Risse im Gehäuse

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  • Letztes Antwortdatum

Risse im Gehäuse, welche Farbe?

  • Titan (Schwarz)

    Stimmen: 176 64,0%
  • Weiß

    Stimmen: 64 23,3%
  • Gold

    Stimmen: 35 12,7%

  • Umfrageteilnehmer
    275
Wie lange reparieren sie denn diese risse? War,. Bin amazon vorbesteller:tongue:
 
Ich denke mal da es ein bekannter Fehler ist, reparieren sie es zumindes die gesammten 2 Jahre.

"Status Warenausgang repariertes Gerät Datum des letzten Updates 2015-05-29
"

was kann man darunter verstehen? Das es bei denen im Warenausgang liegt, und bereits in der Post ist... ?
 
Dauert ein paar Tage.
 
Mein musste ich auch einschicken. Ich habe das Gerät wirklich sehr selten benutzt und das auch nur in einer Spigen Amor Hülle und trotzdem sah man einen riss am Infrarot Port. Ich denke alle G3's der ersten Stunde werden früher oder später Risse bekommen. Ich hab meins Montag zu LG gesendet und heute also Samstag wieder bekommen mit neuem Display und Rahmen. Ich hoffe das da kein Riss mehr kommt.
 
Könnte ein Moderator nicht einmal die Adresse des Supportes auf die erste Seite legen?
 
deeway schrieb:
Hey genau den selbern Fehler habe ich seit 2 Wochen ( ein riesen Riss vom Micro bis zum Display hoch ) .. ich überlege das Teil zurückzuschicken weil man weiß ja nie wie schlimm es noch werden kann

Hier mal ein Bild von meinen ...

Hab genau das selbe Problem an genau der selben Stelle
 
patty1971 schrieb:
Könnte ein Moderator nicht einmal die Adresse des Supportes auf die erste Seite legen?


Werde mein ersten poste nachher bei Gelegenheit editieren, ... und alles interesante darein schreibe.

PS ich habe meins am mitwoch via DHL Express zurück bekommen, neuer Rahmen, und Display.


EDIT: Ups kann meinen erten post doch nicht mehr selbst änderen, muss doch eine mod machen ....


"
Direkt bei LG, etweder schreiben , Chat oder Mail ( LG Hotline | Kontakt, Kundenservice & Support | LG Deutschland) oder Hotline anrufen ( ist das beste , im Chat können die keine Reperatur beauftragen, dann musst du trotzdem noch ne Mail schreiben)

01806 115411 (€ 0,20/pro Anruf aus dem Festnetz der DTAG; Mobilfunk max. 0,60 €/pro Anrufe)

PS: hier die 02102-70080 (Auswahl 1) normalkosten Festnetznummer zur Hotline(kostet bei einer flat nix)

"
 
hallo an alle habe eine frage

habe auch ein LG G3 16GB in weiß und habe am IR-Sensor auch den besagten haarriss.
jetzt habe ich das gerät bei ebay kleinanzeige gekauft und die person hatte noch die rechnung mit dem Kaufdatum ist ca. 6 monate alt. Habe bei LG angerufen und die meinten nur der jenige hat garantie anspruch auf das gerät der es gekauft hat. Stimmt das was LG sagt oder kann ich einfach den Anspruch nehmen da ich ja jetzt besitzer bin und die rechnung vom gerät habe. es spielt doch eigentlich keine rolle wer es gekauft hat. oder irre ich mich.

*noch am rande das gerät wurde nicht direkt bei LG bestellt sondern über getmobil
 
Sowas gibt man beim Support niemals an. Man schwärzt die Adresse vom "richtigen Käufer" und schickt so, falls vorhanden, eine Kopie der Rechnung mit. Falls man keine Rechnung hat, reparieren, die das anhand der IMEI und ermitteln so das Alter des Geräts.

Einfach einschicken. Die reparieren das, glaubs mir. Hab ich jetzt 3 mal auch so gemacht.
 
