LG G5: Verarbeitungsqualität

  • 438 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ach, die vom alten. Jetzt verstehe ich! Entschuldigt. Das G4 (liegt offen neben mir, geht ja nicht mehr an) hat 506. Hab' ich dort eingetragen! Mein Fehler.
 
Ich würde es mir nicht noch einmal kaufen für 500, dafür sind einfach einige Sachen schlechter geworden bzw. haben sich nicht verbessert seit G4 und V10.
-Diese behinderte unnötige Krümmung die uns Probleme mit den Glasfolien bereitet
-Sound ist nicht besser als beim G4 vielleicht sogar schlechter und sicher schlechter als beim V10
-Kamera und Kamerafunktionen haben sich seit G4 null entwickelt, neuere Funktionen vom V10 wurden nicht übernommen
-Gleich Größe wie das G4 aber 0,2" kleinerer Display
-Die Module sind überteuert und die meisten auch minderwertig, keine Entwicklung
-Kleinerer Akku
-Dieses Metallgehäuse das sich wie Plastik anfühlt und aussieht und Leute auf Wireless charging deswegen verzichten müssen
-Qualität und Verarbeitung scheinen auch bei einigen nicht ganz zu stimmen, bei meinem habe ich z.b. rechts oben light bleeding

Das G4 und V10 (genauso wie auch das S7 und P9) fühlten sich wie abgerundete, komplette Geräte an, das G5 viel mehr als ein experimentelles Gerät. Ich bin mir sicher das ab G6, es wieder besser werden wird aber G5 empfehle ich nicht, wenn man das G4 oder V10 besitzt, lieber dabei bleiben und warten.
 
KurtKnaller schrieb:
Ja, das ist ja klar, nur steht man dann ohne Handy da. Und ohne adäquate Angebote zur Zeit. Hilft einem auch nicht. Wenn man einmal gesehen hat, wie schnell so ein neues Handy die Seiten lädt, will man mit seinem alten nicht weitermachen. Vertragspartner ist aber auch die Handybude und nicht MM, leider.

Ich habe auf Anraten des Mediamarktes noch einmal Kontakt zu denen aufgenommen und auf Erfüllung des Kaufvertrages gedrängt, da ein defektes Handy diese Erfüllung nicht darstellt. Es gibt im Netz gute Ausarbeitungen zu genau diesem Thema. Jetzt soll ich ein neues bekommen. Das kann aber dauern, so wie ich den Laden kenne.

Was für ein Stress und was für ein Aufwand. Man muss wirklich aufpassen, wo man kauft. Beim nächsten Mal gebe ich lieber ein paar Euro mehr aus.

Ich zitiere mich mal selbst.

Heute bekomme ich von der s-kon ekontor24 eine mail mit einem Ticket, also der Antwort auf meine Reklamation von Montagnachmittag.

Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unsere angebotene Ware unterliegt selbstverständlich der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten für Neuware. Sie erhalten von uns nach dem Kauf einen Beleg über den Kaufpreis.

Diesen Beleg benötigen Sie, um etwaige Gewähleistungsansprüche bei unserer Vertragswerkstatt oder auch einer Vertragswerkstatt/einem Service-Center des Herstellers in Ihrer Nähe geltend zu machen.

Die Anschrift unserer Werkstatt lautet: Fa. Dux
Neben dem Mühlenweg 20
65474 Bischofsheim


Mit anderen Worten: Die gestern von der Mitarbeiterin gemachte Zusage: "Sie erhalten ein neues Gerät. Ich leite sofort alles in die Wege, sie bekommen dann umgehend die DHL-Versandankündigung" war schlicht.... Betrug. Frau Yvonne B. hat weder diese Zusage noch irgendwelche Aktionen im System hinterlegt, sondern die Sache schlicht ignoriert.

Jetzt eben wieder mit 2 Herren gesprochen, einer davon Vorgesetzter. Man, insbesondere der Vorgesetzte, leiert immer wieder das Gleiche herunter: "Sie haben 2 schnelle Möglichkeiten. Entweder Widerruf oder im Rahmen der Gewährleistung eine Begutachtung durch die Fa. Dux." Ich biete Ihnen eine mail mit einem Foto an, mit dem sie den Schaden sofort begutachten könnten. Wird abgelehnt, mal könne keine mail öffnen. Ein Austausch wird abgelehnt. Schriftlich will man mir das nicht geben, denn man könne keine mail und auch kein Fax versenden. Man konnte auch bei Gesprächsabbrüchen nicht zurückrufen, sondern der Kunde (ich) durfte wieder in die Warteschleife.

