Falsche Hardware im Smartphone?

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Zum Glück alles super, aber finde das schon ein starkes Stück!

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Also ich finde die Diskussion hier ehrlich gesagt sehr amüsant. :biggrin:

Es ist ja sehr verständlich das ihr euch übers Ohr gehauen fühlt. Und genau genommen ist das auch so. Aber denkt mal für 2 Mark fuffzich mit und bemüht mal Tante Google. Dann werdet ihr feststellen das Huawei hier auf der rechtlich sicheren Seite ist. Moralisch ist das natürlich wieder ein ganz anderes paar Schuhe und ich werde auch nicht hinterm Berg halten und jedem von dem Beschiss, denn was anderes ist ja nicht, erzählen und entsprechend "Werbung" für Huawei machen.

Huawei-Thomas schrieb:
Klar, ich bestelle mir auch ein Auto mit 300 PS was dann letztendlich nur 200 PS liefert und dann sagt der Hersteller "wir haben uns bemüht" :)
Als "PS" noch eine zugelassene Maßeinheit in der EU war durfte ein neuer(!) Motor eine Abweichung von 5% zur Herstellerangabe haben. Als 2005 der § 3 der Einheitenverordnung geändert wurde und kW statt PS angegeben werden musste wurde auch gleichzeitig die EWG 80/181 geändert und der Motor darf nun eine Abweichung von bis zu 8% der Händlerangabe haben. In deinem Beispiel dürfte das Fahrzeug also tatsächlich nur 276PS haben. Während das also alles bei einem Fahrzeug streng reglementiert ist, fehlt dieses bei Leistungsmessungen bei einem Handy. Um jetzt mal bei unserer Situation hier zu bleiben. Hier genügt es tatsächlich solche Sätze wie "Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten" dazu zu schreiben und schon hat der Hersteller seinen Kopf aus der Schlinge gezogen. Erst wenn die verbaute Technik so stark von den Angaben abweicht das ein "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des Gerätes nicht mehr möglich ist, erst dann kann man den Hersteller haftbar machen. Und dann auch nur soweit das man das mangelhafte Gerät zurückgeben kann und sein Geld wieder bekommt. In dem Falle meines Prozesses gegen Samsung von dem ich weiter oben schon berichtet hatte hieß das, das ich theoretisch sogar noch die Gerichtskosten hätte selber tragen müssen. Gut, hier würde wohl, wie in meinem Fall auch, jeder Richter die Staatskasse belasten. Aber auf den Kosten für den Anwalt bleibt man auf jeden Fall sitzen. Gut wenn man dann eine Rechtsschutzversicherung hat.

Mir wurde damals bei der Urteilsverkündung von der Richterin nochmals eingebleut das eine Produktbeschreibung nicht rechtlich bindend ist. Denn diese gilt rechtlich lediglich als Werbung und nicht als ein notariell beglaubigtes Schreiben. Und ja, die dürfen dir das blaue vom Himmel versprechen und müssen es nicht halten. So kommen solche Werbeaussagen wie "Kein Waschmittel wäscht weißer" oder "Unser Lautsprecher hat den meisten Bass und ist am lautesten" zu Stande. Lediglich die, meist in der beigelegten Bedienungsanleitung, abgedruckten "Technischen Daten" müssen stimmen. Es sei denn der Hersteller gibt ausdrücklich an das diese nur unter Vorbehalt abgedruckt wurden. Und das macht mittlerweile jeder Hersteller schon prophylaktisch um immer auf der sicheren Seite zu sein. Das der Käufer aber dennoch nicht grundsätzlich der Gelackmeierte ist gibt es ja die 14 tägige Rückgabefrist.

Das dieser Beschiss den Huawei hier mit dem Mate 9 und auch mit dem P10 abzieht moralisch unterste Schublade ist und sie sich damit sicherlich keine Freunde machen werden dürfte wohl außer frage stehen. Aber rechtlich kann man da nix machen. Da kann man jetzt noch so trotzig drein schauen und auf den Tisch pfeffern. Hier kann man nur auf die Kulanz der Verkäufer hoffen und das diese so eine Art Boykott gegenüber Huawei aufziehen. So in der Art "Wenn ihr die Geräte unserer Kunden nicht anstandslos gegen 100% korrekte Ware umtauscht, dann werden wir eure Geräte eben kurzerhand aus dem Programm nehmen." Oder wenn der Shitstorm in den sozialen Medien so groß wird das Huawei von selbst kommt und die Geräte von sich aus umtauscht.
 
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Ist jetzt eigentlich hier jemand betroffen und hat ein Mate 9 mit langsamen Speicher erwischt? Hab das nicht so richtig raus gelesen aus den Ergebnissen.
 
Wirklich langsam wie beim P10 nein.
 
Ich weiß nicht worum es bei deiner sache mit Samsung genau ging.
Aber natürlich sind Produktbeschreibungen bindend. Schau mal in § 434 BGB.
Du wirfst glaube ich recht viel durcheinander. Ich hatte es weiter oben bereits geschrieben: Weist dein Produkt einen Mangel auf ist dein Ansprechpartner der Verkäufer und nicht Huawei. Der Verkäufer hat sich dann mit Huawei auseinander zu setzen.
Die 14 Tage sind übrigens ein Widerrufsrecht und gelten nur wenn du das Gerät im Internet kaufst. Alles andere ist Kulanz seitens des Verkäufers.
 
