C
Chr.R.
Ambitioniertes Mitglied
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BriZta schrieb:Hab doch grad eben selbst gesagt es ist schwer das durchzusetzen ohne anwalt.
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Lass dich nicht ärgern.
Danke für die Infos!
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BriZta schrieb:Hab doch grad eben selbst gesagt es ist schwer das durchzusetzen ohne anwalt.
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BriZta schrieb:Hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben hab? anscheinend nicht. man hat ein anrecht auf ein update, wenn es versprochen wurde und das versprechen an den kunden dazu geführt hat, dass der kunde den gegenstand gekauft hat. dann hat der käufer ein recht darauf. erfüllt der verkäufer seine pflichten net und hält die versprechungen nicht ein, hat der käufer das recht, vom kaufvertrag zurückzutreten, so is es nunmal. dann würde der kaufvertrag rückabwickelt werden - und das würde heißen kaufpreis zurück an den käufer.
BriZta schrieb:So hab ich schon das Geld zurückbekommen nachdem dreimal ein Gerät kaputtgegangen ist, und ich dann den Kaufpreis wieder bekommen habe z.B.
Waechter40 schrieb:Glaube ich hab mal irgendwo gelesen, dass Voraussetzung für Android eine 18 Monate Update Garantie besteht. So soll es den Hersteller von Google auferlegt worden sein.
BriZta schrieb:Womit es schon zwei handfeste rechtliche Anspruchsgrundlagen wären nur was bringts uns...
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Geordi2k9 schrieb:Wo wurde ICS versprochen? Laut meiner Erinnerung wurde immer bloß gesagt, dass sich das Update in der Entwicklung und Prüfung befindet.
Selbst wenn damit geworben wurde: Werbesprüche sind in Deutschland nicht bindend!
Das ist ein ganz anderer Fall. In deinem Fall war das Gerät kaputt, das heißt es befindet sich nicht mehr in dem Zustand, in dem du es gekauft hast und erfüllt die Leistung nicht mehr. Falls dann nach 2 maliger Reparatur keine Besserung eintritt, hast du ein RECHT (guckst du §440 BGB), vom Vertrag zurück zu treten.
Das alles ist aber bei unserem Optimus Speed nicht der Fall. Es funktioniert ja (zumindest existiert in Bezug auf das Update kein Mangel).
§ 5 UWG
Irreführende Werbung
§ 4 Nr. 2 UWG
Ausnutzen von Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Angst oder Zwangslage von Verbrauchern
Waechter40 schrieb:Leute ruhig.
Glaube ich hab mal irgendwo gelesen, dass Voraussetzung für Android eine 18 Monate Update Garantie besteht. So soll es den Hersteller von Google auferlegt worden sein.
Gkul schrieb:Laut UWG, ist dies verboten, mit dem Update zu werben die den Käufer zu einem Kauf überreden könnte und es dann nicht auszuliefern.
Und
würden hier wohl zutreffen. Das sind beides verbotene Werbemittel.
Kann man nachweisen, dass dies ein Kauf Grund war, ist ein Unternehmen verpflichtet, die Kaufsache gegen Rückgabe des Geldes zurück zu nehmen. Wenn die Kaufsache beschädigt, verkratzt oder sonstiges ist, kann auch nur eine Teilzahlung des Unternehmens erfolgen.
Dies ist kein Wunschgedanke, sondern einfach ein Fakt.
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Gkul schrieb:...Aber, das ist hier ja völlig ...
BriZta schrieb:Genau so ist es. Danke, dass es mal einer weiß, dass ich die wahrheit sag und kein dummes zeug von mir geb
Die paragraphen meinte ich, wusste sie nur nicht mehr.
Und wie ich an der "RedBull verleiht Flügel "Werbung schon gezeigt habe, gibt es "nicht messbare subjektive" versprechen, die nicht zählen, worunter dein weiser als weiß vergleich fällt. Ics-Update Verfügbarkeit ist ein klares feature und objektiv messbar, welches auch eingehalten werden muss.
Und so ist es einfach.
Zum Glück! Wo würden wir denn hinkommen, wenn sich ein Vertragspartner nicht an die vereinbarten Modalitäten hält. Und die Modalitäten eines Handykaufs sind eben hauptsächlich die Features eines Handys, die angepriesen werden von offzieller Seite, worunter das Updateversprechen fällt.
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