Stress mit dem Hersteller oder seinem Vorlieferanten zu bekommen.
Das Problem bei dieser Vorgehensweise ist: der Endkunde muss nicht selten unverhältnismäßig lange auf sein repariertes oder Austauschgerät warten. Deshalb würde ich als Endkunde immer dem Händler eine angemessene Frist setzen, also ca. 2 - 3 Wochen für Nachlieferung eines Neugerätes, oder 3 - 4 Wochen für Reparatur, das wird im Streitfall kein Gericht als zu kurz bemessen ansehen. Wenn der Händler diese Frist nicht einhält, kann der Käufer theoretisch sofort vom Kaufvertrag komplett zurücktreten.

Das Problem ist das der Hersteller gegenüber dem Händler eben diese verfahren ablehnt ... weil er es eben laut seiner Meinung nach eindeutig den Fehler beim Kunden sieht... dann hat der Händler den schwarzen Peter und muss sich mit dem Hersteller rumärgern. Im Grunde kommt es dann nur drauf an wer den längeren Atem hat und ob der Händler es sich leisten Kann sich einen wichtigen Lieferanten zu verärgern...

In der Theorie ist das alles gut gelöst ... in der Praxis eben nicht! Ich kenne die Praxis besser als die Theorie ;) Deshalb sag ich das so.

gruß

PS: les mal bei Heise/CT "vorsicht Kunde" ... das meißte was man da hört ist erkennbar UNRECHT .. und nur weil sich die CT einmischt wird dann auf "Kulanz" dem Kunden das gegeben was ihm eigentlich eh zusteht .. und manche der Kunden haben sogar schon einen Anwalt eingeschaltet gehabt der NICHTS bewirken konnte! ...
 
Hallo, wie einige sicher mitbekommen haben, habe ich mir gestern auf mein retail Defy die O2 Froyo geflasht, und habe mich mal im PhoneHouse (wo das Gerät gekauft wurde) bezüglich der Garantie erkundigt.

Laut der Aussage des technischen Mitarbeiters ist meine Garantie futsch, weil ich den flash selbst und nicht mithilfe eines autorisierten Händlers durchgeführt habe. Debranding in Eigenregie ist also genauso garantieschädigend wie ein Root.

Seine Lösung falls ich die Garantie möchte: schnell zurückflashen. Auf meine Entgegnung dass flashes auch rückwirkend im System sichtbar sind (das sagte Anna doch?) meinte er nur "da guckt keiner nach".

Das deckt sich relativ gut mit den Informationen hier aus dem Forum, aber eben nicht exakt. Möge mich mal einer korrigieren wenn was nicht stimmt.
 
Also JA, laut Moto ist deine Garantie pfutsch. Aber NICHT weil du selber geflasht hast, sondern weil du eine andere (o2 anstelle von retail) drauf gemacht hast.

gruß
 

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