K
käthe1
Dauer-User
- 1.485
- Themenstarter
- #21
Philosoph, viel reden und nix wahres dabei.
Es steht doch überall klipp und klar, das du als 2. Besitzer keinerlei rechte hast! Das betrifft die gesetztliche gewährleistung, weil die hat nur der 1. Besitzer, kann aber abgetreten werden, sowohl die freiwillige Herstellergarantie, welche meist nicht übertragbar ist. Da diese freiwillig ist, können die Hersteller das selber ausschließen, was sie auch oft machen.
AVM, usw. machen das nicht, da reicht die SN. Das ist aber freiwillig!
Mit einer personalisierten Rechnung auf den 1. Besitzer hast du als 2. Besitzer keinerlei Rechte, weder auf Gewährleistung und in der Regel auch nicht auf eine Herstellergarantie.
Es steht doch überall klipp und klar, das du als 2. Besitzer keinerlei rechte hast! Das betrifft die gesetztliche gewährleistung, weil die hat nur der 1. Besitzer, kann aber abgetreten werden, sowohl die freiwillige Herstellergarantie, welche meist nicht übertragbar ist. Da diese freiwillig ist, können die Hersteller das selber ausschließen, was sie auch oft machen.
AVM, usw. machen das nicht, da reicht die SN. Das ist aber freiwillig!
Mit einer personalisierten Rechnung auf den 1. Besitzer hast du als 2. Besitzer keinerlei Rechte, weder auf Gewährleistung und in der Regel auch nicht auf eine Herstellergarantie.