DOT2010
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Die Bundesnetzagentur hat Mindestanforderungen für Internetzugang festgelegt, nachdem ein Anwohner in Niedersachsen sein Recht auf Internet eingefordert hatte.
Die Bundesnetzagentur hat eine Mindestversorgung beim Internet festgelegt: Jedem deutschen Haushalt stehen damit 10 Mbit/s Downstream und 1,7 Mbit/s Upstream zu. Die Latenz für die eingesetzte Technologie darf 150 Millisekunden nicht überschreiten und der Preis darf 30 Euro monatlich nicht übersteigen. Dem vorausgegangen war eine Beschwerde eines Anwohners in Niedersachsen, der Internet nur "zu hohen Verbraucherpreis erhalten" hätte.
Daraufhin wurde die Bundesnetzagentur aktiv und verpflichtete den Betreiber letztendlich zur Bereitstellung der genannten Mindestleistung. Welches Unternehmen betroffen ist, bleibt aber unter Verschluss. "Der Bundesnetzagentur wurde in anderen Fällen eine Nennung des betroffenen Unternehmens gerichtlich untersagt", heißt es dazu. Der betroffene Anbieter kann zudem die Anordnung gerichtlich prüfen lassen.
zu Ende lesen unter: Bundesnetzagentur legt Mindestversorgung beim Internet fest
Die Bundesnetzagentur hat eine Mindestversorgung beim Internet festgelegt: Jedem deutschen Haushalt stehen damit 10 Mbit/s Downstream und 1,7 Mbit/s Upstream zu. Die Latenz für die eingesetzte Technologie darf 150 Millisekunden nicht überschreiten und der Preis darf 30 Euro monatlich nicht übersteigen. Dem vorausgegangen war eine Beschwerde eines Anwohners in Niedersachsen, der Internet nur "zu hohen Verbraucherpreis erhalten" hätte.
Daraufhin wurde die Bundesnetzagentur aktiv und verpflichtete den Betreiber letztendlich zur Bereitstellung der genannten Mindestleistung. Welches Unternehmen betroffen ist, bleibt aber unter Verschluss. "Der Bundesnetzagentur wurde in anderen Fällen eine Nennung des betroffenen Unternehmens gerichtlich untersagt", heißt es dazu. Der betroffene Anbieter kann zudem die Anordnung gerichtlich prüfen lassen.
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