Korrosionsschaden

  • 76 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
das ist natürlich bescheiden :crying:

vielleicht nen bisschen dazudichten so das man Zeit "gewinnt".
Kurz vor Weihnachten gekauft... es war ein Geschenk für Bruder, Schwester etc...
Also konnte man es nicht wirklich noch lange testen... dann über die Feiertage bis 1 Tag vor dem Einschicken nach Huawei in Urlaub gewesen...
ich glaube nicht das die über die Feiertage richtig durchgearbeitet haben.

Wie gesagt - er hat nichts mehr zu verlieren.

Im schlimmsten Fall könnte er noch versuchen, das defekte Mate 9 komplett zerlegt bei Ebay wieder zu verkaufen mit dem Hinweis auf einen Defekt mit der Hoffnung den Verlust ein wenig zu mindern.

Ich zerlege meine defekte Notebooks immer in alle Einzelteile und bekomme dafür immer noch richtig Kohle. Selbst defekte Notebook Grafikkarten gehen für ordentliches Geld weg!! Es gibt Händler die solche Artikel (auf eigenes Risiko) aufkaufen, professionel reparieren und dann wieder "teuer" weiter verkaufen. Wichtig ist es, jeden Artikel einzeln einzustellen. Ist zwar mehr arbeit aber es lohnt sich. Unter Umständen muss man 2 bis 3 mal die Teile rein setzen.

Also mit der coolen Anleitung von @jan.ringas sollte es ein leichtes sein, sein Mate 9 in Einzelteile zu zerlegen und bei Ebay zu verticken. Was ist so nen ORIGINAL Display alleine noch wert? Dann noch den Akku raus...

Huawei service pack Original LCD-display + Touch + Akku für mate 9 silver
Huawei service pack Original LCD-display + Touch + Akku für mate 9 silver | eBay
EUR 137,86
Kostenloser Versand
(inkl. MwSt.)

Wenn man noch 75€ bis 100€ bekommen könnte = besser als nichts.

Vorher noch das Mate 9 auf Werkseinstellungen zurück setzen und den Rest mit den Hinweis eines Schadens mit rein setzen und Daumen drücken.
 
  • Danke
Reaktionen: deenulli, JanR86, M--G und eine weitere Person
@TheBrad
TheBrad schrieb:
Mario69 schrieb:
Was kann ich jetzt noch tun?
1.) Klugschei*-Modus an: Keine wertvollen Geräte mehr über Ebay Kleinanzeigen kaufen :winki:
2.) Bei w-support freundlich nachfragen, ob man Dir (ohne Nennung von Namen oder Details) sagen kann, ob dieses Gerät bzgl. dieses Schadens evtl. schon einmal zur Reparatur eingeschickt wurde. Falls die Antwort ja lauten sollte, könntest Du den Verkäufer damit ggf. erfolgreich zu einer Rücknahme bewegen. Diesen Versuch wäre es mir zumindest wert, zu verlieren hast Du ja nichts mehr...

Punkt 1 gebe ich dir recht :biggrin:
Punkt 2 das habe ich heute schon gemacht. Das Gerät war da noch nicht zwecks Reparatur.
Habe auch gefragt ob man feststellen kann wie alt der Schaden schon ist, dies könnte nur ein Gutachter herausbekommen.
 
@Mario69 Selbst wenn der Gutachter das feststellt musst du erstmal nachweisen dass der Verkäufer das wusste.
 
Akki10 schrieb:
@Mario69 Selbst wenn der Gutachter das feststellt musst du erstmal nachweisen dass der Verkäufer das wusste.
Ja, das war nur die Aussage vom Support, der kostet auch viel Geld :biggrin:
 
@Mario69 Einzelteile verkaufen, oder als Schadenshandy verkaufen ist schon ein guter Tipp.
 
  • Danke
Reaktionen: Mario69
Für mich sind 2 Fragen leider noch unbeantwortet gewesen...
1. hat der Verkäufer ausdrücklich in seinem Angebot Garantie und Gewährleistung ausgeschlagen? Wenn nein, auch privat Personen müssen bei einem Defekt Gewärhleistung geben!
2. Was hat dein Mate 9 gekostet?

Ich frage deshalb, ob es sich am Ende eventuell lohnen könnte, ein zweites Mate 9 günstig zu ersteigern, welches NUR ein Display Schaden hat. Dann könntest Du von Deinem Mate 9 mit Korrosionsschaden das Display abmachen und auf dem zweiten Mate 9, mit Displayschaden drauf machen. Dann machst Du Dir noch den Akku aus dem Korrosionsteil raus und wirfst den Rest, was übrig bleibt, wieder bei Ebay rein und guckst was passiert.
Allerdings ist das auch nicht ganz Risikofrei :blushing:
 
okadererste schrieb:

ich sehe nichts von Ausschluss von Gewährleistung :scared:
Wenn´s defekt ist, kannste es Ihm um die Ohren hauen :lol:

___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Was muss im Haftungsausschluss stehen?
Garantie, Umtausch oder Rückgabe – im Disclaimer schließen Privatverkäufer Vieles aus und vergessen dabei mitunter das einzig Wichtige: Die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und Rückgaberechte müssen nur gewerbliche Verkäufer im Rahmen des Fernabsatzgesetzes einräumen.

