Wie erkennt man Wasserschaden..?

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Dudeheit schrieb:
Ich brauch nicht googeln, ich kenne mich bestens aus.

...

Es geht doch darum, ob man mir eine Reparatur generell verweigern kann, oder nicht, wenn solche Siegel fehlen. Das kann man definitiv verneinen. Das hat null Auswirkungen auf die Gewährleistung. Also würde man im Zweifelsfall lieber dieses Label entfernen, als das Telefon mit einem deutlichen Nachweis einzuschicken, dass es ins Wasser gefallen ist.

sorry aber das was du schreibst ergibt null sinn.

natürlich kann man dir eine reparatur generell verweigern, wenn der schaden am gerät deine schuld ist. oder du bezahlst die reparatur selbst :) das verneint keiner. LG wird, bspweise im falle des siegel abmachen, definitiv nichts reparieren. (garantiebestimmungen lesen;) )

ist auch gut so. dann könnte ja jeder sein handy "waschen" oder mit dem handy unterwasseraufnahmen machen und dann das siegel abmachen und das handy zum support schicken. LG ist ja auch dumm und denkt, dass das siegel abgefallen ist :) ...

und bring bitte nicht garantie und gewährleistung durcheinander. nochmals: googlen und nicht unbedacht klugschei...en!


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Ich rede ja auch nicht davon, dass man ein Handy in die Badewanne wirft, dann das Label entfernt und es mit einem Schreiben "Sorry, ist mir in die Badewanne gefallen" zu LG schickt und auf eine Garantiereparatur besteht.

Ich bringe nichts durcheinander und ob LG in diesem imaginären Fall reparieren will oder nicht (nur weil das Label fehlt) geht mich als Verbraucher nicht das geringste an. Ich habe Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler und dieser Anspruch ist durch Fehlen eines Siegels oder dergleichen nicht erloschen!

Also ich darf bspw. Gehäuse öffnen wie ich will und niemand darf einen berechtigten Anspruch auf Gewährleistung verweigern, nur weil ein Siegel gebrochen ist, oder dergleichen! Das ist Fakt.
 
Dudeheit schrieb:
Ich rede ja auch nicht davon, dass man ein Handy in die Badewanne wirft, dann das Label entfernt und es mit einem Schreiben "Sorry, ist mir in die Badewanne gefallen" zu LG schickt und auf eine Garantiereparatur besteht.

Ich bringe nichts durcheinander und ob LG in diesem imaginären Fall reparieren will oder nicht (nur weil das Label fehlt) geht mich als Verbraucher nicht das geringste an. Ich habe Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler und dieser Anspruch ist durch Fehlen eines Siegels oder dergleichen nicht erloschen!

Also ich darf bspw. Gehäuse öffnen wie ich will und niemand darf einen berechtigten Anspruch auf Gewährleistung verweigern, nur weil ein Siegel gebrochen ist, oder dergleichen! Das ist Fakt.

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm LESEN!


übrigens... bei dingen die selbstverschuldet sind, hilft keine garantie oder gewährleistung! zb wasserschaden. da kannst erzählen was du willst, ausser du hast einen händler erwischt der dich als kunde behalten will und die reparatur aus eigener tasche bezahlt.

du bist echt beratungsresistent...

Gesendet von meinem LG-P990
 
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Ich will ja jetzt net Troll rufen aber ich lese viel hier im Forum und immer wenn ich eine Antwort lese die so richtig hammerbeknackt ist, schau ich nach links und da steht 'Dudeheit'. Langsam hat das echt Methode.
 
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Dudeheit schrieb:
Also ich darf bspw. Gehäuse öffnen wie ich will und niemand darf einen berechtigten Anspruch auf Gewährleistung verweigern, nur weil ein Siegel gebrochen ist, oder dergleichen! Das ist Fakt.

...was für Seminare muss man besuchen,um an ein solches "Wissen" zu kommen?

...das hieße ja,ich kann an meinem Handy rumbasteln wie ich will,es dabei Kaputtspielen...und habe dennoch Vollen Gewährleistungsanspruch?

