Abtretungserklärung nötig?

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K

käthe1

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Hallo, ich wollte jetzt ein gebrauchtes Honor Magic5pro kaufen. Der Besitzer hat es zusammen mit einem Vertrag erworben, das Handy ist erst 3 Monate alt. Nun weigert er sich, mir eine Abtretungserklärung mit zu senden. Nur die Rechnung vom Handyvertrag wäre dabei. Reicht das?
 
Wird kaum einer tun, weil es absolut unüblich ist und die Leute skeptisch werden. Eine Rechnung reicht absolut aus. Auch wenn es "rechtlich" wohl eine Abtretungserklärung bedarf.
 
Also im PC Bereich mit gebrauchter Hardware ist das absolut nicht unüblich, ganz im Gegenteil. Und warum sollte das Skepsis erzeugen? Ist doch auch für den Verkäufer eine Sicherheit.
Ohne Abtretungserklärung nutzt dir die Rechnung von einem Handyvertrag jedenfalls bei Garantie/Gewährleistung nix.
 
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Da kann man als Privatperson ja gar nichts mehr verschenken, weil alle Rechte verloren gingen. Behörden moegen sich die Bürokratie ausdenken, aber praktikabel ist das nicht.
Bisher konnte ich alles bei einem Händler neu gekaufte mit einem Lieferschein oder Rechnung, die innerhalb der Frist lagen und die Waren eindeutig aufgeführt war, umtauschen oder Mängel anzeigen. Und einen Ausweis hat auch keiner verlangt.
Da sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein.
 
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Im Geschäft vor Ort mag das klappen. Aber online keine Chance.
 
Natürlich klappt das auch online. Was glaubst du wie 80 Millionen Menschen das täglich machen? Leute kaufen und verkaufen Handys quer durch Deutschland und Schicken es auch zur Reparatur ohne Probleme und niemand macht irgendwelche Abtretungserklärung. Man muss keine Probleme heraufbeschwören, wo es keine gibt.
 
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Scheinbar hast du da gar keine Erfahrung.
Ich hatte z.B. mal ein Handy gebraucht gekauft. Der erste Besitzer hatte es über Otto Versand bestellt. Ich hatte die Rechnung vom Vorbesitzer bekommen. Es war keine Reparatur / Austausch möglich. Das geht bei denen nur über den ersten Besitzer. Ebenso bei Amazon, Alternate, Mindfactory, NBB u.v.a.m.
 
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Ohne Abtretungserklärung nutzt dir die Rechnung von einem Handyvertrag jedenfalls bei Garantie/Gewährleistung nix.

Sehe ich anders , denn bei solch einem Falle hast du (im entsprechenden Zeitraum) nach wie vor einen Anspruch auf Leistung.
Die Leistung bezieht sich auf das Gerät - nicht auf den (privat) Verkäufer. - Erst recht im Gewähleistungszeitraum ("Herstellergewähleistung")

Ich würde eher einmal in Erfahrung bringen , ob das Gerät überhaupt sein Eigentum ist und nicht erst nach Erfüllung seines Vertrages in seinen Besitz (vollständig) übergeht. (Provider abhängig)

Und dein Verkäufer kann dir einen Anspruch auf Garantie nicht Abtreten , dies ist eine (freiwillige) Leistung des ursprünglichen Verkäufers gegenüber dem Käufer 1.
Deine Forderung ist daher "Unfug" , weil du das Recht eines Leistungsempfängers nicht ohne die Zustimmung des Leistungsgebers "abtreten" kannst.
 
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Nein weder bei Otto noch bei Amazon muss man Erstbesitzer sein. Das weiß ich zu 100%.

Aber warum fragst du ob das reicht, wenn du im Nachhinein meinst, dass alle blöd sind und nur du den Stein der Weisen gefressen hast.

Fakt ist, dass es bei Smartphone verkauft absolut unüblich ist.
Fakt ist, dass sich keiner darum schert.
Fakt ist, dass der Verkäufer die gar nichts geben muss.
Fakt ist, dass das ganze nichts mit Kaufberatung zu tun hat.
 
