1&1 bietet nun 36 Monatsverträge an

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Chefingenieur

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31.077
Statt auf bisher 24 Monate, können die Kosten auf 36 Monate umgelegt werden. Durch die längere Laufzeit verringern sich die monatlich fälligen Kosten. Gleichzeitig bleiben Kunden maximal flexibel, denn sie können den Vertrag bereits nach der gesetzlich vorgegebenen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kündigen. Bei Vertragsende, spätestens nach 36 Vertragsmonaten, berechnet 1&1 eine Einmalzahlung.
Längerer Vertragszeitraum von 24+12 Monaten bei 1&1 - 1&1

Man versucht hier kreativ mit einer Strafgebühr die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen.
Bin mal gespannt wie lange es dauert bis sich der Verbraucherschutz einschaltet.
 
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. . . . gerade 1&1 sollte bei Dingen, die im Mobilfunk sich zutragen etwas mehr . . . . Zurückhaltung an den Tag legen, so als newbie im Betreibersegment.

Und ja, kreativ, schützt aber vor Einschreiten nicht😉
 
Chefingenieur schrieb:
Man versucht hier kreativ mit einer Strafgebühr die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen.
Eigentlich geht das ja so:
TKG § 56 (gekürzt):
(1) Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages [...] darf 24 Monate nicht überschreiten.
(3) Ist in einem Vertrag [...] vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend
verlängert [...]
(4) Durch eine Kündigung aufgrund des Absatzes 3 Satz 1 dürfen einem Endnutzer keine Kosten entstehen.
Aber da hat wohl ein Rechtsverdreher einen Winkelzug gefunden, von dem er meint, ihn nicht um die Ohren gehauen zu bekommen. Ich tippe auf eine hinterfotzige Interpretation von Absatz 3, indem die Verlängerung um 12 Monate nicht als "stillschweigend" gilt.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Observer schrieb:
Zurückhaltung an den Tag legen, so als newbie im Betreibersegment.
Der Bombe zündet erst nach 2 Jahren. In der Hoffnung, bis dahin genug Kunden gefunden zu haben, denen ein solcher Tarif als günstig erscheint, da darin eingeschlossene Geräte sich mit diesem Tarif über 3 Jahre statt 2 Jahre finanzieren.

Die Begründung über längeren Geräteeinsatz ist verständlich, wäre aber mit einer Entkopplung des Mobilvertrags vom Ratenkauf des Gerätes ehrlicher. Aber auch auffälliger.
 
Zuletzt bearbeitet:
prx schrieb:
wäre aber mit einer Entkopplung des Mobilvertrags vom Ratenkauf des Gerätes ehrlicher. Aber auch auffälliger.
Genau so also, wie es o2 schon lange macht.
 
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...für jede Unsitte eines Anbieters gibt immer eine passende AGB, auch wenn die nicht immer rechtskräftig ist.

Ich war 10 Jahre lang DSL-Kunde bei Telekom und der Vertrag wurde immer um ein Jahr verlängert, wie es sein darf.
Dann habe ich mir erlaubt mein Tarif nicht hoch sondern runter zu setzen und habe prompt einen 2-Jahres-Knebelvertrag bekommen.
Ich habe gesagt, wenn ich eine Laufzeit habe wie ein Neukunde, will ich auch Rabatte wie ein Neukunde.
Ja sowas geht nicht.
Hamm die sich "beschwert", das ich gekündigt und gewechselt habe....versteh ich garnich....
 
Dass eine Vertragsänderung wie Neuvertrag läuft, ist m.W. üblich. Dass Bestandskunden keine Neukundenrabatte kriegen auch.

Bei 1&1 gibt's eine separate Hotline für Kundenrückgewinnung nach Kündigung. Die darf Rabatte geben. Die normale Hotline darf das nicht. Mit Kündigung drohen hilft also nicht, es tun hingegen schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
prx schrieb:
Der Bombe zündet erst nach 2 Jahren. In der Hoffnung, bis dahin genug Kunden gefunden zu haben, denen ein solcher Tarif als günstig erscheint, da darin eingeschlossene Geräte sich mit diesem Tarif über 3 Jahre statt 2 Jahre finanzieren.
Genau.
Man darf auch weiterhin nach 24 Monaten kündigen, dann wird aber eine hohe Restzahlung fällig, wodurch die finanzierten Geräte auch kein "Schnäppchen" mehr sind.
 
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Wer einen von vorneherein auf 3 Jahre konzipierten Tarif nach 2 Jahren kündigt, ist natürlich nicht besser dran, als beim üblichen 2-Jährigen. Aber nach 3 Jahren vmtl schon. Ist natürlich nichts für Handy-Hopper, die im Halbjahreszyklus zwischen Galaxy und Pixel wechseln und vor Entzugserscheinungen nicht mehr klar denken können. :)
 

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