Ich glaub hier ist in keinster weise klar,was "Gewährleistung" überhaüpt bedeutet!

"Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden."

...das heißt im grunde nichts anderes,als das der Verkäufer dir zusichert,das der (neue)Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes in einem Funktionstüchtigen Einwandfreiem Zustand war...mit einer zeitlich befristeten Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

"Garantie ist vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Zeit.
Bei Funktionsmängeln während dieser Zeit verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen."

Dies allerdings auch nur,zu den Bedingungen,die im GARANTIESCHEIN festgehalten sind!

Im übringen ist eine "Garantie" keine Pflicht!...sonder eine "Freiwillige Zugabe" des Herstellers!

...und in dieser Steht z.B. bei "LG Garantiebestimmungen u.bedingungen" (das kleine Kärtchen das alle in der Handyverpakung haben!)

"Die Garantieleistungen von LG-Elektr. schließen folgende Punkte nicht ein:

- Schäden am Produkt aufgrund falscher Benutzung o. Missbrauch
- Schäden,verursacht,durch Sturm,Wasser,Feuer,Überspannung,höhere Gewalt..."


...wer das alles nicht glaubt,kann sich ja mal die Mühe machen,und das alles Nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit ihr alle eigentlich ausnahmslos geistig umnachtet oder tut ihr nur so?
Nein, wenn ihr euere Handies in die Badewanne werft, mit dem Hammer draufhaut, in Brand steckt oder wegen mir eurem Hund zum spielen gebt, habt ihr keinen Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung. Darum geht es aber auch nicht und ging es auch nie. Woher habt ihr diese fixe Idee? "Hahaa, ich habe mein Handy aus dem zehnten Stock geschmissen, jetzt mache ich das Garantiesiegel ab und trags zum Händler". Was soll das für eine beknackte Logik sein? So einen Nonsens habe ICH nie geschrieben. Ist doch hirnrissig.

Aber kein Händler in Deutschland darf euch die Gewährleistung verweigern nur weil:
...ihr ein Gehäuse öffnet und dabei Lack auf Schrauben dieses sichtbar macht
oder
...ein Garantiesiegel dabei kaputtgeht
oder
...ein blöder Indikatorstreifen flöten geht!

Zum 1000.mal: Mit Garantie hat das nix zu tun. Wieso geht das nicht in eure Schädel? So schwer ist das nicht zu verstehen. LG kommt dabei überhaupt nicht ins Spiel, wie ich schon MEHRMALS dargelegt habe. Die können ihre Garantie verweigern, aber das berührt in keiner Weise die Gewährleistung.
Quelle dieses Wissens ist übrigens ein entsprechender Artikel, den ich mal über aktuelle Rechtsprechung gelesen habe.
Wenns euch weiterhin interessiert: GOOGLE hilft ... Herrgott nochmal!
Und ganz nebenbei, dieser Beitrag war und ist dazu gedacht Leuten zu helfen, die vielleicht ungerechtfertigt irgendwann von einem Händler abgewimmelt werden. Und der Dank sind haufenweise Antworten mit Null Sinn und Bezug auf meine Aussagen aufgrund von unheilbarer Begriffsstutzigkeit eurerseits.

@LGuzo:
Für dich nochmal langsam und zum mitschreiben:
ICH KENNE DEN UNTERSCHIED! HÖR MIR JETZT AUF MIT GOOGLE. Haste das jetzt kapiert? Ist ja unerträglich.

