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kaardowiq
Fortgeschrittenes Mitglied
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@BlackFly Immer noch weniger als nur der reine DSL Anschluss bei T
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Das Thema liegt inzwischen auch beim Gericht bzw. in der Revision (deshalb nicht rechtskräftig). Auch dort haben die Netzbetreiber verloren:BlackFly schrieb:Die SIM Karte in eine Fritzbox wäre z.B. (zumindest aktuell) nicht erlaubt da das Gerät portabel und Batteriebetrieben sein muss.
Genau...08/15 Kunde abschreckenkaardowiq schrieb:selbst die Fuße still halten. Denn dieser AGB Passus verstößt genau dagegen
Arbeiten gehst aber schon?kaardowiq schrieb:Teilweise über 3TB Traffic im Monat (Xbox Gamepass Spiele Downloads primär)
Und das wäre dann das nächste Urteil im Sinne des Wettbewerbs und des Kunden das dazu führt das ein Tarif ersatzlos gestrichen wird oder massiv verteuert wird?Melkor schrieb:Das Thema liegt inzwischen auch beim Gericht bzw. in der Revision (deshalb nicht rechtskräftig). Auch dort haben die Netzbetreiber verloren:
Gericht entscheidet: Du darfst doch einen Router mit O2 Free Unlimited betreiben
Für mich passt das. Ich habe eine tolle Glasfaserleitung die ich beruflich gut gebrauchen kann. Und die Telekom hat den Glasfaseranschluss für mich als Frühbesteller auch bezahlt.Abramovic schrieb:@BA1968 45€ für 100 Mbit/s ist auch schon.sehr hart aber sind nicht noch 10€ drin für den Tarif?
Wie bekommst du das mit den 3TB hin? Selbst mit One Click Hoster müsstest du 100GB pro Tag laden und das ohne Ausnahme, um auf 3TB zu kommen...kaardowiq schrieb:@basketballer Der Zusammenhang ergibt sich mir hier nicht. Aber keine Sorge, ich liege dir nicht indirekt auf der Tasche
Wenn du so denkst, dann ist jede Form von Verbraucherschutz mit Nachteilen verbunden...BlackFly schrieb:Und das wäre dann das nächste Urteil im Sinne des Wettbewerbs und des Kunden das dazu führt das ein Tarif ersatzlos gestrichen wird oder massiv verteuert wird?
Können/konnten die doch? Mobilcom hat diese Verträge ebenfalls verkauft. Der Kritikpunkt ist nicht, dass die Konkurrenz ausgeschloßen wurde, sondern, dass Inhalteanbieter bevorzugt werden (könnten)BlackFly schrieb:denselben Konditionen das streamon bzw den Pass dazu buchen können.
2017 wurde die Routerfreiheit eingeführt - dass sich o2 hier AGB gibt, die gegen Recht verstößt und sich 5 Jahre lang streubt, sagt doch eher was zu o2 aus. Zumal es ja nicht effektiv begegnet wird bzw. das so schön schwammig ist...BlackFly schrieb:und nicht mit einem Urteil dem einzigen Anbieter Knüppel zwischen die Beine zu werfen
Tja, genau das sagt aber die "Endgerätefreiheit" (umgangssprchlich Routerfreiheit). Das jedes zugelassene Gerät genutzt werden darf und der Anbieter Zugangsdaten liefern muss bzw. den Betrieb nicht unterbinden darf. Egal ob Handy, Router usw.BlackFly schrieb:heißt das noch lange nicht das der SIM Karten Anbieter seine SIM Karte bzw den Vertrag dazu vorsieht darin zu benutzen
Genau das ist dasselbe wie bei StreamOn: Wenn ich auf dem mobilen Endgerät Videos streame, warum ist das jetzt anders zu behandeln als auf dem TV daheim? Genausoviel Volumen...evtl. sogar mehr wegen Buffering und höhrere Auflösung der mobilen EndgeräteBlackFly schrieb:Wenn jetzt eine Firma einen reinen Tarif für MOBILfunk anbieten will ist das in meinen Augen Ihr gutes Recht und irgendwie muss eben dann unterschieden werden
Ja, ist auch ok und hier auch der Fall: kein Support wenn du das machst...BlackFly schrieb:ich habe geschrieben das Mercedes in seinen Garantie AGBs reinschreibt das Schäden durch nicht sachgemäße Nutzung nicht versichert sind