Und warum wollen dann hier welche ihr Mate 9 zurück bringen? Mal ganz blöd gefragt..
 
Ich weiß was im § 434 BGB steht. Denn genau das wurde mir damals zum Fallstrick. "Die Sache ist frei von Sachmängeln (...) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Das wurde damals von einem vereidigten Sachverständigen geprüft und als gegeben bewertet. Bei meinem Samsung Laptop wurde übrigens anderer RAM Speicher verbaut als in der Produktbeschreibung angegeben. Na, kommt das einem vielleicht bekannt vor?

Versteht mich jetzt um Gottes willen nicht falsch. Ich möchte keinen davon abhalten sich zu beschweren. Nur sollte man mit gebremsten Erwartungen an die Sache heran gehen und nicht denken die Sache sei schon in trockenen Tüchern. Das dachte ich damals nämlich auch und bin von dem hohen Gericht mal schön ausgebremst worden. :mad2:
 
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Nach meinem Wissensstand wäre das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ein Sachmangel, welcher die üblichen Rechstfolgen (Nachbesserung bis Geld zurück) nach sich ziehen kann.
 
Genau das ist doch das Problem. Es ist keine zugesicherte Eigenschaft. Das ist Werbung. Das hat Huawei doch ausdrücklich geschrieben das es keine Rechtsverbindlichkeit hat was auf der Homepage steht.
 
Wir drehen uns echt im Kreis. Und es ist ja auch nicht so das ich den ganzen Mist nicht schon mitgemacht hätte und noch zwei weitere hier aus dem Faden auch. Aber wie gesagt, diese Diskussion ist, zumindest für mich eh müßig da ich ja niemanden davon abhalten möchte mal sein Glück zu versuchen.
 
Richtig, ich konnte das bzgl. der fehlenden Rechtsverbindlichkeit solcher Aussagen nicht unkommentiert stehen lassen, das ist schlichtweg falsch. Dass sich so ein Prozess gerne auch mal hinziehen kann steht außer Frage und sollte jedem auch bewusst sein.
Zunächst bleibt sowieso abzuwarten wie Huawei mit der Thematik umgeht
 
Bin ja wirklich gespannt wie Huawei damit umgehen wird. Jedoch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das man dort weiter kommt. Selbst wenn jeder mit einer zu geringen Schreibrate ein anderes Gerät bekäme, wäre ein UFS 2.1 ebenso nicht garantiert...also bleibts beim Lotto.
 
Der einzig gangbare Weg wäre beim Händler auf die Gewährleistungsrechte zu pochen. Werbeversprechen, die sachlich nachprüfbare und nicht eingehaltene Produkteigenschaften versprechen, gelten als Mangel nach deutschem Recht. Inwieweit das vom Verfahren her Sinn macht sei dahingestellt.

Für alle Ansprüche an Huawei gelten die Garantiebedingungen, die Huawei selbst aufgestellt hat. Die habe ich jetzt nicht gelesen, vermute aber, dass dort für solche Fälle vorgesorgt wurde, also daraus wahrscheinlich keine Ansprüche ableitbar sein werden.

Es sieht so aus, als hätten alle hier zumindest UFS 2.0 Speicher. Den Unterschied zu UFS 2.1 sieht man schön an den geposteten Werten. In der Praxis wird man das kaum spüren, nichts desto trotz, fühlt man sich wie ein Mate Besitzer zweiter Klasse und die Unternehmenspolitik von Huawei empfinde ich persönlich als äußerst fragwürdig.
 
Ich habe gerade mal beim Support angefragt. Dort wurde mir gesagt, dass sich die Problematik nur auf die p10 Reihe beschränkt.
Da bin ich ja mal gespannt

10:47:14 - Sandra Sagte : Ja ich weiß was sie meinen, und ich habe mich direkt für sie informiert dieses ist nur bei den Modellen P10 und P10 plus bestätigt die Mate 9 Reihe ist davon nicht betroffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Rückmeldung... Das Mate 9 wurde heute im MediaMarkt, wo ich das Gerät gekauft hatte angenommen. Es geht an den Großhändler (irgend etwas mit Eskalation) zurück.
Innerhalb von 14 Tagen sollte das Ganze erledigt sein. Entweder ich bekomme ein Gerät mit den beworbenen Bausteinen oder erhalte den vollen Kaufpreis erstattet. Das ist zumindest die Aussage von den MM Mitarbeitern vor Ort.
 
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Habe jetzt meinem Anbieter mal geschrieben (1&1). Werde euch auf dem laufenden halten.
[doublepost=1493039984,1493039924][/doublepost]@clemse Dann würde mich aber brennend interessieren woher die so stark abweichenden Schreibraten kommen...
 
@staXnet
Mich auch. Auf meine Frage warum die alte Beschreibung mit UFS 2.1 entfernt worden ist wurde leider auch nicht eingegangen.
 
Habe es jetzt nochmal nach einem Neustart getestet, da sieht's nochmal besser aus.
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