@Sirbender:
Und dir undankbarem ***** geb ich auch noch Tipps. Das war sicher das erste und letzte mal. Möge dein Handy verrecken, denn genau das wird es irgendwann aufgrund von Korrosion. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, wenn du weiter nichts unternimmst. Aus lauter Herzensgüte gebe ich dir nochmal den Rat: Pack das Ding zumindest drei Tage in ne Tüte mit Silikagel oder schmeiß alternativ jeden Tag zwei Euro in dein Sparschwein, damit du dir Ersatz leisten kannst.
P.S. Hammerbeknackt ist, wenn einer sein Telefon unter Wasser setzt und es kurze Zeit später nach lachhaften Trocknungsversuchen einschaltet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dudeheit schrieb:

sorry, aber ich gebe es auf. du wirst ab jetzt ignoriert von mir, sollte jeder hier. hast gewonnen:thumbup:


Gesendet von meinem LG-P990
 
Zuletzt bearbeitet:
LGuzo schrieb:
sorry, aber ich gebe es auf. du wirst ab jetzt ignoriert von mir, sollte jeder hier. hast gewonnen:thumbup:


Gesendet von meinem LG-P990

Perfekt, dann behältst du deine Weisheiten ala "Wenn du mit dem Hammer auf dein Handy haust, gibt es keine Garantie" endlich für dich. Auf derartige Erkenntnisse käme man alleine nämlich nie im Leben. Das ist ja sowas von abwegig. Danke, dass du diesbezüglich Licht ins Dunkel gebracht hast.
 
Dudeheit schrieb:
Aber kein Händler in Deutschland darf euch die Gewährleistung verweigern nur weil:
...ihr ein Gehäuse öffnet und dabei Lack auf Schrauben dieses sichtbar macht
oder
...ein Garantiesiegel dabei kaputtgeht
oder
...ein blöder Indikatorstreifen flöten geht!

Zum 1000.mal: Mit Garantie hat das nix zu tun. Wieso geht das nicht in eure Schädel? So schwer ist .

Na dann spielen wir Deinen Fall mal durch.

Kunde: Guten Tag. Mein LGOS geht nicht mehr.
Händler: Zeigen Sie mal.

Kunde gibt es rüber und der Händler schaut es sich genau an.

Händler: Das Gerät wurde ja schon mal geöffnet!
Kunde: Ja, ich habe da ein bißchen dran rumgebastelt, aber danach ging es noch.
Händler: Wahrscheinlich haben Sie den Defekt selbst verursacht!
Kunde: Nein!
Händler: Na, dann bringen Sie mal den Nachweis, dass der Defekt schon von Anfang an bestand. Dann reparieren wir es kostenfrei. Ansonsten müssen Sie es bezahlen. Schönen Tag noch.
 
Dieses "Problem" hast Du auch, wenn ein Garantiesiegel wie am ersten Tag noch draufklebt.
Wenn ein Händler will, kann er den "Beweis" verlangen, dass der Schaden durch einen bei Lieferung bereits vorhandenen Defekt verursacht wurde.
In der Regel verzichtet man auf solche Beweise, so fern keine Anzeichen von äußeren Einflüssen zu sehen sind. Das ist aber reine Kulanz.
Jetzt könnte man spekulieren, dass die Kulanzbereitschaft mit dem Fehlen eines Garantiesiegels sinkt. Könnte ich mir zwar vorstellen, aber ich persönlich hatte damit bisher keine Probleme, da ich immer den passenden Grund auf Lager hatte (Entstauben oder detaillierte Fehlersuche).
Natürlich hätte man im Falle des Falles tatsächlich jede Menge Ärger am Hals, denn ein Gutachten nebst Rechtsstreit ist in dem Fall natürlich ziemlich zeit- und kostenintensiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau da kommt der Unterschied zur Garantie zum Tragen. Wenn das Gerät nicht geht und es keine Anzeichen gibt, dass man das selbst verursacht hat, dann erfolgt die Reparatur kostenfrei. So muss ich beweisen, dass der Mangel vom Hersteller verursacht wurde, was annähernd unmöglich ist, außer man wählt den aufwändigen Weg über einen Gutachter.
 
Kaum zu glauben!

