Alte Handynummer versehentlich freigegeben bei Nummermitnahme - ist die noch zu retten?

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Rentokill

Neues Mitglied
12
Hi, ich muss bei dem Versuch, die Nummer meiner Schwiegermutter in mein Vertragspaket bei handyvertrag.de rüberzuziehen etwas furchtbar falsch gemacht haben - Statt einen neuen Vertrag zu bestellen und DEM dann die Nummer zuzuordnen, bin ich wohl direkt in Rufnummermitnahme gegangen und habe dort übersehen, dass bei diesem Vorgang meine derzeitige Nummer gelöscht wird - die ich seit 25 Jahren verwende. Ihr könnt euch vielleicht vorstellen wie sehr mich das ankotzt. Ich hatte das erst am Folgetag realisiert, dass meine eigene Nummer verschwindet, als ich das in einem Nebensatz abends in der Bestätigungsmail sah. Ich habe dem dann SOFORT widersprochen, per Mail, per Kontaktformular, und am nächsten Tag telefonisch. Da wurde mir dann versichert, dass das schon alles klappen würde, und selbst wenn nicht sei meine alte Nummer ja erstmal 85 geblockt gegen Weitergabe. Tja und seit heute habe ICH die Nummer meiner Schwiegermutter auf der SIM, sie hat gar nix funktionierendes, und der Support sagt "Tja sorry da können wir nix machen, die alte Nummer ist futsch. Die ist jetzt für ein Jahr in einem Pott und wird dann wieder freigegeben, aber selbst DANN kriegen Sie sie nicht zurück." Puh. Ich weiß nach etwas Recherche, dass die Chancen da schlecht stehen, aber vielleicht kennt einer von Euch doch eine Möglichkeit, das rückgängig zu machen...?
(PS bitte nur Antworten die irgendwie zielführend sind, "Selber schuld wenn man so doof ist" sage ich mir eh schon den ganzen Morgen selbst)
 
Bundesnetzagentur fragen.
 
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Ok danke, ich wusste gar nicht dass das eine Option ist. Hat das schonmal jemand erfolgreich gemacht?
 
Die sind auf Fragen von Verbrauchern eingerichtet und auch für Fragen und Probleme im Bereich Portierung zuständig. Siehe Webseite. Ich hatte die mal wegen eine Sache kontaktiert (weiss aber nicht mehr weshalb) und bekam auch eine Antwort.
 
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Ok, immerhin eine Möglichkeit falls der Provider sich quer- bzw. dumm stellt, danke.
 
Provider optimieren ihre Abläufe auf minimalen Aufwand, d.h. minimale Kosten. Was darin nicht vorgesehen ist, wird folglich abgewimmelt. Ob über die BNA mehr geht, weiss ich nicht, aber den Versuch wärs Wert. Kannst natürlich nicht erwarten, dass das in Nullkommanix geschieht.
 
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Im normalfall hat man 180Tage Zeit seine Nummer wieder zurück zu bekommen bzw diese mitzunehmen/zu portieren.
Das ist die Zeit, in welcher die Nummer aus Sicherheitsgründen auch nicht neu vergeben werden darf.

Hier kann dennoch nur der Provider helfen. Hartnäckig bleiben und ggf eine Instanz höher verlangen.

Möglicherweise auch den neuen Provider drauf ansprechen. Wenn die Nummer wieder freigegeben wird können die ggf was tun, um die Nummer vorzeitig zu reservieren. Halte ich aber eher für unwahrscheinlich
 
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@prx Ja kann ich mir vorstellen, schade dass es da nirgendwo ein Portal zu gibt. Ich habe eben nochmal geschaut, das was ich da bekommen habe suggeriert eigentlich an jeder Stelle dass ich NICHTS falsch gemacht habe: "Sie kriegen einen neuen Vertrag mit Konditionen blabla, auf dem dann ihre mitgebrachte Rufnummer läuft". So wie ich das haben wollte.
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@Skyhigh Ich soll also die berühmten magischen Worte sagen, "Ich will Ihren Vorgesetzten sprechen!" ? ;-)
 
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@Rentokill wenn's gar nicht anders geht 🤷🏼‍♂️

Ich würde es jedoch anders formulieren und auf einen Satz wie
"da kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen" (welcher garantiert kommt)
mit etwas wie
"können sie mich bitte mit jemandem verbinden der das kann?"
Oder
"könnten sie mich bitte mit der Technik verbinden?"
Antworten.

