Huawei Mate 9 Verfügbarkeit

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Rintenfinten schrieb:
Bei mir tut sich bei meiner Amazon Bestellung immer noch nichts. Steht weiter auf:

"Noch nicht versandt. Voraussichtlicher Liefertermin: Wir brauchen ein wenig mehr Zeit, um Ihnen verlässliche Angaben bereitzustellen. Wir werden Sie per E-Mail verständigen, sobald wir einen voraussichtlichen Liefertermin haben"

Bei mir auch... :sad:
 
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Meins von Alternate ist auch da, hole es nachher von der Post ab :)
 
Stormmaster schrieb:
Das Handy ist nicht Bestandteil des Vertrages. Wenn überhaupt, dann eher umgekehrt. Durch den Mobilfunkvertrag bekommst Du lediglich die Möglichkeit ein subventioniertes, bzw. vergünstigtes Handy zu erwerben. Vertragsrechtlich sind das aber zwei unterschiedliche Verträge (Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag für ein Handy). Mit anderen Worten, wenn das Handy ewig nicht lieferbar ist, dann bist Du trotzdem an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist für einen Onlinemobilfunkvertrag läuft nach zwei Wochen ab.
Ist rechtlich so nicht korrekt. Die Widerrufsfrist beginnt erst 14 Tage nach vollständigem Empfang der gesamten Bestellung. Sofern ein Smartphone noch nicht geliefert wurde, besteht die Widerrufsfrist weiter bis zum Erhalt des Smartphones. Deswegen konnte ich nach 2 Monaten auch bei meinem Note 7 noch problemlos den Vertrag widerrufen.
 
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Caliazz schrieb:
Ist rechtlich so nicht korrekt. Die Widerrufsfrist beginnt erst 14 Tage nach vollständigem Empfang der gesamten Bestellung. Sofern ein Smartphone noch nicht geliefert wurde, besteht die Widerrufsfrist weiter bis zum Erhalt des Smartphones. Deswegen konnte ich nach 2 Monaten auch bei meinem Note 7 noch problemlos den Vertrag widerrufen.
Ein Note 7 hatte ich auch mal. :)
 
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Ist doch korrekt, da es sich um zwei Verträge handelt. Sofern alle Bestandteile des Mobilfunkvertrages ausgeliefert wurden (SIM, Zugangsdaten etc.) und in Empfang genommen wurden, bzw. aktiviert wurden, dann beginnt die Widerrufsfrist für den Mobilfunkvertrag. Das selbe gilt dann separat für das Smartphone.
 
Stormmaster schrieb:
Ist doch korrekt, da es sich um zwei Verträge handelt. Sofern alle Bestandteile des Mobilfunkvertrages ausgeliefert wurden (SIM, Zugangsdaten etc.) und in Empfang genommen wurden, bzw. aktiviert wurden, dann beginnt die Widerrufsfrist für den Mobilfunkvertrag. Das selbe gilt dann separat für das Smartphone.
Vielleicht für dein Empfinden. Rechtlich gesehen hast du aber Unrecht. Ich empfehle dir den §356 -§358. Hör bitte auf die Leute zu verunsichern, es ist schlicht und ergreifend falsch.
[doublepost=1479471773,1479471684][/doublepost]Ach den §312 BGB darf man natürlich nicht dazu vergessen.
 
Mit Handy zahlt man ja auch mehr als ohne Handy. Wäre seltsam ein nicht vorhandenes Handy zu zahlen.
 
Blackcat6 schrieb:
Mit Handy zahlt man ja auch mehr als ohne Handy. Wäre seltsam ein nicht vorhandenes Handy zu zahlen.
Habe ich bei Sparhandy aber gemacht. Jedoch rechtlich war ich auf der sicheren Seite, da ich 2,5 Monate auf das Note 7 gewartet habe und nichts kam. Im Endeffekt, als feststand, dass das Handy von Markt geht, habe ich mein 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch genommen und alle Kosten erstattet bekommen.

Wir kommen vom Thema ab. Werde das rechtliche Thema nicht mehr behandeln sondern wir sollten uns wieder auf die Lieferbarkeit des Handys fokussieren :)
 
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Stimmt. Ich hatte das Note auf Finanzierung und hab auch 2x gezahlt. Aber ich hatte es ja auch bekommen und das Tausch Note auch.
 
