LG V30: Diskussion / Fragen rund um Garantie und Gewährleistung

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s-lab

s-lab

Fortgeschrittenes Mitglied
33
Kurz zum Thema mit der Garantie:

s-lab schrieb:
Ok.. es ging fix.
Hab das als Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Xxx,

vielen Dank, dass Sie die Serviceline von LG Electronics Deutschland GmbH angeschrieben haben.

Die Garantie greift allgemein nur fuer den Erstkaeufer, welcher das Produkt als Neuware bei einem gewerblichen Haendler bezogen hat. Sofern man dieses Produkt als Zweitbesitzer uebernimmt, handelt es sich dabei um einen Erwerb von Gebrauchtware. Diese ist generell nicht ueber unsere Herstellergarantie abgedeckt, da wir hierbei den einwandfreien Zustand nicht kontrollieren und somit auch nicht garantieren koennen.

Bei Einkaeufen von Gebrauchtware, sowohl von gewerblichen Haendlern, als auch Privatpersonen besteht daher prinzipiell keine Herstellergarantie.

Und hier gehts zu dem Beitrag von damals:
LG G2 Garantie Bestimmungen

Muss ja heute nicht mehr so sein..
 
  • Danke
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Bei den vorliegenden Verarbeitungsmängeln würde ich gar nichts ohne Garantie oder Widerrufsfrist kaufen, daher liegen die Dinger ja auch wie Blei bei EBay Kleinanzeigen.
 
Naja mit Rechnung von 1&1 mache ich mir da gar keine Sorgen hehe
 
@The DJ
Kompletter Humbug. Herstellergarantie gilt für das Gerät mit einer bestimmten Serialnummer für den vom Hersteller festgesetzten Zeitraum ab Kaufzeitpunkt. Und außerdem ist da noch die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten ab Kauf, von welchen die ersten 6 Monate der Hersteller uneingeschränkt für Sachmängel haftet.
Ich habe schon over9000 Garantiefälle abgewickelt in Deutschland. Kann zwar dauern wenn es ab Monat 7 ist, ja, aber man wird immer bedient :)
 
  • Danke
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Na klar. Kompletter Humbug ;-)

Du bist Zweitbesitzer und auf den geht die Garantie nicht über. Und LG kann Dir in dem Fall nachweisen das Du Zweitbesitzer bist, da die Rechnung von 1&1 personalisiert ist. Anders als beim Kassenbon vom Media Markt etc. und bei LG auf der Service Seite muss man den Kaufbeleg hinterlegen ... aber egal. Du bist auch wieder so einer, der alles besser weiß und sollte es zum Service Fall kommen, auf LG und seinen Kundenservice schimpft. Aber bei über 9000 von Dir in Deutschland eingereichten Garantiefällen macht Dir sicher keiner was vor.

Hier noch was zum Einlesen, kannst Du aber auch gern googlen unter dem Thema Garantie und Erstbesitzer.

Vorsicht bei Gebrauchtkäufen: Gibt es eine "Rest-Garantie"? - n-tv.de
 
Was ist denn mit dir ? Über das Gerät nur am meckern und provokant am schteiben. Es betrifft mich zwar nicht, geht mir aber auf den...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: JC00P3R - Grund: Auslagerung in eigenen Thread | MfG JC00P3R
Dann lies es doch einfach nicht.

Und sorry wenn es provokant rüber kam, ich mag es nur nicht wenn irgendwelches Halbwissen mit einer Selbstverständlichkeit als Richtig bezeichnet wird. Wie oft liest man dann von Usern „ja aber alle anderen im Forum haben gesagt ich habe Garantie“ weil sie sich auf andere User blind verlassen haben.
Nur darum geht es mir.

Das ich kein Glück mit meinem Gerät hatte ist bekannt, aber deshalb ziehe ich nicht über das Gerät her, ich teile nur meine Erfahrungen.
Das V30 ist bestimmt ein super Gerät wenn man ein fehlerfreies erwischt wie du. Bitte kauft es, aber aufgrund der bekannten Mängel, Spaltmaße etc. würde ich momentan nur empfehlen, das Gerät bei einem Händler zu kaufen, wo ich ein gesetzliches Widerrufsrecht habe. Was anderes denke ich habe ich nicht geschrieben, ohne über das Gerät herzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte das bei 1&1 anders sein als bei einem Gerät z Bsp von Saturn? Käufer a kauft bei Saturn ein Gerät im Laden, verkauft es an Käufer B weiter mit der rechnung. Da steht kein Name nix drauf. Dieser hat ein Garantie Fall und schickt es zu LG mit Rechnung. Dürfte alles supi sein. Nun kommt ein zweiter mit Rechnung von 1&1 und da gibt's Probleme? Wäre ein Unding.
 