Man muss ja nicht immer gleich die "unhöflichste" Variante wählen ^^
An der anderen Seite sitzen auch nur Menschen welche ihren Vorgaben nachgehen.

Wenn du wiederrufen hast, könntest du dich wie von @prx vorgeschlagen an den Verbraucherschutz wenden. Denn ein fristgerechter wiederruf ist ein wiederruf und sollte eigentlich die vorherige Situation wiederherstellen.
 
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@Rentokill
Als "letzte" Chance ggf. einfach woanders einen neuen Prepaid/Vertrag bestellen und dabei die Rufnummernmitnahme deiner Rufnummer angeben?

Aber die ist ja keinem Vertrag mehr zugeordnet.
Da die Billiganbieter ja meistens "super Support" haben, wird die Bundesnetzagentur wohl die beste Anlaufstelle sein.
 
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@Skyhigh Im allgemeinen bemühe ich mich schon um einen zivilisierten Umgangston. ;-) Ich habe eben bereits das ellenlange Formular bei der Bundesnetzagentur ausgefüllt, nur für alle Fälle (und um schon etwas Vorlauf zu haben). Aber ich bin ganz deiner Meinung, eigentlich gibts doch heutzutage für JEDEN Quatsch irgendwelche Fristen, gerade im Digital-Bereich, sowas á la "Nee sorry das haben wir direkt in ein ganz tiefes Loch geworfen, da kommt das nie mehr raus" ist doch vollkommen unzeitgemäß.
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@maik005 Sehr gute Idee, die hatte ich auch schon... aber wenn der Provider behauptet, sie selbst nicht zurückholen zu können, ist es dann logisch dass er die Möglichkeit hat sie frei-/weiterzugeben...? Laut deren Aussage könne da momentan niemand dran. 🤷‍♂️
Handyvertrag.de hat überraschend guten Telefonsupport, zumindest hängt man fast nie lange in der Warteschleife, die Leute reden verständlich und sind meist auch sehr hilfreich. Ich war mal jahrelang bei Klarmobil oder wie das hieß, diese grün-orangene Kacke, DAS war katastrophal mit dem Support.
 
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Ok eben kam schon ein Formbrief der Bundesnetzagentur, zur Info für eventuelle spätere Forenbesucher die auf der Suche nach einem ähnlich gelagerten Fall sind hier der Wortlaut:
Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und unter der oben genannten Vorgangsnummer registriert. Der Bundesnetzagentur liegen aktuell sehr viele Anfragen vor. Daher kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens um bis zu sechs Wochen verzögern. Soweit es sich um eine Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels handelt, wird Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet.

In Belangen des Kundenschutzes (Versorgungsunterbrechungen und Vertragsfragen) geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass Sie Ihr Anliegen auch bei Ihrem Anbieter bereits detailliert geltend gemacht haben. Dieser sollte den vollständigen aktuellen Sachverhalt kennen und somit der Sache schnellstmöglich nachgehen können (z. B. im Falle einer Störung Ihres Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei mehrtägigen Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel regelmäßig der Fall. Dabei prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Aufsichts- und Kontrollbefugnisse insbesondere, ob die Anbieter möglicherweise gegen telekommunikationsrechtliche Kundenschutzbestimmungen verstoßen.

Bestehen offenkundig keine Eingriffs- oder Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesnetzagentur, erhalten Sie möglicherweise keine weitere Antwort.

Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, bittet die Bundesnetzagentur auf der Grundlage Ihrer Einwilligung die beteiligten Unternehmen in der Regel zunächst um eine Stellungnahme (in der Regel per unverschlüsselter E-Mail). Ihr Anbieter wird sich dann möglicherweise nochmals direkt an Sie wenden, um Ihr Anliegen zu klären. Bitte vergewissern Sie sich ggf. durch eine direkte Nachfrage bei Ihrem Anbieter, ob eine Mitteilung, wie zum Beispiel die Ankündigung eines Technikertermins, tatsächlich von Ihrem Anbieter stammt.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist, vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu klären (z. B. die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.

Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Hier kann im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden. Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des Verfahrens können Sie sich auf unseren Internetseiten informieren. Sie können diese Informationen auch schriftlich anfordern.

Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.
 
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Rentokill schrieb:
aber wenn der Provider behauptet, sie selbst nicht zurückholen zu können, ist es dann logisch dass er die Möglichkeit hat sie frei-/weiterzugeben...? Laut deren Aussage könne da momentan niemand dran. 🤷‍♂️
Lass dich doch nicht vom First-Level bezirpsen. Maiks Vorschlag würde ich umsetzen:
Bestell einfach bei irgendeinem (nicht Drillisch) Anbieter und gebe an, dass die Nummer sofort verfügbar ist und die Portierung beantragst (übliche Dinge wie gleicher Name usw. beachten) und dann einfach warten. Im schlimmsten Fall wird abgelehnt und du hast quasi nix verloren, aber in 6 Tagen wieder deine Nummer (solange wird es wahrscheinlich dauern; du hast aber keine anderen Aufträge mehr laufen?)
 
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So, Update:
- handyvertrag.de stellt sich durchaus kooperativ, versicherte aber glaubhaft die Nummer nicht mehr im System zu haben
- smartmobil.de war nicht in der Lage die Nummer von handyvertrag.de zu portieren - einfach weg
- die Bundesnetzagentur hat die Hände gehoben, man könne nichts machen weil das ja alles im Consumer-Bereich gelaufen sei und ich ja die Löschung der alten Nummer bei Beantragung der Portierung bestätigt hätte (was leider vermutlich stimmt)
- ABER: Sie waren immerhin so hilfreich, mir zu sagen dass solche alten Nummern NICHT ins Nirvana verschwinden sondern an den ursprünglichen Ersteller zurückfallen!
- LÖSUNG (voraussichtlich): Meine Frau ist immer noch auf dem Anbieter von damals - ehemals e-plus, jetzt Telefonica/o2. Wir sind hingegangen und haben eine Partnerkarte mit meiner alten Nummer beantragt, laut dem Heini an der Hotline wird das wohl klappen, er konnte die Nummer für den Vertrag verwenden. Downside - der ist recht teuer für ziemlich wenig Leistung, UND läuft 2 Jahre. Sollte das alles klappen, habe ich die Nummer zwar zurück aber die Sache wird dann neben dem zeitlichen Aufwand ca. 300 Euro gekostet haben.
 
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Rentokill schrieb:
Wir sind hingegangen und haben eine Partnerkarte mit meiner alten Nummer beantragt, laut dem Heini an der Hotline wird das wohl klappen, er konnte die Nummer für den Vertrag verwenden. Downside - der ist recht teuer für ziemlich wenig Leistung, UND läuft 2 Jahre. Sollte das alles klappen, habe ich die Nummer zwar zurück aber die Sache wird dann neben dem zeitlichen Aufwand ca. 300 Euro gekostet haben.
gab es keine günstigeren Partnerkarten?
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du kannst ja dann, wenn der Vertrag aktiv ist, deine Nummer raus portieren.
Bekommst dann für den Vertrag eine neue Nummer zugewiesen.
 
Und wenn möglich, danach den Vertrag widerrufen
 
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Handyvertrag und Smartmobil sind Drilisch Töchter - kann man im gleichen Laden portieren?
 
@juni
das wird bestimmt nicht klappen, allein schon weil die Zeit wohl zu kurz ist für den WIderruf.
 
@MSSaar Theoretisch hätte das funktioniert, aber da die Nummer bei denen komplett aus dem System raus war konnte natürlich auch keiner der "Brüder" darauf zugreifen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@maik005 scheinbar nein, ich weiß auch nicht wie die mit solchen Preisen überhaupt konkurrenzfähig sein wollen, das ist ein reiner DATENtarif mit 5 GB oder so für 10 Euro im Monat. Absoluter Wucher, o2 Netz hin oder her. Was die Portierung angeht, ja guter Gedanke, allerdings - den o2 Vertrag habe ich ja dann immer noch an der Backe bis Mitte 2026. :-/ Die Kids sind schon versorgt mit Verträgen, die Großeltern auch...
 
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Rentokill schrieb:
en o2 Vertrag habe ich ja dann immer noch an der Backe bis Mitte 2026.
schon.
Aber du kannst wenigstens deine Nummer wieder nutzen.
 

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