G3 Problem mit Display und GPS

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DaGenius

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Hallo. Ich besitze ein 1 Jahr altes G3. War damals zwar neu aber aus einem Restpostenverkauf. Leider nur 1 Jahr Garantie drauf gehabt, die ist rum. Nun habe ich 2 Probleme:

1. GPS, zu anfang funktionierte das GPS hervorragend, mittlerweile ist das handy permanent am Signal suchen, oder findet einfach 20min mal garkein GPS.


2. Bildschirmfehler wie auf dem Bild zu sehen. Häufig sogar schlimmer.
Diese Streifen auf der rechten Bildschirmseite treten häufig bei PDF Datein, Videos oder manchen Bildern auf. Aber nicht permanent und sobald ich das Handy drehe, auf Querformat, ist der Fehler weg.



Was sagt ihr!?
 
Wenn das Gerät "Neu" gewesen wäre, hättest du 2 Jahre Garantie.

Der Bildschirmfehler ist auf einen Wackelkontakt oder einem defektem Display zurückzuführen.
Das GPS Modul hat entweder auch einen Defekt oder die Hauptplatine ist drann Schuld oder die GPS settings sind vermurkst.

Da hilft nur eine Reperatur, die aufgrund des Displayschadens mehr als 100€ kosten wird oder ein Austausch des Smartphones.
 
Neu war es definitiv. Da sind 2 Jahre drauf? In der Verkaufsbeschreibung stand nur 1 Jahr. Da muss ich den Verkäufer mal drauf ansprechen.
Naja nur bei über 100Euro lohnt die Reperatur nicht mehr denke ich. Sehr schade. Hatte auf einen Softwarefehler gehofft.

Danke für die Antwort
 
Bei den Display-Streifen nehme ich auch mal an "It´s time to say goodbye"
Das ist sicherlich ein Hardwareschaden.
 
Um mal etwas klarzustellen...

Die ersten zwei Jahre sind keine Garantie.

Es handelt sich um eine Gewährleistungspflicht des Herstellers dass besagt:"Ab Kaufdatum muss der Hersteller die Funktion 2 Jahre lang gewährleisten".
Dass ist gesetzlich festgelegt.

Erst nach den 2 Jahren greift die Garantie. Die Garantie ist freiwillig, und es bleibt dem Hersteller überlassen welche Schäden durch die Garantie abgedeckt werden.

Es gibt auf jedes Produkt eine 2 jährige bzw. 24 Monatige Gewährleistungspflicht (umgspr. Garantie) seitens Hersteller.
Erst danach bezahlt der Kunde eine Garantie (umgspr. Garantieverlängerung, was sogesehen keine Verlängerung ist sondern ab hier beginnt).

Nach einem halben Jahr tritt aber eine Beweisumkehrpflicht ein. Innerhalb des ersten halben Jahres geht der Gesetz-geber davon aus, dass der Mangel bereits seit Anfang an bestanden hat. (Im Zweifel müsste der Hersteller das Gegenteil beweisen) In der Zeit nach einem halben Jahr (bis zu den besagten 2 Jahren) musst Du als Kunde beweisen, dass dieser Mangel bereits von Anfang an bestanden hat und vom Hersteller zu vertreten ist. (Den Beweis musst Du also hier antreten - und das sollte schwer werden)

Ich hoffe geholfen zu haben.

Lg
 
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