w-support
Dauer-User
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profil schrieb:Wenn du wüsstest wie leid es mir tut das ich nicht in der Situation von guttack bin, ich denke du würdest erschrecken.
guttack, mein guter Rat an dich, nimm dir einen Rechtsbeistand, du kannst nicht verlieren
Für wenn oder was hälst du dich/euch?
Ich denke mal du bist ein Auszubildender bei W-Support.
Hallo profil,
ich habe es Dir eben per PM geschrieben, hier nochmal öffentlich:
Bitte beschäftige Dich mit dem Thema und achte bitte auf Deine Wortwahl. Es gibt zum einen die gesetzliche Gewährleistung, die über den Händler abgewickelt wird, der Hersteller hat damit nichts zu tun. Die Gewährleistung gilt ab Gefahrenübergang. Beachte dazu §437-440 BGB.
Die freiwillige Herstellergarantie ist - Überraschung - freiwillig. Damit legt der Hersteller hier auch die Spielregeln fest, Nachzulesen in den Garantiebestimmungen. Eine Manipulation der Software führt zu einem Garantieausschluss. Wir sind vom Hersteller beauftragt und arbeiten daher ausschließlich im Rahmen der Herstellergarantie.
Typischer Velauf: Media Markt ist der Händler und muss im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern. Der Media Markt darf aber auch eine Reparatur anbieten, so sieht es das Gesetz vor. Das macht er aber nicht selbst, sondern schickt das Gerät zu einem Dienstleister.
Der Dienstleister aber ist vom Hersteller beauftragt und wird auch von diesem bezahlt. Folglich gelden die Regeln der freiwilligen Herstellergarantie. Damit drehen wir uns im Kreis.
Mein (privater) Tipp: nicht abwimmeln lassen vom Händler.
Viele Grüße
David
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