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xWanjax
Fortgeschrittenes Mitglied
- 57
Ich telefoniere morgen mit dem Support von Huawei und erfrage das mal.
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cRuNkMaSteR schrieb:Ganz Grösse klasse...
Der threat hier kann denk ich dicht gemacht werden...
Laut Aussage und aktueller Stand von huawei sind bereits alle Kopfhörer weg -.- sollte die Tage nichts brauchbares von huawei als Angebot bzw. Entschädigung kommen, werde ich die Bestellung stornieren und in Zukunft von der Marke Huawei Abstand nehmen. Verarschen können dir jemand anders!
Der Sachverhalt ist etwas anders, aber selbst wenn, was kannst du dir von einem UWG Verstoß kaufen? Nichts. UWG hat nichts mit Vertragserfüllung zu tun.UrbanForest schrieb:Es gibt im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb einen Paragraphen, der auf Irreführungsangebote (gemeinhin bekannt als Lockvogelangebot) eingeht. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde auch schon einigen Anbietern - zum Beispiel Aldi und Lidl - auf die Finger gehauen, da sie Angebote zwar ausdrücklich mit "solange der Vorrat reicht", "schnell vergriffen" oder dergleichen beworben haben, sie aber dennoch verpflichtet waren die Ware für einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten (je nach Urteil mindestens ein bis drei Tage). Ansonsten sah der Gesetzgeber in den Angeboten Mittel die Kunden in die Läden zu locken ohne die Absicht ihnen die angebotene Ware wirklich bieten zu können. Ich kenne leider keinen Fall aus der Onlinebranche, ganz grundsätzlich sähe ich als Laie das hier aber ähnlich. Die Kopfhörer für Vorbesteller wurden online an allen möglichen Stellen massivst beworben, teilweise nicht einmal mit der genauen Angabe des Umfangs der Limitierung. Huawei selbst hat auf ihrem Facebookauftritt sogar tagelang ein Banner in der Titelzeile platziert, in dem die Limitierung nicht einmal über * gekennzeichnet war. Da stand "Jetzt vorbestellen und Kopfhörer sichern", ohne weitere Hinweise auf die Limitierung. Und es ist auch nicht Aufgabe des Kunden einzuschätzen, ob 4k/6k Kopfhörer nun viel oder wenig sind. Dieses Marktwissen darf man nicht voraussetzen.
Huawei wird wissen, dass dieses Vorgehen wettbewerbsrechtlich mindestens fragwürdig ist. Marktstarke Händler mit nun unzufriedenen Kunden, egal ob nun Amazon, Media Markt, O2 etc. oder auch direkte Konkurrenten wie Samsung oder Apple werden das nicht unbedingt schlucken und möglicherweise auch selbst dagegen vorgehen. Und daher ist es auch nicht überraschend, dass Huawei schon ein Stück weit zurückgerudert ist, in dem sie schreiben, dass sie sich eine Lösung einfallen lassen. Denn so sind Klagen vorprogrammiert.
Ich kann mir davon dann etwas kaufen, wenn Huawei keine Lust auf Ärger mit Konkurrenz und Providern hat. Auch der Verbraucherschutz in Deutschland ist streng, gerade was solche Angebote angeht. Die Stückzahlen gleichen einem Lotteriespiel, wie ja auch zurzeit zu beobachten ist, die Aufmachung der Werbung hat da ein anderes Bild vermittelt. Und daher wird das alles je nach Entscheidung wie es weitergeht auch nicht folgenlos bleiben.kev946 schrieb:Der Sachverhalt ist etwas anders, aber selbst wenn, was kannst du dir von einem UWG Verstoß kaufen? Nichts. UWG hat nichts mit Vertragserfüllung zu tun.UrbanForest schrieb:Es gibt im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb einen Paragraphen, der auf Irreführungsangebote (gemeinhin bekannt als Lockvogelangebot) eingeht. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde auch schon einigen Anbietern - zum Beispiel Aldi und Lidl - auf die Finger gehauen, da sie Angebote zwar ausdrücklich mit "solange der Vorrat reicht", "schnell vergriffen" oder dergleichen beworben haben, sie aber dennoch verpflichtet waren die Ware für einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten (je nach Urteil mindestens ein bis drei Tage). Ansonsten sah der Gesetzgeber in den Angeboten Mittel die Kunden in die Läden zu locken ohne die Absicht ihnen die angebotene Ware wirklich bieten zu können. Ich kenne leider keinen Fall aus der Onlinebranche, ganz grundsätzlich sähe ich als Laie das hier aber ähnlich. Die Kopfhörer für Vorbesteller wurden online an allen möglichen Stellen massivst beworben, teilweise nicht einmal mit der genauen Angabe des Umfangs der Limitierung. Huawei selbst hat auf ihrem Facebookauftritt sogar tagelang ein Banner in der Titelzeile platziert, in dem die Limitierung nicht einmal über * gekennzeichnet war. Da stand "Jetzt vorbestellen und Kopfhörer sichern", ohne weitere Hinweise auf die Limitierung. Und es ist auch nicht Aufgabe des Kunden einzuschätzen, ob 4k/6k Kopfhörer nun viel oder wenig sind. Dieses Marktwissen darf man nicht voraussetzen.
Huawei wird wissen, dass dieses Vorgehen wettbewerbsrechtlich mindestens fragwürdig ist. Marktstarke Händler mit nun unzufriedenen Kunden, egal ob nun Amazon, Media Markt, O2 etc. oder auch direkte Konkurrenten wie Samsung oder Apple werden das nicht unbedingt schlucken und möglicherweise auch selbst dagegen vorgehen. Und daher ist es auch nicht überraschend, dass Huawei schon ein Stück weit zurückgerudert ist, in dem sie schreiben, dass sie sich eine Lösung einfallen lassen. Denn so sind Klagen vorprogrammiert.
Du verstehst es nicht. Die Folge wäre eine Abmahnung mit Unterlassungsanspruch. Davon hast DU jedoch nichts. Aber gut jetzt, das sind alles Mutmaßungen. Huawei wäre einmal mit einer öffentlichen Klarstellung am Zug.UrbanForest schrieb:Ich kann mir davon dann etwas kaufen, wenn Huawei keine Lust auf Ärger mit Konkurrenz und Providern hat. Auch der Verbraucherschutz in Deutschland ist streng, gerade was solche Angebote angeht. Die Stückzahlen gleichen einem Lotteriespiel, wie ja auch zurzeit zu beobachten ist, die Aufmachung der Werbung hat da ein anderes Bild vermittelt. Und daher wird das alles je nach Entscheidung wie es weitergeht auch nicht folgenlos bleiben.
Cyrus791 schrieb:Es wurde doch von vornherein kommuniziert, dass es nur 4000 Stück Bose-KHs gibt - und das für GANZ Deutschland! Überlegt doch mal!!.
Berechtigt sind die ersten 4000 gemäß der Aktion...Bundesloser schrieb:
kev946 schrieb:]Berechtigt sind die ersten 4000 gemäß der Aktion...