okadererste
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- 5.065
Lese dich mal hier ein.
Besonders der Abschnitt mit "Arglist"ist gut.
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Da wird genau beschreiben was dein Verkäufer falsch gemacht hat. Er schreibt Garantie und das kann er nicht geben da er privat Person ist.
Er hat bestimmt mehr als drei Artikel bis jetzt verkauft und kennt somit die AGB von eBay. Da wird klar gesagt was der Unterschied ist.
[doublepost=1516123740,1516123281][/doublepost]Die Frage an die Kanzlei ist geil.
"Ich habe einen Ergometer verkauft.
Der nur sehr sehr wenig ( 3-4 mal) , von meiner Mutter genutzt wurde.
Er war voll funktionsfähig ! Der Käufer hat ihn persönlich bei mir getestet und abgeholt. Jetzt behauptet er der würde nicht funktionieren.
Er selbst hat ihn wieder bei Ebay reingestellt , für 130,-€ , 10,-€ mehr als er bei mir bezahlt hat. Hat aber wie er bei mir ja behauptet , es nicht mit den angeblichen Mängeln reingestellt. Muss ich das Teil zurück nehmen ?"
Besonders der Abschnitt mit "Arglist"ist gut.
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Da wird genau beschreiben was dein Verkäufer falsch gemacht hat. Er schreibt Garantie und das kann er nicht geben da er privat Person ist.
Er hat bestimmt mehr als drei Artikel bis jetzt verkauft und kennt somit die AGB von eBay. Da wird klar gesagt was der Unterschied ist.
[doublepost=1516123740,1516123281][/doublepost]Die Frage an die Kanzlei ist geil.
"Ich habe einen Ergometer verkauft.
Der nur sehr sehr wenig ( 3-4 mal) , von meiner Mutter genutzt wurde.
Er war voll funktionsfähig ! Der Käufer hat ihn persönlich bei mir getestet und abgeholt. Jetzt behauptet er der würde nicht funktionieren.
Er selbst hat ihn wieder bei Ebay reingestellt , für 130,-€ , 10,-€ mehr als er bei mir bezahlt hat. Hat aber wie er bei mir ja behauptet , es nicht mit den angeblichen Mängeln reingestellt. Muss ich das Teil zurück nehmen ?"