@Dudeheit
"Aber kein Händler in Deutschland darf euch die Gewährleistung verweigern nur weil:
...ihr ein Gehäuse öffnet und dabei Lack auf Schrauben dieses sichtbar macht
oder
...ein Garantiesiegel dabei kaputtgeht"

...der Händler hat dir ein "Versigeltes Neugerät" verkauft,nur auf dieses gibt er dir die "Gewährleistung"...sollte das Gerät dennoch Defekt sein,greift die "Garantie" des Herstellers...es sei denn,der Händler ist soo Kulant und Tauscht es dir vor Ort..."dies wird er aber nur tun,wenn das Gerät keinerlei Anzeichen von "Selbsversuchen" (Gehäuse öffnen etc.) aufweist!
Sobald du ein Gehäuse öffnest...erlischt schon der Anspruch auf Gewährleistung/Garantie!

Und genau aus diesem Grunde,sind diese "Versiegelungen" an den Geräten angebracht...weil man ja sonst daran Rumspielen könnte,und dennoch einen
Anspruch auf kostenlose Reparatur geltnend machen könnte...das wäre ja ein "Freifahrtschein" für jeden Konsumenten,auf Kosten der Hersteller/Händler!

Im grunde ist es aber auch ganz einfach...Lies einfach mal die Gewährleistungs/Garantie bedingungen von z.B. LG Electronics durch,da steht alles!

...für mich mach ich hier jetzt ZU!
 
MdN schrieb:
Und genau da kommt der Unterschied zur Garantie zum Tragen. Wenn das Gerät nicht geht und es keine Anzeichen gibt, dass man das selbst verursacht hat, dann erfolgt die Reparatur kostenfrei. So muss ich beweisen, dass der Mangel vom Hersteller verursacht wurde, was annähernd unmöglich ist, außer man wählt den aufwändigen Weg über einen Gutachter.

Ist doch schlichtweg nicht wahr. In der Praxis sieht es doch eher so aus:
Auch bei der Gewährleistung nach Ablauf der ersten 6 Monate hat man quasi nie den Fall, diesen fast unmöglichen Beweis erbringen zu müssen.
Man trägt das kaputte Irgendwas zum Händler und der repariert es, tauscht es um oder gibt dir ne Gutschrift.

Aber das ist so oder so vollkommen egal, denn das entscheidende bei der ganzen Diskussion ist, dass man im Zweifelsfall nicht auf die Gewährleistung verzichten muss, nur weil man aus welchem Grund auch immer mal ein Siegel gebrochen hat. Für den ein oder anderen mag diese Information irgendwann mal von Relevanz sein.



Sobald du ein Gehäuse öffnest...erlischt schon der Anspruch auf Gewährleistung
Und genau das ist eben nicht der Fall, egal wie sehr du darauf herumreitest. Gerichte haben anders entschieden und damit ist die Sache von Seiten des Gesetzgebers klargestellt.
Gewährleistung kann übrigens niemals einseitig durch irgendwelche "Bedingungen" eingeschränkt werden. So etwas ist als nichtig zu betrachten. LG-Heinis können in den Beipackzettel schreiben was sie wollen, das berührt nicht im geringsten die Gewährleistung des Händlers für das verkaufte Produkt. Das ist Fakt, ob du das nun toll findest oder nicht.

Des weiteren sei gesagt, dass du die Herstellergarantie in Anspruch nehmen kannst (also du kannst es an LG schicken), aber nicht musst. Genauso kannst du zum Händler gehen und ihm das Ding zur Nachbesserung auf den Tisch legen. Alternativ kannst du (in den ersten sechs Monaten) sogar einen Austausch verlangen, ob mit oder ohne Siegel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor man weiter Diskutiert über Garantie und Gewährleistung sollte man erst mal nachschauen.
LG Mobiltelefone haben "24 MONATE GARANTIE". Von daher stellt sich irgendeine Gewährleistungsfrage erst gar nicht.

Ausserdem sieht LG die Geräte i.d.R. erst gar nicht. Die Reparatur wird von Dienstleistern erledigt die bestimmte vorgaben haben.
z.B: Feuchtigkeitsindikator. Wenn der Verfärbt ist wird grundsätzlich abgelehnt. Da gibt es auch kein Diskutieren. Eine Forensuche hilft hierbei.
Selbst wenn der Indikator im ersten step nicht verfärbt ist, weil z.B da keine Flüssigkeit hin gelangt ist, wird spätestens beim Öffnen des Gerätes geprüft ob ein Feuchtigkeitsschaden vorliegt oder eine andere Fremdeinwirkung.

