Defy gerootet & defekt

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A

AndroidBug

Gast
Hallo,
ich habe mit z4root mein Handy gerootet. Leider ist es nun jedoch defekt - Wasserschaden -.- Die Leuchte oben blinkt noch aber das Display ist komplett tot weshalb ich das Teil jetzt einschicke. Ich befürchte jedoch wegen dem Root Probleme zu bekommen. Kann ich da noch was machen? Am PC wird das Handy noch erkannt. Display ist & bleibt immer komplett schwarz oder gibt es da auch noch einen Trick?
 
Die bei DatRepait(Motorolas Repariersklaven) machen immer einen Wipe bevor die ürgendetwas Reparieren. Aus Datenschutzgründen - du brauchst dir also keine Sorgen zu machen.

Ich glaube der Wasserschaden ist ein weitaus gravierenderes problem, angeblich sollen Defys ja nur Spritzwasserdicht sein.
 
habeprobleme schrieb:
Die bei DatRepait (Motorolas Repariersklaven) machen immer einen Wipe bevor die ürgendetwas Reparieren.

Das Handy blieb bei mir nach einem Wipe aber gerootet. Hab aber auch mit SuperOneClick gerootet und nicht mit z4root.
Daher weiß ich nicht ob sich das gerootete mit entfernt beim wipen bei der z4root Variante.
Sonst im Notfall mal das versuchen: https://www.android-hilfe.de/forum/...otorola-defy-unrooten.80133.html#post-1081186
Das könnte ja auch klappen, trotz das das Display nix anzeigt.

Viel Erfolg.
Gruß M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das Handy gerootet ist oder nicht, spielt hier überhaupt keine Rolle.
Der Wasserschaden fällt nicht unter die Garantie.
In den Werkstätten wird als erstes der eingebaute Feuchtigkeitssensor geprüft.
 
Jetzt kommt normalerweise das Argument, dass das Defy IP67 zertifiziert ist und wie man nachweisen will, dass das Defy > 1m tief unter Wasser war oder der Wasserschaden selbst verschuldet ist.
 
Ja frag ich mich auch. Bei nem Wasserschaden sollte die das sogar reparieren wen Windows mobil dtauf ist

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
Hatte letztens ein Defy wo gerootet war einschicken müssen weil das Display nichts mehr angezeigt hatte.... (konnte kein unroot machen und habs dann halt so wie es war eingeschickt...)

Handy kam ohne besondere Anmerkungen repariert zurück... macht die keine Sorgen und schicke das Handy ein!
 
kawetech schrieb:
Ob das Handy gerootet ist oder nicht, spielt hier überhaupt keine Rolle.
Der Wasserschaden fällt nicht unter die Garantie.
In den Werkstätten wird als erstes der eingebaute Feuchtigkeitssensor geprüft.

Ist das so?
Ich dachte, wenn man damit wirbt, muss das auch gewährleistet werden. Das wird ja immerhin als Kaufargument genutzt.
 
Moin.

Als Kaufargument wird "wassergeschützt" verwendet. Und das ist es ja wohl auch, wenn man diversen Tests, auch hier im Forum, glaubt. Das Defy wird nicht als "wasserdicht" verkauft.
Solange unklar ist, wie es zum Wasserschaden kam, kann man also davon ausgehen, dass das Handy außerhalb der Spezifikation benutzt oder nicht richtig verschlossen wurde.

Die Tatsache, dass AndroidBug gar nicht über das "falsche" Werbeversprechen schimpft, deutet auch darauf hin, dass er sich über obigen Unterschied bewusst ist ;)

Gruß.
 
Hi, ich schalt mich mal hier in die Diskussion ein.

Wenn mein Defy und ich wieder biken gehen, zB. bei Regen vielleicht auch starkem Regen, was solls, und mein Defy dabei nen Wasserschaden bekommt ist das keine Garantie?
IPx7; 7 = Schutz vor zeitweiligem untertauchen... *blubblub*, nicht *tropftropf* wie IPx5/6
Da muss doch Gewährleistung und Garantie bestehen?!
 
ja, ein IP67 zertifiziertes Gerät muss staubdicht sein und gegen zeitweiliges Untertauchen geschützt sein. -> 30 Minuten bei bis zu 1 Meter Tiefe.

Sonst erhält es die Zertifizierung nicht. Sollte also ein Defy wegen Wasserschadens defekt sein, ist das ein ganz normaler Garantiefall, da offenbar ein Teile-/Konstruktionsfehler.
Ausnahme ist natürlich Eigenverschulden, also falls Wasser über den USB- oder Headsetanschluß eingedrungen ist, weil man die Kappen nicht drauf hatte. Aber für gewöhnlich hält man die ja verschlossen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart
 
Zuletzt bearbeitet:
Jippa, so seh ich das auch!