Die Gewährleistung gilt dagegen für jeden Händler, egal ob gewerblich oder privat: Bei mangelhafter Ware kann der Käufer auf Reparatur oder Umtausch bestehen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei gebrauchten Waren darf die zweijährige Gewährleistungszeit auf ein Jahr beschränkt werden. Privatverkäufer haben die Möglichkeit, die Gewährleistung ganz auszuschließen. Sie müssen dann allerdings auch in der Angebotsbeschreibung deutlich darauf hinweisen.


Wer die Gewährleistung mit Garantie verwechselt, kann Probleme kriegen. Und wer als Verkäufer einen Mangel absichtlich verschweigt oder die Ware falsch beschreibt, muss sie trotz Gewährleistungsausschluss zurücknehmen.
___________________________________________________________________________________________________________________________________________

Darum fragte ich ja, wie das original Angebot von dem Korrosionsschaden ausgesehen hat...
 
@Intruder_2000
Das ist doch nicht das Handy um das es geht!
 
Ich habe es nur zeigen wollen das ein defektes Handy bei eBay ist.
Wenn die Reparatur von Korrosionsschaden über 100€ kostet dann Lohn es das Defekte zu kaufen und aus 2 eins zu machen.
 
@Akki10
ich bin auch nicht davon ausgegangen, das es sich um das gleiche Gerät handelt sondern ich wollte nur darauf hinweisen das der Thread Ersteller noch Chancen hätte, wenn der Verkäufer von dem defekten Gerät die Gewährleistung NICHT ausdrücklich ausgeschlagen hat.
Wie in dem zuletzt gezeigtem Ebay Angebot von okadererste wo der Verkäufer dies nicht gemacht hat :biggrin:
Er hat lediglich vermerkt, das er das Gerät nicht zurück nimmt. Bei einem defekt muss er es laut Gesetzt allerdings noch da er verpflichtet ist, Gewährleistung zu geben...

@okadererste ... :confused2:
das Handy von Deinem Ebay Angebot ist doch (angeblich) nicht defekt. Es hat nur eine Schramme... :blink:
 
@Intruder_2000
Nocheinmal. Das Gerät war schon 3 Wochen in seinem Besitz. Und du musst nachweisen, das er das wusste bzw das der Fehler nicht beim Käufer liegt. In 3 Wochen kann das Ding korridieren.
 
@all: Ich möchte Euch vorbeugend gerne darum bitten, beim eigentlichen Thema (= Korrosionsschaden) zu bleiben und nicht in eine Rechtsberatung abzudriften. Letztere ist hier im Forum nicht erwünscht, z.B. um zu vermeiden, dass unvollständige, laienhafte oder im Individualfall auch falsche Aussagen getroffen werden und der/die Betroffene dadurch ggf. einen Nachteil erfährt. Danke für Eure Beachtung :thumbup:
 
  • Danke
Reaktionen: Miss Montage, M--G und 447359
Das von Oka eingestellte liegt bei 100€. Noch 5 Tage. Ihr werdet euch wundern, wie hoch das noch geht. Falls das OT ist: OT Ende.
 
nur weil der Fehler nach 2 Wochen erst aufgefallen ist, bedeutet dies nicht, das der Verkäufer dann gleich aus dem schneider ist oder habe ich da nen Denkfehler? Vor allem ist es ja ein "versteckter" Mangel der nicht auf dem ersten Blick ersichtlich war. Es kann in 3 Wochen korrodieren - kann aber auch Monate dauern. Das werden wir beide nicht beurteilen können. Wenn der Verkäufer das Mate9 nun verkauft hat, ohne die Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen, so bin ich der Meinung das er es zurück nehmen MUSS. Egal ob 1 Woche oder 2 oder 4 Wochen.

__________________________________________________________________________________________________________________________________________
  • Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________

Man kann den Fehler nachweisen, indem man ein Gutachten erstellen lässt. Wenn heraus kommt, das der Mangel schon vor dem Kauf bestand, würde ich behaupten, das die Kosten von diesem Gutachten auch vom Verkäufer übernommen werden müssen. Nur da möchte ich mich nicht festlegen!

Aber ich würde es drauf ankommen lassen. Am besten Ebay einschalten
[doublepost=1516105370,1516105239][/doublepost]ok wird zur Kenntnis genommen @TheBrad .

ich hab irgendwie nur zu lange zum formulieren gebraucht :crying:

ansonsten, wenn man keinen Bock hat sich mit dem Verkäufer auseinander zusetzen und um sein Recht zu kämpfen, kann man hier mal gucken:

Korrosionsschäden bzw. Wasserschäden am Mobilfunkgerät: Beratung und erste Hilfe

die haben sich wohl auf Wasserschäden spezialisiert
 
  • Danke
Reaktionen: Mario69
Also,
Ich habe für das Mate 313€ bezahlt.

