paganini
Enthusiast
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Da können sich alle Hersteller ne Scheibe von Apple abschneiden. Da reicht die Seriennummer und gut ist. Ich mit meiner Korea Version schau da eh in die Wäsche...
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ronnbon schrieb:Was ich allerdings in dieser Diskussion hier nicht verstehe, ist, warum hier einige sagen man sei kein Erstkäufer, wenn man ein Gerät neu mit einem Vertrag über einen Provider kauft- natürlich ist man dann Erstkäufer und hat die Gewährleistungsansprüche.
Der gewerbliche Verkäufer muss es nicht explizit ausschliesen. Bei der grössten Elektronikkette hier in Deutschland steht zum Beispiel vorne auf der Rechnung der Name des Käufers, in den AGB´s wird dann explizit immer geschrieben, "der Käufer". So kann man sich auch absicher.ronnbon schrieb:Aber- soweit in den AGB's des gewerblichen Verkäufers des neuen Gerätes nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann man als Erstkäufer seine Gewährleistungsansprüche an eine 2.Käufer abgeben.
The DJ schrieb:Der gewerbliche Verkäufer muss es nicht explizit ausschliesen. Bei der grössten Elektronikkette hier in Deutschland steht zum Beispiel vorne auf der Rechnung der Name des Käufers, in den AGB´s wird dann explizit immer geschrieben, "der Käufer". So kann man sich auch absicher.
The DJ schrieb:Ich halte mich aus dem Thema jetzt mal raus, bei meinem Media Markt gibt es diesen Paragraphen nicht,
aber soweit ich weiss ist ja jeder Media Markt "selbstständig" und nicht alle haben die gleichen AGB´s,
ausser wenn der Kaufvertrag über den Online Shop zu stande kommt.
The DJ schrieb:Ich bin halt noch auf dem folgenden Stand, kann aber nicht für alle Media Märkte Deutschland´s sprechen:
Grundsätzlich bestehen Gewährleistungsansprüche im Rahmen eines Kaufvertrags nach § 433 BGB ausschließlich gegenüber dem Kaufvertragspartner. Das heißt, wenn ein Händler einem Erstkäufer eine Sache verkauft, dann hat erst einmal nur der Erstkäufer gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche nach §§ 434, 437 BGB, wenn die Sache mangelhaft ist.
LG Electronics als Hersteller, bietet im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie von 24 Monaten, ab Kaufdatum immer eine Instandsetzung an.
Eine eventuelle Bitte um Rücknahme bzw. Austausch eines Gerätes, oder die Stellung eines Leihgerätes muss immer zwischen den Vertragspartnern Käufer / Verkäufer geklärt werden.
Ein Garantieservice ist allgemein immer länderbezogen und greift nur in dem Land, für welches das Gerät vertrieben wurde. Bei Import-Produkten ist daher eine Reklamationsabwicklung nur über den Verkäufer möglich. Wenn Sie sich mit dem Gerät in Deutschland befinden, können wir an Hand der IMEI Nummer prüfen, ob dieses Modell auch in Deutschland eine Garantieleistung erhält.