S5 günstig, aber ohne Rechnung!

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  • Letztes Antwortdatum
Und da du nach einem Rat suchst, ob du es kaufen sollst, schiebe ich das auch in den dafür vorgesehenen Bereich.
 
  • Danke
Reaktionen: Muppi
Wie bereits empfohlen würde ich das Handy nicht kaufen.
Gibt auch Fake Samsung Galaxy S5 , die sicherlich auch in Deutschland
herumschwirren, dann wäre Geiz ist g..... uncool :lol:
Hier mal ein kleines Video
https://www.youtube.com/watch?v=HiAtsl53Gb0
 
  • Danke
Reaktionen: AndroidSuperSu
Ich würde auch eher die Finger von lassen.
Wie wirkt denn der Verkäufer auf dich? Vertrauenswürdig?

Meistens bekommt man beim Schriftverkehr ja bereits ein gewisses Bauchgefühl. Und wenn du da ein komisches Gefühl hast lass es lieber.

Und denk dran, wenn es wirklich geklaut sein sollte kannst du kein Eigentum dran erwerben. ;)
 
Julian92 schrieb:
Meistens bekommt man beim Schriftverkehr ja bereits ein gewisses Bauchgefühl. Und wenn du da ein komisches Gefühl hast lass es lieber.


h1Ye6.gif
 
Oi!Olli schrieb:
Was willst damit ohne Rechnung? Mit der Garantie ist es dann auf jeden Fall Essig.


Nein, dass stimmt so nicht. In jedem Fall hat man die Herstellergarantie. Sofern diese sich auf ein Jahr beläuft, so fehlt einem die Gewährleistung des Händlers im zweiten Jahr. Garantie ohne Beleg ist nirgendwo ein Problem. Wird über die IMEI geregelt.

Ich würde es kaufen, aber mich mit einem privaten Kaufvertrag absichern, in welchem ich festhalte, dass das Gerät nicht geklaut oder durch einen Betrug in die Hände des Verkäufers gelangt ist. Dann noch eine Ausweiskopie von der Person und gut ist. Sollte man dann irgendwas feststellen ist es arglistige Täuschung/Betrug und der Verkäufer bzw die Verkäuferin wird angezeigt. Ende. :)
 
So ein Unsinn. In den meisten Garantiebedingungen steht, Garantie nur für Erstkäufer und ohne Beleg keine Garantie. Oder man hat Glück und es läuft auf Kulanz.

1. Die Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und bei Vorlage des Kaufnachweises bestehend aus einer Original-Kaufquittung oder einem Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Modellbezeichnung, der Serien-/IMEI-Nummer und der Produktnummer. Samsung behält sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn diese Informationen nach dem Kauf des Produktes entfernt oder geändert wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein das ist kein Unsinn.

@mcbo94 hat recht mit seiner aussage. Wer den W-Support Thread hier im Forum verfolgt weiß das.

Dort gibt es immer wieder Anfragen zu dem Thema weil keine Rechnung mehr vorhanden ist. Die können dies anhand der IMEI Nummer feststellen ob sich das Gerät noch in der Garantie befindet.

Wenn ja läuft das auch ohne Rechnung auf Garantie. Dein Zitat stammt vermutlich aus den Garantie Bedingungen, was aber letztendlich zählt ist wie das ganze dann im Alltag geregelt wird und hier zeigt sich das dies für den Dienstleister, der diese Arbeiten ausführt, kein Problem darstellt.

Bei Gewährleistung sieht das anders aus, die läuft über den Händler und da hast ohne Rechnung kaum eine Chance. Wie soll der den feststellen ob das Gerät von ihm oder einem anderen Verkäufer kommt...?

Servus

Robert
 
Gesetzliche Garantie Bedingungen können durch den Hersteller nicht ausgehebelt werden. Ich habe noch nirgends gelesen, dass es rechtlich zulässig ist bei Weiterverkauf einer Ware einfach die Garantie zu verzweigen.
 
Also hier in der CH braucht es rechtlich keinen Kaufbeleg mehr. Auch wenn die Verkaufsstellen dass weiterhin verlangen und manchmal auch schwierig tun wenn man sie nicht mehr hat.
Wie schon erwähnt gilt die IMEI. Der Hersteller gibt die Garantie nach der.
 