Durch das öffnen des Gerätes alleine verfällt die Garantie nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AlfredENeumann schrieb:
Bevor man weiter Diskutiert über Garantie und Gewährleistung sollte man erst mal nachschauen.
LG Mobiltelefone haben "24 MONATE GARANTIE". Von daher stellt sich irgendeine Gewährleistungsfrage erst gar nicht.

Es sei denn die Garantiebedingungen schließen Garantieleistungen aus (oder LG repariert so dürftig, wie man es von ihnen gewohnt ist).
Und genau dann sind wir wieder bei einem hypothetischen Fall, ähnlich dem, der dem Thread zu Grunde liegt.

Da verfärbt sich dieser Streifen blau (meinetwegen nach einem Urlaub in den Tropen) und sechs Wochen später geht das Telefon kaputt. Es wird eingeschickt und LG sagt: "Nö, in den Garantiebedingungen steht, dass wir dann keine Reparaturleistung erbringen". Dein Tropenargument ist denen vielleicht vollkommen schnurz und genau jetzt hat man eben nicht einfach Pech gehabt, denn genau dann kann man immernoch zum Händler rennen und dieser kann die Gewährleistung nicht verweigern, nur weil da ein blau verfärbter Indikator drin ist oder dieser Indikator evtl. sogar fehlt oder ob du das Gerät mal aufgeschraubt hast, um zu gucken, ob ein einfach behebarer Fehler vorliegt.
 
Ganz schön hochgekocht das Ganze hier.
Und im Grundtenor - also im Kern seiner Aussage hat Dudeheit recht.
Was ist die Kernaussage?
Beschädigte Siegel - ganz gleich in welcher Form sie vorliegen - entbinden den Händler nicht von seiner Gewährleistungspflicht.


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Ob man im Prinzip Recht hat - also wenn man sich durch alle Instanzen klagt samt Gutachten - ist wirklich ein schwacher Trost. Was intressiert ist doch die Realitaet und das ist der feine Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Was mich vor allem auch stoert ist der Ton. Am Anfang wird dieses Label erwaehnt, dass sich durch Feuchtigkeit verfaerbt. Antwort von Dudeheit:

Dudeheit schrieb:

In seiner naechsten Antwort ist er aber ploetzlich Experte wenns um dieses Label geht. Haendler und LG MUESSEN springen, selbst wenn man ein verfaerbtes Label hat, bzw. es selbst abmacht.

Die Realitaet sieht aber ein bischen anderst aus.

Dudeheit schrieb:
...gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler

Ich habe mein LGOS gebraucht gekauft. Es stammt aus einem 1&1 Vertrag. Ja, ich hab bei denen schon oft angerufen weil es oft mit dem LGOS Probleme gab. Die lachen sich die Hucke voll. Die fuehlen sich so zustaendig wie die Beamten in Asterix und Cleopatra.

Dudeheit schrieb:
a) LG sich sowieso ständig weigert, freiwillige Garantiereparaturen durchzuführen [...]

Wie bitte? LG hat 2mal mein LGOS kostenlos bei mir zuhause abgeholt und einmal den Touchscreen ausgewechselt, was das Problem nicht loeste und beim 2ten Mal die Platine.
Es gab nie Diskussionen mit LG. Eine Email, 1-2 spaeter wurde das LGOS abgeholt.

Dudeheit schrieb:
Es geht doch darum, ob man mir eine Reparatur generell verweigern kann, oder nicht, wenn solche Siegel fehlen. Das kann man definitiv verneinen. Das hat null Auswirkungen auf die Gewährleistung. Also würde man im Zweifelsfall lieber dieses Label entfernen, als das Telefon mit einem deutlichen Nachweis einzuschicken, dass es ins Wasser gefallen

Erstmal haben die wenigsten ihr LGOS ueber den freundlichen Haendler um die Ecke und selbst wenn, lacht der euch ebenfalls aus, wenn das Label rot ist. Ausnahmen bestaetigen die Regel. Und dann bleibt einem nur noch der Rechtsweg und den waehlen in Realitaet die wenigsten.
 
