A
abuchner
Ambitioniertes Mitglied
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So sehe ich das auch. Onlinehandel und wenns nicht läuft muss es halt in der Widerspruchsfrist zurück. Ende. Der Händler hat auch ne 1 Jährige Gewährleistung und das Modell ist noch nicht lange auf dem Markt. Ansonsten Regressmöglichkeiten.Redcliff schrieb:irgendwann steht ihr dann da u. ärgert euch mit verkäufern rum die dann mit wasserschäden od. sonstigen unfug anfangen, müsst die dinger ohne wirkliche erfolgschancen für wochen einschicken, od. gar mit gutscheinen abfinden.
leute das ist nicht euer bier, ihr seid die kunden u. habt verdammt viel geld für die geräte bezahlt, lasst euch das doch nicht gefallen.
ich verstehe das nicht.
Bei 600 bin ich doch kein Betattester ;-) Wofür zahlen wir denn die Preisdifferenz zum Materialwert?