Ganz schön dreist. Sie würden sich mit der genauen Rechtslage gerade nicht so auskennen, meinten beide Herren noch, als ich sie darauf hinwies, dass der Kaufvertrag erst nach Übergabe eines ordnungsgemäßen Gerätes als erfüllt betrachtet werden darf. Im Falle eines Mangels hat der Kunde das Recht, auf Nacherfüllung und damit Lieferung eines ordnungsgemäßes Gerätes zu bestehen.

Interessiert sie aber nicht. Na, mal schauen.
[doublepost=1467811600,1467811217][/doublepost]@Perpatoura:

Hast recht, außer dass das Gerät schon schmaler ist als das G4 und eigentlich auch gut in der Hand liegt. Den sound mit dem demofile in Hifi fand ich auch eher schlecht und total enttäuschend. Und völlig daneben ist die Tatsache, dass man bei HiFi keine Möglichkeiten der Klangeinstellung hat.

Warum sehen die Fotos oft immer noch so überblendet aus? Dieser Mangel ist doch schon seit dem G4 bekannt.

Bei dem Gerät kann man sich insgesamt schon fragen, welche Dilettanten da zu Werke waren. Alles irgendwie nicht richtig zu Ende gedacht und nicht fertig entwickelt. Und tja, dann war da noch die Sache mit der Qualität der Verarbeitung.
 
@KurtKnaller mal mit nem Anwalt gedroht? Oft geht's dann ratzfatz voran ;)
 
@pleitegeier
Eins nach dem Anderen.... ;)

Erst einmal setze ich sie jetzt in Verzug und bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrags.
 
  • Danke
Reaktionen: TheTourist28
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, wende dich an die. Oder eben an einen Anwalt. Wenn die klug sind, rudern sie sofort zurück, schließlich müssten sie wissen, dass sie in der Pflicht stehen.
 
Hallo,

ich habe das Handy auch über MM und die Firma S-Kon bestellt. Weiß jemand wie das bei denen mit dem Wiederruf aussieht? Hab mein Handy noch nicht erhalten, aber sollte ich ein Gerät mit "gravierenden" Mängeln erhalten, würde ich lieber direkt vom Widerruf Gebrauch machen, anstatt mich auf weitere Aktionen mit der Firma einzulassen. Wann greift das Widerrufsrecht? Denn soweit ich das gesehen habe, waren weder bei der Bestellbestätigung, noch bei der Zahlungsbestätigung eine Widerrufserklärung bei. Danke im Voraus.
 
@KurtKnaller Lass es. Das wird nix. Die Nummer mit dem erfüllten Kaufvertrag hält nicht. Widerrufe oder gehe auf Gewährleistung.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, inkludiert die Lieferung eines von Mängeln freien Gerätes. Dieses ist nicht der Fall deiner Meinung nach (klar...hast Recht).

Der Händler hat nun die Pflicht das Handy für Dich einem vom Lg zertfizierten Servicedienstleister zuzuführen, welcher das Problem dann begutachtet, den Schaden versucht zu beheben und die Rechnung an LG schickt (nicht den Händler! - der hat in der Sache eigentlich nur ne logistische Funktion). Hatte ich aber auch alles schon ein paar Seiten vorher geschrieben.

