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Maze Hei
Erfahrenes Mitglied
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Da Huawei einigen Usern ja bereits ein Austausch Gerät angeboten hat ist meineVermutung, dass die Charge einen Fehler hat nicht abwegig. Und für alle die jetzt den Sachmangel Begriff erörtern wollen. Paragraph 434 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB ist die hier einschlägige Norm wobei natürlich die allgemeine Beschaffenheit sowie Verwendungszweck auch mit der minimalen Wölbung gewährleistet ist. Würde Huawei sagen das Glas ist absolut plan dann wäre der Mangel gegeben, Vorteil für die Verbraucher ist aber dass nach allgemeinen Kriterien davon auszugehen ist bzw. Angenommen werden kann dass das Display Glas üblicherweise plan sein sollte. Ich würde ja sagen für Juristen wäre das ein absolut schöner Fall hehe.