LG G5: Verarbeitungsqualität

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@The DJ:
Deine Argumentation basiert auf völlig falschen Annahmen und Thesen. Verbreite doch solche Mythen wie Recht auf 3malige Nachbesserung nicht. Das ist Quatsch.
Genauer: Dein Satz Er hat die Möglichkeit auf 3-malige Nachbesserung des Artikels, Du hast aber kein gesetzliches Recht auf Umtausch. ist von vorne bis hinten unzutreffend und stellt die rechtliche Lage auf den Kopf.

Es stört mich auch ein bisschen, wenn man meine Antworten - z.B. zum Thema Widerruf und seine Folgen - völlig ignoriert. Da warst Du jetzt nicht der Erste. Du zeigst auch hier mit Deiner Argumentation "Widerruf und kauf Dir von dem Geld ein neues..." zum einen, dass Du das Angebot überhaupt nicht kennst oder verstanden hast und zum anderen ignorierst Du, dass ja nun die cashback-Phase zu Ende ist. Dir muss doch selbst auffallen, dass Du Dich mit den Einzelheiten offensichtlich nicht genug beschäftigt hast.

Es geht hier auch nicht um die Information in irgendwelchen Foren, ich informiere mich ja nicht bei netmoms. Woher nimmst Du die Information, wo ich mich habe beraten lassen? Davon ab: Die Gesetze sind in dem Fall bei quasi "dead on arrival" absolut eindeutig, die Mängel sind mit einem simplen Foto belegbar.

Noch einmal: 1. Widerruf bedeutet Angebot futsch bedeutet kein Handy. 2. Gewährleistung bedeutet hier, dass Du (vom Aufwand abgesehen) anschl. statt eines Neugerätes möglicherweise ein repariertes oder ein generalüberholtes bekommst. Und geh dann dagegen mal an.



Hier mal die rechtliche Lage:

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln


Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439
Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Wichtig: Auch ist zu beachten, dass die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer zu erfolgen hat [BGH, 13.04.2011, VIII ZR 220/10]. Erst in dem Moment, in dem der Verkäufer fristgemäß die Mangelhaftigkeit in einer der oben genannten Formen beseitigt hat, gilt der Kaufvertrag als erfüllt.

@ all: Ich wollte diese Rechtsgeschichte eigentlich hier nicht weiter diskutieren, sprengt ja vielleicht etwas den Rahmen. Ich finde es aber echt problematisch, Ratschläge von Leuten zu bekommen, die sich mit der Thematik noch gar nicht befasst haben. Diese Mischung aus falscher Analyse und diversen Spekulationen (z.B.: woher weißt Du, wann meine Widerrufsfrist abläuft?) finde ich wirklich nicht hilfreich. Das verärgert einen, auch weil es letztlich ja solche unseriösen Machenschaften unterstützt und ein dagegen-Wehren unterminiert.

Damit hier für die möglicherweise weiteren Geschädigten nicht diese falschen juristischen Bewertungen und Analysen stehen bleiben, musste ich darauf jetzt noch einmal antworten.

Falls noch Fragen oder Anmerkungen da sind, wäre es besser, dies über PN laufen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Kurt,

Du hast vollkommen Recht, ich Unrecht. Am Montag kündige ich meinen Job, weil ich einfach keine Ahnung habe von dem was ich rede.

Nein aber mal im Ernst, ich versuche mich kurz zu fassen, da Du anscheinend unbelehrbar bist und mir meine Lebenszeit dafür zu kurz.

Wichtig ist doch, was ist Deine Erwartungshaltung? Willst Du, das der Verkäufer persönlich bei Dir vorbeikommt, mit nem Blumenstrauss und Ballons und sich bei dir entschuldigt oder willst Du ein mängelfreies Gerät? Normalerweise geht man ja davon aus, dass es sich um das mängelfreie Gerät handelt, aber bei Dir bin ich mir da langsam nicht mehr sicher.