Beim Thema "Gewährleistung/Garantie/Anwalt/Wahl des Kunden was er als Nacherfüllung wünscht usw" packen im Web immer alle ihren Internetpenis aus und versuchen sich im Interpretieren von 433 bis 440 BGB. Das ist aber kein Gedicht von Goethe, an dem man herum interpretieren sollte. Da gibt es Verschränkungen mit anderen Paragraphen, Ergänzungen, höchstrichterliche Entscheidungen und Kommentare die den Charakter im Hintergrund prägen. Ich hatte den Schei* nur im Nebenfach und mir hats gereicht ^^

Sehe das nicht als persönliche Kritik an Dir, bitte - ist eher Systemkritik. Mein Rat an Dich, Entscheide dich für eine der beiden Optionen solange du noch kannst.
Lg Silvio


@topic - Die Qualität des Handys gefällt mir immer besser. Gerade nen fetten Kratzer aufm Display entdeckt. Ich behandle das Teil wie ein rohes Ei. Könnte kot*en. :cursing:
[doublepost=1468045257,1468045072][/doublepost]@Meilenstoned Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Sache. Du hast eine Widerrufserklärung erhalten, ansonsten ist der Vertrag eh schwebend unwirksam. Glaub ich aber eher nicht. Paket annehmen, Widerrufserklärung schreiben (formlos, dreizeiler, bloßes Zurücksenden reicht nicht) und gut.
 
  • Danke
Reaktionen: The DJ
Ich habe meinen Beitrag mal wg. OT gelöscht. Silvio, Du hast ne PN.
 
Zuletzt bearbeitet:
@KurtKnaller Die Sachen lese ich mir heute Abend durch - schiebe die Antwort darauf erstmal.

@Zur Nummer mit dem Kratzer - es war keine Folie drauf, weder vom Werk noch von mir. Nee, is neu - gestern gesehen. Vollabsturz. Ich hab nie ne Folie drauf. Mein Lg G2 und auch das alte S3 dass hier irgendwo rumgammelt haben null Kratzer. Ich transportiere die Dinger praktisch in einem Kraftfeld aus Vorsicht.
 
Merkwürdig. Mein G5 hat wie vorher das G4 von Anfang an 'ne Folie gehabt.
 
SilvioK schrieb:
@Zur Nummer mit dem Kratzer - es war keine Folie drauf, weder vom Werk noch von mir. Nee, is neu - gestern gesehen. Vollabsturz. Ich hab nie ne Folie drauf. Mein Lg G2 und auch das alte S3 dass hier irgendwo rumgammelt haben null Kratzer. Ich transportiere die Dinger praktisch in einem Kraftfeld aus Vorsicht.
Ähnliches ist mir auch schon aufgefallen.
Habe beim OP3 und G5 jetzt von Leuten gelesen die Kratzer haben (Gorilla Glas 4), habe auf meinem Zenfone 2 auch Kratzer (GG3), aber auf dem scheiß alten SGS3 (GG2) welches ich immer ohne Folie betrieben habe ich nicht einen Kratzer.

Scheint wohl einen Grund zuhaben, warum die Hersteller gleich Folie mit drauf machen. Ich weiß nicht warum aber der Punkt hat sich definitiv verschlechtert.

Was die Verarbeitung angeht, mein G5 muss zurück, bin mir nur noch nicht sicher ob ich ein neues Exemplar oder das Geld will für ein OP3 oder Axon 7...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war auch Folie drauf. Seltsam.
 
Bei mir war auch eine Folie auf dem Display. Bestellt habe ich bei Amazon.
 
Eigentlich komisch der hat doch Gorilla Glas 3 und das sollte besser wie das Vorgänger Glas sein.
 
LG G5 hat Gorilla Glas 4 nicht Gorilla Glas 3
 
  • Danke
Reaktionen: Rosa Elefant
...ok siehste also müsste es noch besser sein
 
Hmmm hab noch keine Kratzer
 
@SilvioK, leider kann ich nur einmal auf Danke drücken, aber Du sprichst mir aus der Seele.

