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calico
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Kann es sein, dass hier etwas verwechselt wird und ein vom Verkäufer freiwillig gewährtes Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht mit Widerrufsrecht vertauscht wird?ibisnet schrieb:Steht in deren "Widerrufsbelehrung"
und wurde mir auf Anfrage per Email bestätigt.
Ich war total verblüfft, keine Ahnung, wie das im Zweifelsfall rechtlich ausschaut, habe dann eben nicht dort bestellt...
Das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte kann man, so weit ich weiß, nicht einfach pauschal für ganze Produktgruppen ausschließen.
Ich kann den Satz, in dem Mobiltelefone von Widerruf ausgeschlossen sind in deren Widerrufsbelehrung, wenn man direkt von der Hauptseite auf den Link "Widerrufsbelehrung" klickt, auch nicht finden.
Mein Cynus T1 habe ich auch von conrad und auf Grund mangelhafter Bildqualität der Kamera (Bilder waren deutlich unschärfer als die hier im Forum vorgestellten) wieder zurückgeschickt - ohne irgendwelche Probleme. Der Kaufpreis wurde wieder zurückerstattet. Natürlich war das Ding noch neu und nur zum Test benutzt, Folie war auch noch drauf und alles auf Werkseinstellungen zurückgesetzt.