Vielen Dank für eure vielen Antworten, ich habe mich gegen das Gerät entschieden.

Jetzt habe ich eine Frage: Ein Verkäufer sagt, er hat das Handy aus einer Vertragsverlängerung, originalverschweißt, kein Simlock oder Netlock.
Bei der Frage nach einem Branding heißt es nur "Karte rein und losgehts", also anscheinend keine Ahnung was ein Branding ist.
Wie kann ich rausfinden, ob das Gerät ein Branding hat, ohne es auszupacken (will der Verkäufer nicht)
Wie sieht es überhaupt aus bei so Vertragsverlängerungen, wie hoch ist das Risiko das es ein Branding hat?
 
jackb71 schrieb:
... gibt es nicht.

Die Garantie hat in der Regel die Folge, dass der Hersteller einer Sache oder der Verkäufer dafür einsteht, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist, denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache. Dementsprechend wird innerhalb der Garantiezeit vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird.
Die Garantie erlischt nicht durch den Weiterverkauf oder Verschenken einer Sache.
 
Auf Neuware die man beim Händler kauft sind Grundsätzlich 2 Jahre Garantie drauf zumindest in Deutschland, die 2 Jahre sind von Gesetz her festgelegt.Die Garantie Bedingungen legt jeder Hersteller selbst fest zu welchen Kontitionen er Garantie leistet.

Ein Händler gibt nur Gewährleistung insbesondere dann wenn er ein gebraucht Gerät an einen Endkunden verkauft.

Ob Garantie besteht prüfen die Hersteller über die Seriennummer / E MEI ein Kaufbeleg ist dazu nicht notwendig.
Den Kaufbeleg möchten viele Händler haben als Nachweis das das Gerät auch bei ihm gekauft wurde.

Hier ein kleines Beispiel.

Viele verlängern Vorzeitig ihren Vertrag dazu gibt es natürlich das neueste Handy dazu,Nuten aber den neuen Vertrag mit dem alten Handy weiter.
Das neue Handy gibt dann bei E... oft angepriesen aus Vertragsverlängerung Neu und in OVP.
Eine Rechnung über den 1€ für das Handy gibt es natürlich nicht dazu und dennoch hat das Handy eine Garantie von 2 Jahren beim Hersteller.

MfG Andy52
 
  • Danke
Reaktionen: XOMAN
Wobei Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist. Diese erlischt aber eben nicht, wenn das Gerät den Besitzer wechselt.
 
XOMAN schrieb:
Die Garantie hat in der Regel die Folge[...]

Ist alles schön und gut, dennoch gibt es keine gesetzliche Garantie.

Der ursprüngliche Beitrag von 13:02 Uhr wurde um 13:02 Uhr ergänzt:

Andy52 schrieb:
Auf Neuware die man beim Händler kauft sind Grundsätzlich 2 Jahre Garantie drauf zumindest in Deutschland, die 2 Jahre sind von Gesetz her festgelegt.

Nein.

Der ursprüngliche Beitrag von 13:02 Uhr wurde um 13:04 Uhr ergänzt:

XOMAN schrieb:
Wobei Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist. Diese erlischt aber eben nicht, wenn das Gerät den Besitzer wechselt.

Wenn der Hersteller es in seinen Bedingungen, die er frei gestalten kann und darf, so festlegt, dann kann(!) die Garantie durchaus auch nur für den Erstkäufer gelten.
Ob(!) das ein Hersteller so macht, das weiß ich nicht.


Edith:
Ich habe mal spaßeshalber in die HTC Garantiebedingungen geguckt.
http://dl4.htc.com/Web_materials/Manual/Warranty/Android/1015_A_WarrantyCard_76x126.pdf

"[...]Garantie wird an den Erstkäufer des Produkts („Kunde”) vergeben. [...]Garantie kann auch einer anderen Person übertragen werden, der das Produkt verkauft wird, vorausgesetzt HTC stimmt in schriftlicher Form diesem Verkauf zu[...]"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Andy52 schrieb:
Auf Neuware die man beim Händler kauft sind Grundsätzlich 2 Jahre Garantie drauf zumindest in Deutschland, die 2 Jahre sind von Gesetz her festgelegt.Die Garantie Bedingungen legt jeder Hersteller selbst fest zu welchen Kontitionen er Garantie leistet.

