
trk
Dauer-User
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Es kommt leider immer wieder vor, das User auf ihrer Mobilfunk Rechnung einen "Drittanbieter" oder "Fremdanbieter" finden und sich nicht erklären können wie das zustande kommt.
Oft wird dann (teilweise leider sogar von Rechtsanwälten die mit TKG nichts am Hut haben) schnell ein Vertragsabschluss bezweifelt und ein Widerruf basierend auf dem 14 tägigen Wiederrufssrecht gemäss Fernabsatz eingefordert... ggf. gewürzt mit einer Forderung einer MP3 Datei welche den Vertragsabschluss belegen soll...
Was wirklich zu tun ist, werde ich versuchen im weiteren Verlauf dieses Posts näher zu erklären.
Wer eine Position auf seiner (Mobilfunk) Rechnung findet und diese sich nicht erklären kann, sollte eigentlich auf seiner Rechnung weitere Infos zu der Firma / dem Drittanbieter finden, in dessen Namen man diese Forderungen zu zahlen hat.
Diese Information kann man selbstverständlich auch von dem Kundendienst sein es Mobilfunkers erfragen.
Dieser wird zu Drittanbietern/Fremdanbieter aber nichts sagen und lediglich die Kontaktdaten heraus geben. Falls diese schon bekannt sind (sollten eigentlich auf der Mobilfunkrechnung vermerkt sein), kann man sich diesen Anruf getrost sparen.
Sofern es um einen "Drittanbieter/Fremdanbieter" geht, wird der MoFu Anbieter dann leider mit hoher Wahrscheinlichkeit erklären man habe ein Abo abgeschlossen (auch wenn das bei gefühlten 99,99% aller Fällen nicht so ist) welches man kündigen muss und dann die Kontaktdaten des Drittanbieters heraus geben.
Kontakt mit VNB (Verbindungsnetzbetreiber) aufnehmen und klären wieso und weshalb diese Kosten entstanden sind ist definitiv richtig.
Es liegen dieser Berechnung allerdings keine Verträge zugrunde, sondern "Willenserklärungen".
Diese obliegt im Mobilfunk dem Mobilfunkanbieter und nicht (wie im Festnetzbereich) dem Verbindungsnetzbetreiber.
Der nächste Knackpunkt liegt darin, das jeder Anschlussinhaber gemäss TKG (§45i TKG) das Recht hat, die Rechnung zu beanstanden und eine "technische Überprüfung" zu fordern.
Diese Forderung ist ebenfalls an den Mobilfunkanbieter zu richten, nicht an den VNB und man kann diese technische Überprüfung 8 Wochen nach Rechnungslegung einfordern.
Ist der Mobilfunker nicht in der Lage/gewillt diese technische Überprüfung zu liefern, entfallen die bis dahin entstandenden Ansprüche aus Verzug = der beanstandete Betrag muss nicht gezahlt werden.
Siehe auch hier
Leider sind mobile Endgeräte wesentlich anfälliger für missbräuchliche Nutzung als stationäre Endgeräte. Meist liegt aber nur insofern tatsächlich eine "missbräuchliche Nutzung" zugrunde, als das der Nutzer des mobilen Endgerätes nicht mit dem Vertragsinhaber übereinstimmt.
Das kann bedeuten das Eltern Vertragsinhaber sind und die Sprösslinge zu leichtsinnig sind oder das ein User sein Handy nicht sperrt und ein Kollege in der Abwesentheit dasd Handy missbraucht .. oder oder oder.
Hat man dann den VNB erreicht, sollte man als ersten Schritt feststellen, ob tatsächlich ein Abo abgeschlossen wurde oder nicht und dieses ggf. kündigen um weitere Kosten zu vermeiden (idR werden Abos im 7 Tagesrythmus abgerechnet).
Ist sichergestellt das keine weiteren Kosten entstehen, kann man sich darüber Gedanken machen herauszufinden, wer denn diese Kosten verursacht hat um diese Person zur Rechenschaft zu ziehen.
Oft (bei SMS Chats und bei Game Aufladungen) sind Daten hinterlegt über welche man (Notfalls über eine Anzeige bei der Polizei) nähere Details zur Person erfragen kann.
Eine Gutschriftsforderung an den VNB läuft meist ins Leere, da aus dessen Sicht dazu idR kein Grund besteht: er bekommt sein Geld selbst bei exorbitant hohen Forderungen seitens des Mobilfunk Anbieters, selbst dann wenn der Anschlussinhaber die Rechnung gar nicht zahlen KANN.
Eine Kulanzregelung mit dem Mobilfunkanbieter zu suchen ist (wenig, aber immerhin) erfolgsversprechender.
Bei Fragen, bitte Fragen. Ich versuche zu helfen soweit ich kann.
