B
Borsalino
Neues Mitglied
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Seid gegrüsst! - Bin seit Weihnachten nun auch dabei.
jOhnnie, Du hast echt gute Arbeitet geleistet - genieal! Magst Du mir bitte die Wörterbücher Span, Franz und Ital von Pons senden.
Im Gegenzug: Braucht jemand ein Wörterbuch Englisch-Sanskrit, Sanskrit-Englisch? (Sanskrit ist die alte Sprache in Indien und wird in den Heiligen Schriften gebraucht.) Ich habe eine vollständige Ausgabe als Transkription (also unsere Buchstaben) im .xls-(Excel)Format und für Lingopad. Das kann man sicherlich ummodeln. (Lingopad wird es in bälde auch für Android geben.)
Frohe Weihnachten!
Borsalino
PS:
Copyright - Die Gegenüberstellung von zwei Wörtern in unterschiedlichen Sprachen kann nicht mit Copyright belegt werden. - Auch nicht, wenn es 10'000 Wörter sind. Diese Wörter sind öffentliches Gut.
Das Copyright kommt erst zum Zuge, wenn eine Eigenleistung hinzukommt: Darstellung, Ergänzungen, Erklärungen, Hyperlinks, ...
Diese Regelung gilt ebenso für z.B. Strassenkarten und Geschichtsbücher. Erst die Eigenleistung berechtigt zum Copyright. Das Copyright muss nicht eingefordert oder vermerkt werden. Es gilt automatisch (Berner Abkommen).
jOhnnie, Du hast echt gute Arbeitet geleistet - genieal! Magst Du mir bitte die Wörterbücher Span, Franz und Ital von Pons senden.
Im Gegenzug: Braucht jemand ein Wörterbuch Englisch-Sanskrit, Sanskrit-Englisch? (Sanskrit ist die alte Sprache in Indien und wird in den Heiligen Schriften gebraucht.) Ich habe eine vollständige Ausgabe als Transkription (also unsere Buchstaben) im .xls-(Excel)Format und für Lingopad. Das kann man sicherlich ummodeln. (Lingopad wird es in bälde auch für Android geben.)
Frohe Weihnachten!
Borsalino
PS:
Copyright - Die Gegenüberstellung von zwei Wörtern in unterschiedlichen Sprachen kann nicht mit Copyright belegt werden. - Auch nicht, wenn es 10'000 Wörter sind. Diese Wörter sind öffentliches Gut.
Das Copyright kommt erst zum Zuge, wenn eine Eigenleistung hinzukommt: Darstellung, Ergänzungen, Erklärungen, Hyperlinks, ...
Diese Regelung gilt ebenso für z.B. Strassenkarten und Geschichtsbücher. Erst die Eigenleistung berechtigt zum Copyright. Das Copyright muss nicht eingefordert oder vermerkt werden. Es gilt automatisch (Berner Abkommen).