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sirbender schrieb:
Ob man im Prinzip Recht hat - also wenn man sich durch alle Instanzen klagt samt Gutachten - ist wirklich ein schwacher Trost. Was intressiert ist doch die Realitaet und das ist der feine Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Weiß ja nicht, wie du dich dranstellst, aber ich bekomme immer mein Recht und ich habe schon so ziemlich jedes Gerät aufgeschraubt und noch nie Rücksicht auf Garantiesiegel genommen.

sirbender schrieb:
Was mich vor allem auch stoert ist der Ton. Am Anfang wird dieses Label erwaehnt, dass sich durch Feuchtigkeit verfaerbt. Antwort von Dudeheit:
Wäre mir neu.
Witzig, dass gerade du dich am Ton störst. Reinste Ironie.

sirbender schrieb:
In seiner naechsten Antwort ist er aber ploetzlich Experte wenns um dieses Label geht. Haendler und LG MUESSEN springen, selbst wenn man ein verfaerbtes Label hat, bzw. es selbst abmacht.
Du hast es bis jetzt noch nicht kapiert und ich vermute diesbezüglich gibt es wenig bis garkeine Hoffnung. Der Zug ist abgefahren. Ich für meinen Teil war nicht plötzlich Experte, sondern bin als solcher auf die Welt gekommen.

sirbender schrieb:
Die Realitaet sieht aber ein bischen anderst aus.
Kein "t" in anders. Aber egal. In der Realität sieht es eben nicht anders aus, es sei denn man führt sich auf wie ein kleiner verzogener Arsch, der mit dem BGB herumfuchtelt und gleich mit dem Anwalt droht.

sirbender schrieb:
Ich habe mein LGOS gebraucht gekauft. Es stammt aus einem 1&1 Vertrag. Ja, ich hab bei denen schon oft angerufen weil es oft mit dem LGOS Probleme gab. Die lachen sich die Hucke voll. Die fuehlen sich so zustaendig wie die Beamten in Asterix und Cleopatra.
Die sind ja auch nicht zuständig, sondern der Verkäufer des Geräts. Wars ein Privatverkauf dann gibts auch keine Gewährleistung. So ist das nunmal. Das tangiert den von mir geschilderten Sachverhalt allerdings überhaupt nicht.

sirbender schrieb:
Wie bitte? LG hat 2mal mein LGOS kostenlos bei mir zuhause abgeholt und einmal den Touchscreen ausgewechselt, was das Problem nicht loeste und beim 2ten Mal die Platine.
Es gab nie Diskussionen mit LG. Eine Email, 1-2 spaeter wurde das LGOS abgeholt.
Ahja. Das war dann wohl eine grandiose Reparaturleistung. Von LG Reparaturen kann ich auch ein Liedchen singen, aber das erspare ich mir an dieser Stelle.

sirbender schrieb:
Erstmal haben die wenigsten ihr LGOS ueber den freundlichen Haendler um die Ecke und selbst wenn, lacht der euch ebenfalls aus, wenn das Label rot ist. Ausnahmen bestaetigen die Regel. Und dann bleibt einem nur noch der Rechtsweg und den waehlen in Realitaet die wenigsten.
Ich weiß ja nicht, warum du die fixe Idee hast überall ausgelacht zu werden. Das klingt fast schon nach einem Trauma. Vielleicht solltest du zukünftig nicht den ganzen "von Laster gefalle-Schrott" vom Basar um die Ecke kaufen, dann lacht dich auch keiner aus, wenn du deinen Gewährleistungsanspruch geltend machen willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte wieder zum Thread Thema zurück kehren und manche einfach einen Gang zurück schalten.

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