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chillz
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Nutzungsersatz musst Du - wenn überhaupt (ist umstritten) - nur für die Zeit zahlen, in der Du wirklich im Besitz des Handys warst.
Hättest Du nach den vergeblichen Reparaturversuchen ein mangelfreies Handy erhalten, hättest Du gemäß § 474 II S. 1 BGB keinen Nutzungesersatz zahlen müssen (so auch der BGH).
Anders verhält es sich mit dem Nutzungsersatz, wenn man nach den erfoglosen Reparaturversuchen wirksam zurückgetreten ist. Dann ist Nutzungersatz zu leisten (so BGH 2009 - in der Literatur jedoch umstritten).
Hier ein einschlägiger Artikel: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/23/bgh-nutzungsersatz-ruecktritt-kaufvertrag/
Die Rechtsprechung des BGH bezüglich des Nutzungsersatzes bei einem Rücktritt halte ich persönlich - wie viele andere auch - für falsch. Eine plausible Kritik ist unten im Artikel zu finden. Dennoch ist's höchstrichterliche Rechtsprechung, der in der Praxis gefolgt wird.
Wäre also besser für Dich gewesen, weitere "neue" Handys im Rahmen der Nacherfüllung des Verkäufers auszuprobieren. Schließlich haben nicht alle bzw. die meisten dieses Staubproblem nicht.
Hättest Du nach den vergeblichen Reparaturversuchen ein mangelfreies Handy erhalten, hättest Du gemäß § 474 II S. 1 BGB keinen Nutzungesersatz zahlen müssen (so auch der BGH).
Anders verhält es sich mit dem Nutzungsersatz, wenn man nach den erfoglosen Reparaturversuchen wirksam zurückgetreten ist. Dann ist Nutzungersatz zu leisten (so BGH 2009 - in der Literatur jedoch umstritten).
Hier ein einschlägiger Artikel: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/23/bgh-nutzungsersatz-ruecktritt-kaufvertrag/
Die Rechtsprechung des BGH bezüglich des Nutzungsersatzes bei einem Rücktritt halte ich persönlich - wie viele andere auch - für falsch. Eine plausible Kritik ist unten im Artikel zu finden. Dennoch ist's höchstrichterliche Rechtsprechung, der in der Praxis gefolgt wird.
Wäre also besser für Dich gewesen, weitere "neue" Handys im Rahmen der Nacherfüllung des Verkäufers auszuprobieren. Schließlich haben nicht alle bzw. die meisten dieses Staubproblem nicht.
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