  • Danke
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DocNo82 schrieb:
Einfach einschicken. Die reparieren das, glaubs mir. Hab ich jetzt 3 mal auch so gemacht.

Ok danke werde morgen noch mal da anrufen und es so probieren wie du es gesagt hast
 
Im Notfall ohne Rechnung ein schicken, es sollte noch keine G3 geben die Älter als Zwei Jahre sind.
 
@Hebamme88


Die Aussage von dem jeweiligen LG Mitarbeiter/in ist falsch und widerspricht zugleich der Gesetzgebung.
Selbst wenn es in den AGBs von LG so vereinbart wäre, wäre der Passus der AGBs "nichtig", da die Gesetzgebung und deren Vorschriften über jede Art von Hersteller eigenen AGBs stehen.
Die Garantie-/Gewährleistung ist "nicht an eine bestimmte Personen gebunden", sondern an das Produkt und zwar beginnend ab Kaufdatum selbst (Ausstellung der Rechnung).

Jedes andere Händling vom Hersteller - was oft vorkommt - ist unzulässig, gesetzwidrig und zugleich Wettbewerbsverzehrung. Das wäre dann richtig teuer für den Hersteller. Stichwort Verbraucherschutz !
Die Dokumentation eines solchen Falles, einfach der zuständigen Verbraucherschutzzentrale geben (auch schriftlich einreichen) und die dort zur Anzeige bringen.
Strafzahlungen werden dann von dort aus gegen den Hersteller im Zuge einer Abmahnung angesetzt. Deine Anspruch auf Garantie/Gewährleistung wird dann auch dort für Dich durchgesetzt.

Garantie gibt es nur in den ersten 6 Monaten. Danach ist die Beweispflicht beim Käufer. Ist es aber ein Fehler der allgemein oder gehäuft auftritt bei verschiedenen Besitzer und ist somit ein Produktionsfehler
und ist dieser Im Internet (beste Quelle) oft genug dokumentiert, ist die Durchsetzung auch nach 6 Monaten leicht. Man muss nur alles sammeln was man findet.

Bei mir war das gleiche. Das Handy gekauft auf meine Schwiegermutter - da Sie ein Ebay Account hat und die Rechnung auch auf Ihem Namen ausgestellt wurde vom Saturn.
Jetzt habe ich aber das Handy als neuer Besitzer und Eigentümer in der Zeit der Grantie/Gewährleistung übernommen und den Restanspruch somit auch.

Dem LG Support habe ich gleich bei Mängel-/Garantierüge über Käufer und Besitzersituation via E-Mail (schriftlich) aufgeklärt und der LG Support hat entsprechend richtig reagiert und den Fall angenommen.
Handy ist nun auf dem Weg zu LG, besser gesagt zu DUX Logistic in Bischhofsheim als Vertragspartner. Mal sehen wann es wieder kommt und in welchem Zustand.

Generell mein Tip: Immer alles mindestens per E-Mail machen. So ist alles dokumentiert und solche Falschaussagen von Mitarbeitern werden dann eher die Seltenheit werden.
Am Telefon, kann man auch gleich über Grimms Märchen sprechen. Nicht war, nichts ist und alles kann gesagt worden sein.

Jedem der es so ergeht und eine falsche Aussage bekommt oder dem auf diese Weise die Garantie/Gewährleistung versagt werden sollte, sollte auf die eindeutige gesetzliche Regelung/Vorschrift hinweisen
und die Hersteller eigenen AGB in dem Bereich als nicht bindend erklären und Frist zur Annahme setzen. Schadensersatzandrohung und Anzeige beim Verbraucherschutz sind hierbei gute Stichworte die ins Gewicht fallen.

So habe ich das auch 2014 schon einmal gemacht und innerhalb von 24 Stunden nach Fristsetzung an den Hersteller/Geschäftsführung (schriftlich) hat die entsprechende Firma/Hersteller Ihre Meinung sehr schnell geändert.
und ist meiner Darlegung der wirklichen Situation (gesetzlichen Vorschriften zu dem Thema) gefolgt. Dort hat das Stichwort "Anzeige bei der Verbraucherzentrale Frankfurt am Main" völlig ausgereicht.

Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf meine persönliche Meinung/Ansicht und bisherigen Erfahrungen.
 
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walangoo schrieb:
@Hebamme88


Die Aussage von dem jeweiligen LG Mitarbeiter/in ist falsch und widerspricht zugleich der Gesetzgebung.
Selbst wenn es in den AGBs von LG so vereinbart wäre, wäre der Passus der AGBs "nichtig", da die Gesetzgebung und deren Vorschriften über jede Art von Hersteller eigenen AGBs stehen.
Die Garantie-/Gewährleistung ist "nicht an eine bestimmte Personen gebunden", sondern an das Produkt und zwar beginnend ab Kaufdatum selbst (Ausstellung der Rechnung).

Jedes andere Händling vom Hersteller - was oft vorkommt - ist unzulässig, gesetzwidrig und zugleich Wettbewerbsverzehrung. Das wäre dann richtig teuer für den Hersteller. Stichwort Verbraucherschutz !
Die Dokumentation eines solchen Falles, einfach der zuständigen Verbraucherschutzzentrale geben (auch schriftlich einreichen) und die dort zur Anzeige bringen.
Strafzahlungen werden dann von dort aus gegen den Hersteller im Zuge einer Abmahnung angesetzt. Deine Anspruch auf Garantie/Gewährleistung wird dann auch dort für Dich durchgesetzt.

Garantie gibt es nur in den ersten 6 Monaten. Danach ist die Beweispflicht beim Käufer. Ist es aber ein Fehler der allgemein oder gehäuft auftritt bei verschiedenen Besitzer und ist somit ein Produktionsfehler
und ist dieser Im Internet (beste Quelle) oft genug dokumentiert, ist die Durchsetzung auch nach 6 Monaten leicht. Man muss nur alles sammeln was man findet.

Bei mir war das gleiche. Das Handy gekauft auf meine Schwiegermutter - da Sie ein Ebay Account hat und die Rechnung auch auf Ihem Namen ausgestellt wurde vom Saturn.
Jetzt habe ich aber das Handy als neuer Besitzer und Eigentümer in der Zeit der Grantie/Gewährleistung übernommen und den Restanspruch somit auch.

Dem LG Support habe ich gleich bei Mängel-/Garantierüge über Käufer und Besitzersituation via E-Mail (schriftlich) aufgeklärt und der LG Support hat entsprechend richtig reagiert und den Fall angenommen.
Handy ist nun auf dem Weg zu LG, besser gesagt zu DUX Logistic in Bischhofsheim als Vertragspartner. Mal sehen wann es wieder kommt und in welchem Zustand.

Generell mein Tip: Immer alles mindestens per E-Mail machen. So ist alles dokumentiert und solche Falschaussagen von Mitarbeitern werden dann eher die Seltenheit werden.
Am Telefon, kann man auch gleich über Grimms Märchen sprechen. Nicht war, nichts ist und alles kann gesagt worden sein.

Jedem der es so ergeht und eine falsche Aussage bekommt oder dem auf diese Weise die Garantie/Gewährleistung versagt werden sollte, sollte auf die eindeutige gesetzliche Regelung/Vorschrift hinweisen
und die Hersteller eigenen AGB in dem Bereich als nicht bindend erklären und Frist zur Annahme setzen. Schadensersatzandrohung und Anzeige beim Verbraucherschutz sind hierbei gute Stichworte die ins Gewicht fallen.

So habe ich das auch 2014 schon einmal gemacht und innerhalb von 24 Stunden nach Fristsetzung an den Hersteller/Geschäftsführung (schriftlich) hat die entsprechende Firma/Hersteller Ihre Meinung sehr schnell geändert.
und ist meiner Darlegung der wirklichen Situation (gesetzlichen Vorschriften zu dem Thema) gefolgt. Dort hat das Stichwort "Anzeige bei der Verbraucherzentrale Frankfurt am Main" völlig ausgereicht.

Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf meine persönliche Meinung/Ansicht und bisherigen Erfahrungen.

Es falsch was du sagst. Man hat einmal die Gewährleistung welche 2 Jahre gewährleistung welche 2 Jahre ab dem Kauf gilt und die Garantie vom Hersteller. Die Gewährleistung ist vom Händler und muss 2 Jahre gehen , die Garantie ist eine Leistung des Herstellers und ist z.b. bei Apple nur 1 Jahr . Da Apple oft auch der Verkäufer ist , hat man aber gegenüber Apple trotzdem eine Gewährleistung. Bei der Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten der Verkäufer dafür zuständig bei einem Fehler zu beweisen , dass der Fehler vom Kunden stammt (beweispflicht) . Nach 6 Monaten geht diese über auf den Käufer.

Viele vergessen bzw. Unterscheiden nicht in Garantie und Gewährleistung. Die Garantie deckt in der Regel mehr ab , als die Gewährleistung.
 
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Hallo zusammen,

nachdem ich mein G3 seit längerer Zeit mal wieder aus seiner Hülle befreit hab, ist mir eine Art Riss ins Auge gestochen. Ich kann leider nicht genau sagen ob es wirklich ein Riss oder eventuell fertigungsbedingt. Da ich aber bei neuen Handys immer recht penibel bin, hätte mir das eigentlich auffallen müssen. Das Handy ist auch immer in einer Spigen-Hülle und noch nie runter gefallen. Allerdings finde ich es für einen Riss fast zu „sauber“ bzw. gerade.

Da ich nur etwas zu den Rissen am Mikrofon finden konnte, möchte ich mal nachfragen ob so was auch schon jemand anders bei seinem G3 bemerkt hat.
 

Anhänge

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Ist normal, hat meins auch.
 
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Dieser Spalt ist sogar an allen vier Ecken.
Allerdings sind die Spaltmaße bei mir wesentlich geringer...bzw. fast nicht vorhanden.
 
  • Danke
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Okay, danke. Dann weiß ich bescheid.

Bei mir ist das allerdings nur ander einen Ecke. Die anderen haben da absolut nichts. Hätte ich sowas an den anderen auch gesehen wäre ich auch davon aus gegangen, dass es normal ist.
 
Hm, an welcher Ecke hast du den Spalt denn?

Falls es da Unterschiede gibt, wäre es interessant zu wissen, was bei den G3s mit Rissen vorhanden ist/war.
An jeder Ecke dieser Mini-Spalt oder nur an einer?

PS: Sieht man ja auf dem Bild....unten rechts :D

Wie sieht's bei denen mit Riss aus?
 
Genau, der ist bei mir unten rechts.
 
@Lazic

Erstmal ein Fullquote machen und als falsch bezeichnen ist Unsinn !

Richtig ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Jedoch ging es um die Frage - inhaltlich - um etwas anderes, insbesondere um die falsche Aussage des LG Mitarbeiters,
man könne Garantie oder auch Gewährleistung nicht übertragen, genauer gesagt diese wären Käufer gebunden.

Generell =

LG hat 24 Monate Garantie !! Gewährleistungsrecht und deren Unterschiede hin oder her. Daher ist der Unterschied und Definition hierbei nicht relevant.
Es gilt die Garantielaufzeit.

Selbst wenn ich die Gewährleistung hier in diesem Fall mit einbeziehen würde, was man aber nicht muss wegen des Garantieanspruches - wäre es in dem Fall des Risses klar.

Auch ist es hierbei in dem fall nicht Relevant, ob es nach 6 Monate eine Beweisumkehrlast besteht, wenn es von Anfang an klar ist, das es um ein Produktionsfehler handelt der aufgrund seiner Konstruktion immer wieder auftritt oder auftreten kann. Aber hierzu ist eine umfassende Dokumentation von Fällen notwendig um seine Behauptung zu untermauern.

Das Thema ist erheblich komplexer.

Zum Thema Apple ist es auch etwas diffenzierter zu sehen :

Apple
 
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