Sortieren wir mal:
Der Kauf eines Gerätes ist ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer1. Dieser Vertrag beinhaltet auch Gewährleistungen. Wird das Gerät an Käufer2 weitergegeben, müsste theoretisch der Verkäufer als Vertragspartner der Änderung zustimmen, was er nur selten tun wird, passiert im Gebrauchtwagenhandel durch Markenhändler oft. Da nutzt eine einseitige Abtretungserklärung von Käufer1 an Käufer2 auch nichts.
In der Praxis wird die Gewährleistung trotzdem oft erfüllt, ein Recht von Käufer2 darauf gibt es aber nicht.
 
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@Joh

Uns fehlt eigentlich der Hinweis, ob sich das Gerät im Garantie (mit wieviel Monaten) oder Gewährleistungszeitraum befindet.
 
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Bei einem Handy Vertrag mit gekoppelter Hardware und den oft weiterverkaufen Telefonen, die es bei Vertragsverlängerung gibt, ist es etwas tricky. Da muss man in den AGB lesen, was als Nachweis für einen Garantiefall benötigt wird. Bei der Gewährleistung ist es einfach, weil da die Rechnung reicht, auf der nur Geräteidentifikation und Datum wichtig sind.
Bei AVM reicht zum Beispiel der Lieferschein der Fritzbox vom Provider für die Garantie, egal wer ihn vorlegt.
Fazit: AGB lesen, die der Hersteller an Bedingungen knüpft, um in den Genuss der freiwilligen Leistung zu kommen.
 
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Viele Hersteller, und auch Händler schließen den 2. Besitzer aus. So auch Honor.
Garantiebestimmungen
Hinweise zur beschränkten Garantie (Deutsch)

Honor Technologies Germany GmbH („HONOR“) bietet für das von Ihnen gekaufte HONOR-Produkt („Produkt“) eine freiwillige Hersteller-Garantie nach Maßgabe dieser Garantiebestimmungen („Garantie“), wenn Sie als Käufer ein Verbraucher sind und ein neues HONOR-Produkt unmittelbar von einem gewerblichen Einzelhändler oder einem lokalen HONOR-Tochterunternehmen gekauft haben.
Rechtlich kann man das nur mit einer Abtretungserklärung umgehen.
Im Hardware PC Bereich ist das vollkommen normal.
AVM ist da eine rühmliche Ausnahme. Bei denen reicht oft sogar nur die SN am Gerät.
 
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Joh schrieb:
Sortieren wir mal:
Der Kauf eines Gerätes ist ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer1. Dieser Vertrag beinhaltet auch Gewährleistungen. Wird das Gerät an Käufer2 weitergegeben, müsste theoretisch der Verkäufer als Vertragspartner der Änderung zustimmen, was er nur selten tun wird, passiert im Gebrauchtwagenhandel durch Markenhändler oft. Da nutzt eine einseitige Abtretungserklärung von Käufer1 an Käufer2 auch nichts.
In der Praxis wird die Gewährleistung trotzdem oft erfüllt, ein Recht von Käufer2 darauf gibt es aber nicht.
Selbstverständlich kannst du deine Rechte an 3. abtreten. Ist doch bei Autoversicherungen üblich. Du tritts deine Rechte gegenüber der Versicherung an deine Autowerkstatt im Schadensfall ab, damit die das direkt abwickeln können.
Und so ist es beim Handy/Hardware auch. Sonst muss es der erste Besitzer abwickeln, und du musst zu schauen und hoffen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

swa00 schrieb:
@käthe1

Wir drehen uns hiere im Kreise .
a) Müsstest du erst einmal erwähnen
steht im 1. Beitrag.
Herstellergarantie ist freiwillig, also können die das auch ausschließen.
Bei Dell, Apple usw. hast du auch nur 1 Jahr hier in D.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich kannst du deine Rechte an 3. abtreten. Ist doch bei Autoversicherungen üblich. Du tritts deine Rechte gegenüber der Versicherung an deine Autowerkstatt im Schadensfall ab, damit die das direkt abwickeln können.
Du verwechselst eindeutig hier die Rechtslage - sorry

Hier wird beim Versicherungsgeber angefragt ob er damit "einverstanden" ist , dass die Werkstatt sofort mit ihr abrechnen kann -
Ergo : wie oben schon erwähnt : der Leistungsgeber muss dem vorher zustimmen - nicht nur der Leistungsempfänger.
Lehnt er das ab (weil ihm die Werkstatt z.b. zu teuer ist) , kannst du auch nicht abtreten.