Der Verkäufer hat Dir die Nachbesserung angeboten, das willst Du ja anscheinend nicht. Das ist das erste was jeder Verkäufer rechtlich anbieten muss, damit liegt der Ball auf Deiner Seite. Wenn Du diesen Vorschlag ausschlägst kannst Du das gern machen, aber der Verkäufer hat rechtlich bis dahin alles richtig gemacht. Solltest Du Ihm dann wie oben von Dir geschrieben mit Paragraphen oder Gesetzen ankommen, wird er und auch jeder Anwalt sagen, dass er rechtlich bis zu dem Punkt richtig gehandelt hat aber Du den Versuch des Verkäufers, Dir ein mängelfreies Gerät zu stellen ausgeschlagen hast.
Amazon und andere grosse Händler bieten darüber hinaus einen kostenlosen Austausch auf Ihre Kosten an und stellen Dir ohne Wenn und Aber einen neues Gerät zur Verfügung. Sie müssen das aber rechtlich nicht sondern tun dies nur zu Wettbewerbszwecken aus Kulanz. Der von Dir genannte Händler muss dies einfach nicht.
Kurz zu meiner "3-maligen Nachbesserung" - Äusserung... dies ist die Frist, die Gerichte und die Verbraucherzentrale in der Regel als "angemessen" ansieht. Rechtlich heisst es nur, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, in einem "angemessen Rahmen" nachzubessern. In der Regel geht man davon aus, sollte es nach 3-maligem Versuch nicht möglich gewesen zu sein, den Artikel nachzubessern wird es auch bei neuen Versuchen nicht möglich sein. Erst dann kannst Du Ersatz verlangen, und der muss nicht einmal "Neu" sein, sondern sich nur im gleichwertigen Zustand wie sich dein jetziges Gerät befinden.

Gern kannst Du jetzt Deine ganze Gesetzesflut von oben gegen den Verkäufer hetzen, viel Erfolg dabei. Solange und bis zur Klärung wirst Du Dein mangelhaftes Gerät jedoch weiter benutzen dürfen. Wie in meinem letzten Post bereits erklärt, jeder Anwalt wird Dir nahelegen, die Sache aufgrund des Streitwertes aussergerichtlich zu klären ... aber bitte versuch es und halte uns auf dem Laufenden. Dein Wunsch nach einem schnellen und mangelfreien Gerätes rückt damit aber immer weiter in die Ferne.

PS: Natürlich informierst Du Dich nicht bei netmoms, aber das Deine kopierten Paragraphen aus dem Jahr 2010 und 2011 und somit veraltet sind, weisst Du ja sicherlich. Seit dem 13.06.2014 gilt das neue und reformierte Gewährleistungs- und Verbraucherrecht, wenn Du schon Dinge kopierst, dann doch bitte auch aktuell. Und nochmals, stütze Deine Begründungen nicht nur aus im Internet dargebotene Zusammenfassungen, das Verbraucherrecht gibt es für Anwälte und Gerichte auch in gebundener und freigegebener Fassung. Wäre doch blöd, wenn Dich irgendwann mal ein Richter fragt: "Woher haben Sie denn Ihre Behauptungen?" und Du sagst "Aus dem Internet, das hat nämlich immer recht".

Ich bin weder Richter noch Anwalt sondern beschäftige mich beruflich mit diesen Themen. Vielleicht findest Du einen Richter der Dir Recht gibt, vielleicht aber auch einen, der das alles anders sieht. Das kann man ja bei Urteilen nicht immer vorraussehen, daher gibt es ja tägliche Urteile, die ein anderes Gericht vielleicht ganz anders beurteilen würde.

PSS: Deine Argumentationen werden nicht besser, wenn Du sie nach Erscheinen von Antworten anderer User in Deinen Posts nachbesserst.

Viel Erfolg noch
Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
@The DJ
Oje, bist Du polemisch. Und dann noch persönlich. Ist das ein Zeichen von Qualifikation?

Außerdem: Du stellst schon wieder falsche Behauptungen auf. Die von mir genannten Gesetzesnormen kann jeder beim Justizministerium abrufen, sie sind aktuell. Diese von Dir erwähnten Neuerungen betreffen meine Problematik in keinster Weise, es geht primär ums reformierte Widerrufsrecht.