Ein Händler gibt nur Gewährleistung insbesondere dann wenn er ein gebraucht Gerät an einen Endkunden verkauft.

Den Kaufbeleg möchten viele Händler haben als Nachweis das das Gerät auch bei ihm gekauft wurde.


Punkt 1: Die Garantie kann der Hersteller in DE selbst regeln. Was festgelegt ist, ist die Gewährleistung. Diese muss der Händler gewähren. Das ist gesetzlich geregelt.

Punkt 2: Ein Händler gibt IMMER Gewährleistung. Egal, ob Neu-, B- oder Gebrauchtware!

Punkt 3: Klar, dass der Händler da einen Kaufbeleg will. Bei Garantiefällen ist keiner notwendig, da das ganze an den Hersteller geht und der Händler nichts zahlen muss.

XOMAN schrieb:
Wobei Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist. Diese erlischt aber eben nicht, wenn das Gerät den Besitzer wechselt.


Hersteller die keine Garantie geben sind zu meiden, da sie quasi sagen "Unser Produkt kriegt keine Garantie. Also kann es sein, dass es einfach schon kaputt bei dir ankommt, lieber Kunde. Aber tauschen? Nö. Sehen wir nicht ein!"
Garantie ist besitzerunabhängig, ansonsten würde es keinen Sinn machen.

Back2topic:

Thema Branding: Von welchem Anbieter kommt es? Falls du es weisst: in den Shop gehen, dort das Gerät austesten -> du siehst, ob du Branding hast oder nicht. Not macht erfinderisch! ;)
 
mcbo94 schrieb:
Garantie ist besitzerunabhängig, ansonsten würde es keinen Sinn machen.

Wie im obigen Link von HTC zu lesen ist: nein.
 
mcbo94 schrieb:
Thema Branding: Von welchem Anbieter kommt es? Falls du es weisst: in den Shop gehen, dort das Gerät austesten -> du siehst, ob du Branding hast oder nicht. Not macht erfinderisch! ;)

Klar, das könnte ich tun, aber bin dann auch nicht schlauer, wenn ich es gekauft habe und es ein Branding hat. :)

Ist von T-Mobile
 
RG206cc schrieb:
Nein das ist kein Unsinn.

@mcbo94 hat recht mit seiner aussage. Wer den W-Support Thread hier im Forum verfolgt weiß das.

Dort gibt es immer wieder Anfragen zu dem Thema weil keine Rechnung mehr vorhanden ist. Die können dies anhand der IMEI Nummer feststellen ob sich das Gerät noch in der Garantie befindet.

Wenn ja läuft das auch ohne Rechnung auf Garantie. Dein Zitat stammt vermutlich aus den Garantie Bedingungen, was aber letztendlich zählt ist wie das ganze dann im Alltag geregelt wird und hier zeigt sich das dies für den Dienstleister, der diese Arbeiten ausführt, kein Problem darstellt.

Bei Gewährleistung sieht das anders aus, die läuft über den Händler und da hast ohne Rechnung kaum eine Chance. Wie soll der den feststellen ob das Gerät von ihm oder einem anderen Verkäufer kommt...?

Servus

Robert



Ich halte mich immer erstmal an das, was in den Bedingungen steht. Wie es zur Zeit gelöst wird, ist zwar gut zu erfahren aber der Hersteller kann auch schnell wieder sagen nö jetzt wollen wir eine Rechnung.

Manche Reparaturbetriebe reparieren auch wenn auf der Rechnung Heinz Müller steckt ich aber Lisa Schmidt heiße, verlasen würde ich mich aber nicht darauf.
 
19Katha88 schrieb:
Klar, das könnte ich tun, aber bin dann auch nicht schlauer, wenn ich es gekauft habe und es ein Branding hat. :)

Ist von T-Mobile

Kein Problem.
Kannst ja easy ne Open Germany flashen.
Also das Branding ist in null komma nix weg.

Ich hol mir jetzt auch eins.
Nagelneu, Tmobile Österreich.
Ich lass es entsperren, Flash ne open Austria oder Germany und freu mich über 200 gesparte Euronen :D
 

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