In deinem Falle verlangst du aber - dass der Leistungsempfänger - ohne das der Leistungsgeber etwas davon weis - seine Rechte an Dich abtritt - das kann er nicht tun .... Auch hier muss der Leistungsgeber vorher zustimmen .

Bsp: ( Ohne Smartphone)

Du besitzt einen Teich ohne Abgrenzung - Es kommt zu dir eine Familie mit Kindern zu besuch.
Wenn ein Kind in den Teich fällt, bist du dafür verantwortlich - auch wenn die Eltern dir vorher versichert haben , es ginge auf ihre Kappe und dass sie für die Aufsicht ihrer Kinder schließlich selbst verantwortlich wären .

Das ist Falsch, denn das Kind alleine hat einen Anspruch an Dich , den können auch die Eltern nicht einfach entziehen oder übertragen.
 
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swa00 schrieb:
Ergo : wie oben schon erwähnt : der Leistungsgeber muss dem vorher zustimmen - nicht nur der Leistungsempfänger.
Lehnt er das ab (weil ihm die Werkstatt z.b. zu teuer ist) , kannst du auch nicht abtreten.
Also wie nun? Abtretungserklärung ist deiner Meinung nach nicht möglich. Da müsste der Händler oder Hersteller zustimmen.
Aber ohne einer solchen bekomme ich als 3. die Ansprüche trotzdem durchgesetzt, ohne der Zustimmung der Händler/Hersteller?
Sehr verwirrend.
 
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Also erst einmal habe ich das Gefühl, dass du grundsätzlich die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" durcheinander wirfst.
Das merke ich auch daran, weil du ständig Honor - und dessen "Garantie" Bedingung erwähnst.

Gewährleistung:
- Eine gesetzliche festgesetzte Leistung des Herstellers, die egal wer auch immer das Produkt besitzt - eingeräumt werden muss - Im Schadensfall reicht der Kaufbeleg aus , meist auch nur die Seriennummer.
Hier gibt es NICHTS zum abtreten ......

Garantie :
Eine "verlängerte Gewährleistung" (meist mit Einschränkungen) die dem Erst Käufer beim Kauf eingeräumt wird.
Meist ist dies eine gesonderte personenbezogene Versicherungspolice - wird oft bei Fahrzeugen angewendet.
Oder eine freiwillige personenbezogene Leistung des Verkäufers (z.b. Mediamarkt) - Man wird auch oft dazu gefragt , ob man Diese beim Kauf gegen Gebühr verlängern möchte.

Diese Garantie ist dem nächsten Käufer (Dir) NICHT zu übertragen , es sei denn der Leistungsgeber, (Versicherung. Mediamarkt) stimmt dem schriftlich zu - denn es ändert sich dadurch rechtlich der Leistungsempfänger. (Person)
Deshalb schließt dies Honor auch in seinen "Garantiebedingungen" aus. (Siehe dein obiges Zitat)

In dem Falle kann dein Verkäufer nicht einfach SEINEN Anspruch an dich übertragen - Honor will das auch nicht - Punkt !

Deine Abtretungsforderung ist daher nicht rechtens und würde auch (gerade bei Honor) überhaupt keinen Sinn machen.
 
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Was soll jetzt der erst Link ?
Ist das Honor vom Händler nbb ? - Nein ! (siehe Post #1)
Wenn du ein Produkt privat erwirbst, welches vorher bei uns gekauft wurde,


Zum zweiten Link :
Bitte den mal genau durchlesen - er beschreibt haargenau das ,was ich auch schon geschrieben habe .


Sag liest du auch wirklich die Beträge hier genau durch oder nur "quer" ? :)
Du scheinst auch selbst nicht die Links zu lesen , die du hier in den Raum wirfst ....

Zurück zu deinem Post #1
Wenn der Verkäufer keine Abtritts Erklärung geben möchte ( was ich auch nicht tun würde) dann such dir einen Anderen.
Du hast keinerlei Anrecht darauf und bringt dich NULL weiter.


Sehr sehr mühsam mit Dir
Mehr kann man dir nicht erklären und werde es auch nicht weiter tun.
 
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