Das ist relativ einfach zu erklären, wie es auch in dem Artikel steht. Laut Gesetz hat der Zweitbesitzer kein Recht zu reklamieren.
Kaufst du bei Saturn um die Ecke bekommst Du einen Kasenbon der nicht personalisiert ist, sprich Dein Name steht nicht drauf. Verkaufst du nun das Gerät, kann LG dir nicht nachweisen ob du Erst- oder Zweitbesitzer bist. Du hast somit einen Garantie Anspruch da LG dir auch nicht das Gegenteil beweisen kann.
Anders ist das 1&1, da ist die Rechnung personalisiert, enthält also Namen und Anschrift. Hier kann Dir also LG nachweisen solltest du das Gerät gebraucht gekauft haben, das du nicht Erstbesitzer bist und somit kein Recht auf Reklamation hast.

edlover schrieb:
Käufer a kauft bei Saturn ein Gerät im Laden, verkauft es an Käufer B weiter mit der rechnung. Da steht kein Name nix drauf.
Wichtig ist hier immer zwischen Kassen-/ oder Zahlungsbeleg und Rechnung zu unterscheiden. Ein Zahlungsbeleg vom Markt um die Ecke ist immer anonym, eine Rechnung immer personalisiert. Nicht verwechseln oder durcheinander bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe Schon mein LG G2 damals als "Zweitbesitzer" bei Vodafone locker über die Garantie getauscht bekommen obwohl auf der Rechnung Heinz Müller stand. Wichtig ist, dass auf der Quittung, die man bei Abgabe bekommt die eigene Adresse steht und nicht die des Erstkäufers, aber das ist noch nie ein Problem gewesen. Wie gesagt, die gesetzliche Gewährleistungspflicht sind 24 Monate und die sind nicht Personenbezogen, sondern Produktbezogen. Aber dafür hat man ja die IMEI auf der Rechnung. Ausser bei SAMSUNG, wenn man es in deren Online Store gekooft hatte, aber Samsung ist so groß, die mucken überhaupt nicht, weil es unter deren Niveau läge. Mein zweitgekauftes Note 4 habe ich letztes Jahr einen Monat vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums bei Saturn abgegeben bekommen mit dem allseits bekannten eMMC Fehler. Habe aufgrund keiner verfügbarer Ersatzteile anstandslos* den Kaufpreis rückerstattet bekommen, der auf der Rechnung stand.

Das sind alles meine Erfahrungswerte, die sich übrigens mit geltendem Recht decken. Keine Ahnung woher dein Halbwissen kommt lmao

*: Anstandslos bedeutet es hat sich hingezogen über 6 Monate aber da war Saturn schuld dran, weil die meinen Fall einfach nicht bearbeitet hatten, die Ottos.
 
Ich kopiere meine Rechnungen bei LG sicherheitshalber so zurecht, das die Erstbesitzerdaten nicht mehr zu sehen sind. Klappte bisher einwandfrei mit den Reparaturen bei LG.
 
Das kann man natürlich auch machen wenn es durchgeht ;-)

By the way woher ich mein „Wissen“ nehme, ich bin selbstständig im Vertrieb von Freizeit- und Sportgeräten tätig und nebenbei EBay-Powerseller, daher wage ich mich zu behaupten, mich etwas mit der Thematik “Garantie und Gewährleistung“ auszukennen.
Aber sei‘s drum.
 
eBay Powerseller: also Ali aus dem Handyladen, der meint die Leute über den Tisch ziehen zu können, so wie es sich anhört, nh :D
Also grundsätzlich sei gesagt, dass etwaige Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers gegenüber dem Verkäufer nicht mit der Mängelhaftung des Herstellers zu verwechseln sind. So und um die geht es hier und da haftet der Hersteller so eines Handies uneingeschräkt 6 Monate nach der Übergabe an den Erstkäufer und erst ab dem 7 Monat eingeschränkt. Erst dann greift die Beweislastumkehr. Eine Verjährung findet erst nach Ablauf von 24 Monaten ab Übergabe statt. So zumindest gemäß §§437ff BGB und bei mir hat dies auch ohne Probleme geklappt bisher.
 
you made my day
 
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Hier ist was los... herrlich!:thumbsup:
 
  • Danke
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Ich weiß zwar nicht was ihr mit @The DJ habt aber er hat recht.

Garantie hat nur derjenige der auch in den Garantiebestimmung genannt wird. Wird da explizit nur dem Erstkäufer die Garantie anerkannt, schaut der Zweitkäufer in die Röhre.
Und die Garantiebestimmung kann der Hersteller völlig frei selber festlegen. Wenn da drin steht, dass ihr 10 Jahre Garantie habt wenn ihr der Papst seid, dann habt ihr diese auch nur wenn ihr der Papst seid.

Gewährleistung hat auch nur der erste Käufer gegenüber dem Verkäufer.
 
  • Danke
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@basketballer

Es geht um die Mängelhaftung des Herstellers, um bei der richtigen Sprachregelung zu bleiben. Weder also um die Garantie noch die Gewährleistung. Wobei das Zweitere durchaus mittels Kaufvertrag abgetreten werden kann
 
@Khirdik

Verlinke doch mal bitte etwas zu deiner "Mängelhaftung des Herstellers". Google spuckt da nur die Gewährleistung aus.
 
Danke für´s Auslagern.
 

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