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Es sei denn man zieht vor Gericht: Urteil gegen Drillisch: Keine 15 Euro für Wechsel der eSIM
Wer sich jetzt freut:
Wer sich jetzt freut:
Aus prozessökonomischen Gründen haben wir entschieden, die Forderung des Kunden anzuerkennen und das Verfahren damit zu beenden. Da es sich um ein Anerkennungsverfahren handelt, lassen sich daraus keine generellen Aussagen oder Schlüsse ableiten.