Diesen Text hat der Verkäufer in der Anzeige stehen gehabt:
Wie üblich weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatkauf handelt, sodass sowohl Garantie als auch Rücknahme ausgeschlossen sind.

Ich werde jetzt eBay einschalten, denn vom Verkäufer kommt nichts mehr seitdem ich ihm den Schadensbericht gesendet habe.
Meine Chance sehe ich zwar gleich bei null aber versuchen kann ich es.
Werde dann das Mate wieder bei eBay reinsetzen, natürlich als defekt.
 
  • Danke
Reaktionen: Intruder_2000, M--G und 447359
Er hatte dir ja geantwortet. Kann ihn auch verstehen. Was erwartest du von ihm?
 
Mario69 schrieb:
Diesen Text hat der Verkäufer in der Anzeige stehen gehabt:
Wie üblich weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatkauf handelt, sodass sowohl Garantie als auch Rücknahme ausgeschlossen sind.

Bei weitergehendem Interesse siehe z.B. auch die dortigen Hinweise.
 
  • Danke
Reaktionen: Mario69, Intruder_2000 und 447359
@TheBrad bitte um Verzeihung aber ich kann das nicht mit ansehen ohne kein schlechtes Gewissen zu bekommen...
ich hoffe Du bist nachsichtig mit meinem letzten Post zu diesem Beitrag hier!

Mario69 schrieb:
Also,
Ich habe für das Mate 313€ bezahlt.

Diesen Text hat der Verkäufer in der Anzeige stehen gehabt:
Wie üblich weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatkauf handelt, sodass sowohl Garantie als auch Rücknahme ausgeschlossen sind.

Ich werde jetzt eBay einschalten, denn vom Verkäufer kommt nichts mehr seitdem ich ihm den Schadensbericht gesendet habe.
Meine Chance sehe ich zwar gleich bei null aber versuchen kann ich es.
Werde dann das Mate wieder bei eBay reinsetzen, natürlich als defekt.

für 399€ gab es das Mate 9 glaube bei Saturn nagelneu (nach Weihnachten).
Wenn der Verkäufer es so geschrieben hat, wie du es hier gepostet hast, also :

Wie üblich weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatkauf handelt, sodass sowohl Garantie als auch Rücknahme ausgeschlossen sind.

Dann wende Dich an Ebay denn dann hast Du noch Chancen Dein Geld wieder zu bekommen. Man darf niemals Garantie und Gewährleistung durcheinander werfen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich für jeden Verkäufer vorgeschrieben. Egal ob gewerblich oder privat!
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die über die Gewährleistung hinaus geht.
Bei gebrauchten Artikeln kann die 2 Jährige Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert werden.
Nur privat Personen können von der Gewährleistung zurück treten aber dafür müssen diese es auch expliziert machen.

Und das macht man indem man schreibt, das man KEINE GEWÄHRLEISTUNG AUF DIESEN ARTIKEL GIBT!!!

Wenn der Verkäufer dies nicht in dieser Art kund getan hat = dann hat er nun ein Problem.

Der Verkäufer hat die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen. Kann er.
Die Gewährleistung dagegen hat er nicht ausgeschlossen und somit hat der Verkäufer nun das Recht, Dein Handy entweder zurückzunehmen und Dir Dein Geld wieder zu geben, es auf seine Kosten instand setzen zu lassen oder dir ein anderes Mate 9 zukommen zu lassen.

Schalte Ebay ein oder wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass Dich mal dort unverbindlich beraten.

Ich würde mich nicht mit "Du hattest das Gerät schon 3 Wochen" abspeisen lassen. Gewährleistung geht länger als 3 Wochen und hinzu kommt das der Mangel erst durch Huawei festgestellt werden konnte, indem sie das Gerät öffnen mussten. Somit war es für Dich ein versteckter Mangel :cool2:

(ganz unabhängig davon ob der Verkäufer das Mate 9 im guten Gewissen und guten Absichten verkauft hat und nichts vom Schaden wusste oder ob er vom Mangel wusste und diesen arglistig verschwiegen hat)

Kleiner Tip noch:
schreibe Dir alle Kosten auf, die dir mit dem Mate 9 entstanden sind. "Schadensersatz" für Aufwendungen... die müsste, wenn ich mich nicht irre, auch der Verkäufer dann übernehmen.

Ich bin besser raus bevor ich noch nen paar auf die Finger von den lieben Mods bekomme :rolleyes:

Ich drücke Dir die Daumen und viel Erfolg! Bei dem Preis würde ich nicht die Füße still halten!
[doublepost=1516112863,1516112792][/doublepost]...

tz... ich brauche immer so lange zum schreiben mit dem doofen Handy :cursing:
 
  • Danke
Reaktionen: SanPaulo und Mario69
@Intruder_2000
Da wird nichts bei rumkommen. Aber soll er es halt probieren.
 
Zurück
Oben Unten