Für die interessierten Kollegen, die sich vielleicht fragen, wer denn nun Recht hat und wer seinen Job aufgeben sollte: ;)
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/verbraucherrechterichtlinie-ebook.pdf

Davon abgesehen und grundsätzlich: Man muss unterscheiden: hier handelt es sich um ein frisch geliefertes mängelbehaftetes Gerät. Das ist etwas anderes, als wenn nach 5 Monaten ein Fehler auftritt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay einmal noch. Kurt, ich wollte Dich nicht angreifen und das ganz sollte nicht polemisch rüberkommen sondern lediglich auflockern,
sorry, dass Du Dich dadurch angegriffen gefühlt hast. Das Einzige was ich Dir sagen wollte, und damit helfen, dass Du Dich nicht auf irgendwelche im Netz geposteten Halbwahrheiten zufrieden geben sollst, sondern es beim Verkäufer erst mal auf die "nette" Art versuchen sollst.
Stattdessen unterstellst Du ihm hier Betrug und Falschaussage. Du darfst nicht vergessen, am Ende willst gerade Du was von ihm, nicht umgekehrt. Recht hin oder her.
Hier hilft immer noch das alte Sprichwort "Wie es in den Wald schallt..." usw. Wenn der Verkäufer sich aufgrund irgendwelcher Aussagen Deiner Seite quer stellt,
wäre das nicht verwunderlich.
Wann Dein Widerrufrecht ausläuft kann man hier errechnen, wenn Du in Deinem Post #381 schreibst, dass Du am Dienstag vergangener Woche das Gerät erhalten hast. Ich bin vom gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht ausgegangen und so bleibt Dir noch ne knappe Woche, dieses auszuüben.
Und meine Empfehlung war nur, nimm dieses wahr, bevor Du auf dem Gerät "sitzen bleibst" und wirklich zum Anwalt musst.

Viele Grüße
Matthias
 
@The DJ
Matthias, ich hätte es gut gefunden, wenn Du die Größe gezeigt und Deine Falschbehauptungen und den ganzen Unsinn, den Du unablässlich in die Welt setzt, korrigiert hättest. Nichts von dem, wirklich nichts, was Du geschrieben hast, hat Hand und Fuss. Viele Deiner lautstark verkündeten Weisheiten lassen sich ja im Handumdrehen als falsch entlarven. Von jedem hier.

Ich frage mich schon, was mit Dir los ist. Wenn ich bspw. bei ´nem Kollegen etwas entdecken würde, was ich evtl. sogar strafrechtlich problematisch fände, dann würde ich dem eine PN schreiben. Du hingegen breitest Dich darüber in ellenlangen Sätzen aus und multiplizierst das angeblich Problematische damit noch. Man fasst sich an den Kopf.

Jetzt auf einmal willst Du wissen, wie ich dem Verkäufer gegenüber getreten bin und konstruierst Dir wild ein Szenario zusammen. Nichts scheint Dir im Inneren zu sagen, dass es an der Zeit wäre, die Klappe zu halten, wenn man nur spekuliert, wenn man sich nicht auskennt, wenn man vielleicht auch nicht so schnell versteht.

Matthias, Du hast Dich bislang so dermaßen zum Narren gemacht, wie ich das selten erlebt habe. Da wundert es nicht, dass Du nicht bis Montag dieser Woche zurückzählen kannst. Nicht mal das funktioniert.

Und jetzt lass uns das hier bitte beenden. Tu Dir selber einen Gefallen und biete nie wieder ungefragt Deine Lebensberatung an.
 
Hier ist mit dem Thema jetzt bitte sowieso Schluss. Erstens sind wir dazu thematisch im falschen Thread, zweitens stellt das Forum keine rechtsberatende Plattform dar. Weiteres klärt entweder via PN oder auf anderem Wege!
Danke.
 
  • Danke
Reaktionen: SilvioK, wuf69, Greenhorn1985 und 3 andere
@The DJ Dicke Ansage, dankeschön.

Aber um On Topic zu gehen - Fakt ist, dass ich nen richtig dicken Kratzer in dem neuen Display habe und es dafür keine Ursache geben dürfte. Vielleicht ist mir beim Autofahren ein Ordner drauf gerutscht oder sogar vielleicht mal ne Zigarettenschachtel - aber wenn das Gorilla Glas 4 ist, dann hätt ich gern wieder das vom Galaxy S3. Aber das kann man wahrscheinlich nicht so biegen. Schade. Vielleicht kann ich die Biegung zurück geben.