Oft wird dann (teilweise leider sogar von Rechtsanwälten die mit TKG nichts am Hut haben) schnell ein Vertragsabschluss bezweifelt und ein Widerruf basierend auf dem 14 tägigen Wiederrufssrecht gemäss Fernabsatz eingefordert... ggf. gewürzt mit einer Forderung einer MP3 Datei welche den Vertragsabschluss belegen soll...
Was wirklich zu tun ist, werde ich versuchen im weiteren Verlauf dieses Posts näher zu erklären.
Wer eine Position auf seiner (Mobilfunk) Rechnung findet und diese sich nicht erklären kann, sollte eigentlich auf seiner Rechnung weitere Infos zu der Firma / dem Drittanbieter finden, in dessen Namen man diese Forderungen zu zahlen hat.
Diese Information kann man selbstverständlich auch von dem Kundendienst sein es Mobilfunkers erfragen.
Dieser wird zu Drittanbietern/Fremdanbieter aber nichts sagen und lediglich die Kontaktdaten heraus geben. Falls diese schon bekannt sind (sollten eigentlich auf der Mobilfunkrechnung vermerkt sein), kann man sich diesen Anruf getrost sparen.
Sofern es um einen "Drittanbieter/Fremdanbieter" geht, wird der MoFu Anbieter dann leider mit hoher Wahrscheinlichkeit erklären man habe ein Abo abgeschlossen (auch wenn das bei gefühlten 99,99% aller Fällen nicht so ist) welches man kündigen muss und dann die Kontaktdaten des Drittanbieters heraus geben.
Kontakt mit VNB (Verbindungsnetzbetreiber) aufnehmen und klären wieso und weshalb diese Kosten entstanden sind ist definitiv richtig.
Es liegen dieser Berechnung allerdings keine Verträge zugrunde, sondern "Willenserklärungen".
- Diese Willenserkklärung wird dadurch abgegeben das der Anrufer nach der Preisinfo am Telefon (bei einem Anruf) bleibt oder
- Alternativ wird diese Willenserklärung abgegeben, falls der Anrufer den SMS Dienst nach Bekanntgabe der Preisinfo via SMS (das ist dann die sogenannte "Welcome SMS") nutzt oder
- per Double Opt In: jemand gibt die Mobilfunk Nummer im Web ein, erhält per SMS eine TAN und gibt dann diese TAN wiederrum im Web zur Bestätigung ein.
Diese obliegt im Mobilfunk dem Mobilfunkanbieter und nicht (wie im Festnetzbereich) dem Verbindungsnetzbetreiber.
Der nächste Knackpunkt liegt darin, das jeder Anschlussinhaber gemäss TKG (§45i TKG) das Recht hat, die Rechnung zu beanstanden und eine "technische Überprüfung" zu fordern.
Diese Forderung ist ebenfalls an den Mobilfunkanbieter zu richten, nicht an den VNB und man kann diese technische Überprüfung 8 Wochen nach Rechnungslegung einfordern.
Ist der Mobilfunker nicht in der Lage/gewillt diese technische Überprüfung zu liefern, entfallen die bis dahin entstandenden Ansprüche aus Verzug = der beanstandete Betrag muss nicht gezahlt werden.
Siehe auch hier
Leider sind mobile Endgeräte wesentlich anfälliger für missbräuchliche Nutzung als stationäre Endgeräte. Meist liegt aber nur insofern tatsächlich eine "missbräuchliche Nutzung" zugrunde, als das der Nutzer des mobilen Endgerätes nicht mit dem Vertragsinhaber übereinstimmt.
Das kann bedeuten das Eltern Vertragsinhaber sind und die Sprösslinge zu leichtsinnig sind oder das ein User sein Handy nicht sperrt und ein Kollege in der Abwesentheit dasd Handy missbraucht .. oder oder oder.
Hat man dann den VNB erreicht, sollte man als ersten Schritt feststellen, ob tatsächlich ein Abo abgeschlossen wurde oder nicht und dieses ggf. kündigen um weitere Kosten zu vermeiden (idR werden Abos im 7 Tagesrythmus abgerechnet).
Ist sichergestellt das keine weiteren Kosten entstehen, kann man sich darüber Gedanken machen herauszufinden, wer denn diese Kosten verursacht hat um diese Person zur Rechenschaft zu ziehen.
Oft (bei SMS Chats und bei Game Aufladungen) sind Daten hinterlegt über welche man (Notfalls über eine Anzeige bei der Polizei) nähere Details zur Person erfragen kann.
Eine Gutschriftsforderung an den VNB läuft meist ins Leere, da aus dessen Sicht dazu idR kein Grund besteht: er bekommt sein Geld selbst bei exorbitant hohen Forderungen seitens des Mobilfunk Anbieters, selbst dann wenn der Anschlussinhaber die Rechnung gar nicht zahlen KANN.
Eine Kulanzregelung mit dem Mobilfunkanbieter zu suchen ist (wenig, aber immerhin) erfolgsversprechender.
Bei Fragen, bitte Fragen. Ich versuche zu helfen soweit ich kann.
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