Wichtig zu wissen ist dabei nocg folgendes:
Bis zum Schutzgrad IPX6 (bei DIN EN 60529) bzw. IPX6K (bei DIN 40 050 Teil 9) sind die darunter liegenden Schutzgrade eingeschlossen. Bei den höheren Schutzklassen gilt dies für die Wasserschutzgrade 7, 8 und 9K nicht automatisch. Falls ein Einschluss einer niedrigeren Schutzart gefordert wird, ist dies durch eine Doppelbezeichnung angegeben, beispielsweise IPX6K/IPX9K.
Auszug Motorola Benutzerhandbuch:
Das Produkt entspricht oder übertrifft den Schutzgrad IP67 gegen Wasser und Staub.
Theoretisch könnte man ja jetzt Regen als "Schutz gegen allseitiges Spritzwasser" (IPX4) bezeichnen, oder?

Obwohl Motorola bzw. ein x-belibiger Hersteller niemals einen solchen Imageverlust für einen "Outdoor Begleiter", der im Regen versagt, riskieren würden.

Naja, noch Anmerkungen irgendwer?
@AndroidBug: du könntest das Thema von "Defy gerootet & defekt" in "Defy gerootet & defekt (bzw. Wasserschaden)" umändern. Obwohl das Thema bestimmt auch schon tausend mal diskutiert wurde?
 
Schick das Handy ein und wir wissen dann was DAT dazu sagt....
 
Ich muß auch mal was loswerden.

Meiner Meinung nach definitiv keine Garantie.

Also das dass Handy nach den bestimmten standarts zertifiziert ist ist klar.
Somit muß es auch die dementsprechenden Sachen aushalten.

Nur um eine Garantie geltent zu machen ist der Besitzer in der Beweispflicht das er das Gerät auch so benutzt hat das die Zertifizierung greift >>>beim Defy also alle Schutzkappen und die Akku Abdeckung verschlossen.

Wie will der Besitzer aber das dem Hersteller gegenüber beweisen???

Sagt mir wie man das beweist und ich ändere meine Meinung.


So long, Rock
 
@Rock ... da hatten wir genau zu dem Thema schon heftige Diskussionen in den letzten Tagen... Ich seh das so wie du und DAT wird das auch so sehen, aber man KANN es eben auch anderes sehen und dann wird mit §§ um sich geworfen ... ich zweifle aber auch ob das was ändert!

Was ich bei meinem Nokia und EPLUS (als es noch ein guter Anbieter war) gefallen hat: Es gab eine Rep. Pauschale von knapp 100, Euro und da war es egal ob man das Handy hat tauchen lassen oder ob man es gegrillt hat oder mit dem Auto drüber gerumpelt ist ...

Wenn es sowas bei aktuellen Geräten gäbe würden sich alle jeden Menge Stress sparen und ich bin recht sicher das Moto für die HW des DEFY keine 100 Euro ausgibt!

gruß
 
Das ist schon eine Frechheit von Motorola! Gleich am ersten Tag als ich das Defy kaufte wurde es in den Pool mitgenommen. Gott sei Dank ist nichts passiert. Aber werde trotzdem nichts riskieren. Solche Fälle müssen Gerichte entscheiden ob Garantie oder nicht.
 
boah schliess mal nen mod/admin diesen thread.

denn mir geht datt auch wie bitboy0 und anderen auffe nüsse dieses ständige wasser thema.
ab nach dat - wasserschäden ham die auf garantie zu machen!
maul aufreissen und gut is man man man man



Redirion schrieb:
ja, ein IP67 zertifiziertes Gerät muss staubdicht sein und gegen zeitweiliges Untertauchen geschützt sein. -> 30 Minuten bei bis zu 1 Meter Tiefe.

Sonst erhält es die Zertifizierung nicht. Sollte also ein Defy wegen Wasserschadens defekt sein, ist das ein ganz normaler Garantiefall, da offenbar ein Teile-/Konstruktionsfehler.
Ausnahme ist natürlich Eigenverschulden, also falls Wasser über den USB- oder Headsetanschluß eingedrungen ist, weil man die Kappen nicht drauf hatte. Aber für gewöhnlich hält man die ja verschlossen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart


genau so ist es !

selbst wenn sone beschissene kappe offen war müssen DIE es DIR nachweisen.
das wird allerdings lebtag nicht passieren ;)

das ist und bleibt nen garantiefall und gut ist.
egal wer welche meinung hat, fakt ist fakt. punkt


 
kabby schrieb:
boah schliess mal nen mod/admin diesen thread.

denn mir geht datt auch wie bitboy0 und anderen auffe nüsse dieses ständige wasser thema.
ab nach dat - wasserschäden ham die auf garantie zu machen!
maul aufreissen und gut is man man man man






genau so ist es !

selbst wenn sone beschissene kappe offen war müssen DIE es DIR nachweisen.
das wird allerdings lebtag nicht passieren ;)

das ist und bleibt nen garantiefall und gut ist.
egal wer welche meinung hat, fakt ist fakt. punkt



Genau das würde ich auch sagen. SIE sind in der beweispflicht, und nicht du ;) somit fällt es unter die Garantie, außer du legst nen Brief dazu, wo drinne steht: ich habs offen ins Wasser geworfen :D
 
  • Danke
Reaktionen: kabby
ja dann wär man selber auch schön... ähm blöde :D
 

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