Wenn Du schon Paragraphen zitierst, dann solltest Du zumindest das entsprechende Gesetz mit aufführen. Außerdem ist es schwierig, dass wir uns hier über Verträge streiten, die wir beide noch nicht gesehen haben. Woher weisst Du, dass Du Recht hast, wenn Du den Inhalt des Vertrages / der Verträge nicht kennst. Das hat auch nichts mit Verunsicherung zu tun, sondern damit, dass man Vorsicht walten lassen sollte, wenn es um irgendwelche Widerrufsfristen geht. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, sofern Du mir den Beweis bzgl. des hier vorliegenden Falles lieferst.
 
So, Cyberport versendet jetzt, meins ist raus
 
Dann hast Du Glück gehabt. Wenn man jetzt bestellen will gibt Cyberport 3-10 Tage an.
 
Komm mir vor wie vor Gericht. Immer wieder müssen Beweise vorgelegt werden [emoji23]
 
Stormmaster schrieb:
Wenn Du schon Paragraphen zitierst, dann solltest Du zumindest das entsprechende Gesetz mit aufführen. Außerdem ist es schwierig, dass wir uns hier über Verträge streiten, die wir beide noch nicht gesehen haben. Woher weisst Du, dass Du Recht hast, wenn Du den Inhalt des Vertrages / der Verträge nicht kennst. Das hat auch nichts mit Verunsicherung zu tun, sondern damit, dass man Vorsicht walten lassen sollte, wenn es um irgendwelche Widerrufsfristen geht. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, sofern Du mir den Beweis bzgl. des hier vorliegenden Falles lieferst.
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu, denn die Kopplung zwischen Mobilfunkvertrag und dem vergünstigten Handy stellt eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 499 BGB dar. Das Handy wurde durch den Verbraucher gerade nicht zum regulären Kaufpreis erworben. Die Finanzierungshilfe ist auch gerade deshalb „entgeltlich“, weil der Mobilfunkprovider die Kosten für die restliche Finanzierung des Kaufpreises in seinen monatlichen Tarifgebühren berücksichtigt. Bei dem Kaufvertrag über das Handy und dem Mobilfunkvertrag handelt es sich um verbundene Verträge gem. § 358 BGB, weswegen der Widerruf des Mobilfunkvertrags auch den Kaufvertrag auflöst.
[doublepost=1479472436,1479472321][/doublepost]
Anzinger schrieb:
Komm mir vor wie vor Gericht. Immer wieder müssen Beweise vorgelegt werden [emoji23]
Hahaha Danke. Musste sehr schmunzeln. Da ich aber Fachmann bin, bringt die Diskussion im Endeffekt eh nichts :)
 
Es steht außer Frage, dass dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht. Die Frage war ja, ob der Mobilfunkvertrag nach Aktivierung (Rechtswirksamkeit) und dem damit verbundenen Ablauf des gesetzlichen 14 tägigen Widerrufsrechts auf unbestimmte Zeit widerrufen werden kann, nur weil das Gerät ggf. erst mit sehr viel Verspätung geliefert wird.

Zudem verstehe ich den Hinweis auf verbundene Verträge gem. § 358 BGB nicht. Das macht grundsätzlich Sinn, aber wir sprechen hier doch juristisch von zwei völlig unterschiedlichen Personen. Deshalb ja auch mein Beharren auf die zwei Verträge. Das eine ist der Provider / Mobilfunkanbieter (O2, Telekom, Vodafone), mit dem hier ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen wird. Das andere ist ein Onlinehändler (Sparhandy), der deshalb ein subventioniertes Smartphone anbietet, da er vom Provider eine Provision erhält. Selbst wenn in der Subventionierung / Provision eine entgeltliche Maßnahme vermutet werden kann, hat der Provider doch ein ureigenes Interesse, dass der Vertrag aufrecht erhalten bleibt. Mit anderen Worten, den Provider interessiert es nicht, ob der Onlinehändler seine Geräte rechtzeitig liefern kann oder nicht.
[doublepost=1479473355,1479473226][/doublepost]
Caliazz schrieb:
Da ich aber Fachmann bin, bringt die Diskussion im Endeffekt eh nichts :)

Die Provider haben aber auch ganze "Fachmänner-Abteilungen" die ihre Interessen durchaus aggressiv vertreten können. Da können manche Mobilfunkkunden ein Liedchen von Singen, selbst wenn diese ihrerseits auch Fachmännerhilfe via Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen haben... :rolleyes2:
 
Eben nochmals mit VF telefoniert, sie haben es nicht und ist auch laut der Versandabteilung nicht geplant...

@M.Starke

Schon komisch das du es siehst und die nicht...
 
Leider aber auch nicht sofort lieferbar.
 
Saturn Sankt Augustin und Euskirchen haben es da. Grade bestellt und die Abholbestätigung bekommen:) man freu ich mich
 
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Otto schreibt jetzt "lieferbar Mitte Januar" :o
 
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