@KurtKnaller, mach es wirklich so wie Silvio oder ich Dir empfohlen haben, einfach widerrufen. Das hatte ich Dir aber schon vor einer Woche empfohlen, selbst der Verkäufer hat es Dir in seiner Mail angeboten und Deine gesetzliche Frist von 14 Tagen läuft so langsam ab... und daran bist Du selber Schuld und dann sitzt Du wirklich auf dem Gerät. Dafür wurde ja das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht bei Online Verkäufen ins leben gerufen. Da man den Artikel vor Ort bei Händler nicht prüfen kann, wird Dir als Verbraucher dieses 14-tägiges Recht gewährt. Warum nimmst Du dies nicht einfach in Anspruch, dann kannst Du Dir das ganze mit "Erfüllung des Kaufvertrages" etc. sparen.
Und nur mal so am Rande, auch da muss man immer ganz vorsichtig sein. Der Verkäufer hat Dir einen Artikel verkauft und Du bist nicht zufrieden. Er hat die Möglichkeit auf 3-malige Nachbesserung des Artikels, Du hast aber kein gesetzliches Recht auf Umtausch.
Mit dem Zauberwort "Widerruf" wärst Du aus der ganzen Sache raus.
Die Nachbesserung hat Dir der Verkäufer ja angeboten, mit der Firma Dux. Wenn Du dieses Angebot jetzt ablehnst, dann ist das ab sofort Dein Problem, denn Anwalt hin oder her, der Verkäufer hat Dir eine Nachbesserung angeboten und hat somit seine gesetzliche Schuldigkeit getan. Ob Dir das nun gefällt sei dahin gestellt.
Ich wäre auch immer sehr vorsichtig, hier mit Anwalt etc. zu drohen. Sage lieber, Du kaufst gerne dort und würdest das auch gerne in Zukunft tun.
Wen willst Du denn verklagen? Der Verkäufer hat seine Schuldigkeit getan und Dir ein Angebot unterbreitet, LG weiss ja von der ganzen Sache noch gar nichts weil Du ja noch mit Verkäufer sprichst, was soweit auch richtig ist. Selbst wenn Du die ganze Sache eskalieren lässt, hasst Du Monate lang wenn nicht sogar länger ein Handy in der Hosentasche, mit dem Du nicht glücklich bist. Eh so eine Sache vor Gericht gehen würde, vergehen teils Jahre und Dein Anwalt wird Dir eh raten, bei dem niedrigen Streitwert die ganze Sache ruhen zu lassen. Wir reden hier über ein mittlerweile 400 € Handy und nicht über einen 100.000 € Baupfusch, wo das Haus noch 50 Jahre stehen soll. Bis Du mit Allem durch bist, ist das G5 schon mehr als veraltet und vielleicht gar nicht mehr lieferbar. Du selbst wirst Dir in der Zwischenzeit vielleicht schon 3 neue Handys gekauft haben .... aber hast was draus gelernt. Nimm einfach den Widerruf an, ist doch für alle Seiten das Einfachste :winki:

PS: Ich würde an Deiner Stelle Deine Aussage von "Betrug" in Verbindung mit der Firma "s-kon ekontor24" schnellstens überdenken.
Über Google Alerts bekommen viele Firmen mittlerweile Bescheid, wenn über Ihre Firma etwas im Netz geschrieben wird. Wenn Du Pech hast, bist Du der, der am Ende den Anwalt am Hacken hat. Das Netz vergisst nie, und wenn Du hier eine Firma des vorsätzlichen Betruges beschuldigst oder das eine Mitarbeiterin Dein Anliegen bewusst ignoriert hat , ist das schon eine ernst zunehmende Nummer. So etwas würde ich nie im Internet behaupten, denn durch Deine Aussage bist Du in der Beweispflicht, kannst Du aber nicht, da es sich um ein Telefonat handelte.
Ja, ich hatte Wirtschaftsrecht in der Schule, auch wenn es schon eine Weile her ist. Vergiss diese Foren, wenn ich darin lese, was manche Menschen, die im wirklichen Leben wahrscheinlich nicht ernst genommen werden, behaupten muss ich nur lachen. Sei einfach vorsichtig, dass Du Dich wegen einem 400 € Gebrauchsgegenstand nicht tiefer in den Schlamassel reitest, als Du Dir je vorgestellt hast. Du sollst nicht klein beigeben, um Gottes Willen. Daher einfach der Widerruf, Du hast Deine Ruhe, der Händler das Handy an der Backe und Du kaufst Dir von dem Geld ein Handy Deiner Wahl. Und das ist nur meine Meinung und ein gut gemeinter Tip.

Viele Grüße
Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: SilvioK, jungermann und Janity
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

S
  • sdfhasdklj
Antworten
12
Aufrufe
2.091
rantaplan
R
A
Antworten
1
Aufrufe
811
AHsis
A
A
Antworten
0
Aufrufe
1.520
AHsis
A
Zurück
Oben Unten