LG Silvio
 
Ist bei euch die Lackierung des farbigen Rahmens um den Bildschirm herum auch so empfindlich?
Bei mir Schimmert schon an mehreren Stellen die silberne Grundierung durch (das richtige Metall) welches man auch sieht wenn man den Magic Slot öffnet.

Bei Silber fällt das vielleicht kaum auf aber bei Gold oder Titan schon nervig.
Je nach Winkel des Lichteinfalls sieht man das mal mehr, mal weniger.

Ich muss sagen ich finde das Design ab sich mittlerweile echt hübsch aber die Lackierung des Metallgehäuses ist schon fragwürdig.
 
Ich hab mein G5 in einem transparenten Bumper eingepackt. So entstehen keine Macken ;)
 
Und ich in eine Fitbag, das Gerät selber wird eigentlich nur von Händen berührt sonst nix.

Das sollte es schon aushalten können :scared:

Aufgrund der Meldungen wegen Kratzergefahr werde ich mal die vorinstallierte Folie drauf lassen bis die durch ist. Schmiert zwar etwas aber Nachrüstkram bekomme ich eh nicht Blasenfrei drauf (setzt sich immer Staub dazwischen -.-).
 
Versuchs doch mal mit einer Panzerglasfolie ;) die sind einfacher anzubringen und halten auch mal stürze aus ?
 
@Marcel21
Folie: Sooo schwierig ist das aber nu´ auch nicht. Einfach direkt nach dem Duschen, display gut entfetten und dann mit einer mit Brillentuch ummantelten Kreditkarte ausstreichen.

Es kann sein, dass dieser "Lack" die Fingersäure nicht aushält. Die ist ja individuell verschieden.
[doublepost=1468168773,1468168736][/doublepost]
2shi schrieb:
Ich hab mein G5 in einem transparenten Bumper eingepackt. So entstehen keine Macken ;)
Leicht oT :rolleyes2: : Welchen hast Du und bist Du zufrieden?
 
Ach, ganz vergessen..
Update #3 - Das G5 ist einem S7 Edge gewichen.
Wie ich die Sache hier (und auch bei xda) sehe scheine ich mit meinem zeitnahen Absprung alles richtig gemacht zu haben.
 
Mir würd' bei Samsung ja was fehlen.
 
Und zwar?
 
Signaturen ausgeblendet? ;)
Hier entlang.

TL;DR: Seit dem Galaxy S6 hat Samsung außer schrecklicher Software auch noch vollkommen uninteressante Hardware. Schade drum.
 
Wo ist die Hardware beim s7 uninteressant? LG hat was gebracht was keiner nutzen wird und wofür auch nichts mehr kommt. Das Sieht man alleine daran das das LG veramscht wird. Aber lass uns darüber über pn reden, den hier gehört das nicht hin.
 
The_Rock01 schrieb:
Wo ist die Hardware beim s7 uninteressant?

Kein austauschbarer Akku = kein kaufender rosa Elefant.

The_Rock01 schrieb:
LG hat was gebracht was keiner nutzen wird

Quelle?

The_Rock01 schrieb:
und wofür auch nichts mehr kommt.

Quelle?

The_Rock01 schrieb:
Das Sieht man alleine daran das das LG veramscht wird.

Auch das G4 fiel schnell stark im Preis und war trotzdem dem Galaxy S6 haushoch überlegen.
 
  • Danke
Reaktionen: Max969, pkdefy und Greenhorn1985
Mittlerweile dreht es sich hier thematisch viel im Kreis, die Verarbeitungsqualität des G5 ist nun schon zig mal durchgekaut worden & der Überdruss an diesem Thema führt immer mal wieder ins Off-Topic.

Ich schließe den Thread daher an dieser Stelle in seiner Ausführlichkeit. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzen mag, findet auf den bislang vorhandenen Seiten nun genug Lesestoff, um sich entsprechend zu informieren und einzulesen. ;)
 
  • Danke
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