Komme nicht ins Handy

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Welsper

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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Wenn ich am Anfang meine Pin eingebe, komme ich zu einer zweiten Eigabe in der ich noch eine Nummer eingeben soll, ansonsten geht es nicht weiter.

Ich kann direkt bei der ersten Pin auf abbrechen gehen und dann komme ich zu einer Anzeige in der ein Kreis mit einem pulsirenden blauen Schloß zu sehen ist.
Versuche ich es dann rechts entsprerren zu lassen muss ich meine Pin eingeben und komme dann wieder zu dieser zweiten Nummerneingabe.

Die Karte ist ok, ich bekomme eine Signalstärkenanzeige etc. Aber ich komme nicht an dem Zahlenfeld vorbei.
Ich vermute das Handy ist gesperrt, aber ich habe keine Sperre eingelegt.
 
Hatte irgendeiner zugriff auf dein handy?
Seit wann tritt das problem auf?
 
Kein Zugriff. Das Problem tritt seit dem ersten Starten auf.
Ich komme immer nur bis zu dem zweiten Eingabefeld
 
hattest dein phone noch nie in gebrauch?
 
Nein, aber ich habe das Recoveryprogramm gestartet und nun scheint es zu gehen.
Ich habe plötzlich einen anderen Bildschirm und kann Eingaben wie die Zeitzone etc. vornehmen.

Irgendwie vermute ich gerade das mir Comtech ein schon gebrauchtes Handy geschickt hat bei dem jemand anderes eine Sperre eingesetzt hat.
Als Hintergrundbild hatte ich nämlich eine Frau vor einem Kaminfeuer, das nun weg ist und durch eines mit Wolken oder so ersetzt wurde....
 
das währe meine nächste vermutung gewesen,und wie willst jetzt vorgehn mit comtech die würde ich aber mal zur rede stellen,wie sie das denn jetzt handhaben wollen
 
Auf jeden Fall. Ich habe für ein neues Handy bezahlt und bekomme ein gebrauchtes.
Selbst die Grantiekarte ist auf den 20.12.12. aufgefüllt, dabei habe ich das Handy erst kurz vor Silvester gekauft...
 
Soetwas nennt man dann Betrug ;-)

Zurück schicken und neues Verlangen oder richtig den Preis mindern
 
Aha, wir merken uns also den Namen:

COMTECH


So kriegt man Retourware auch wieder unters Volk, solange der blöde Kunde es nicht merkt.


Würde das Handy schleunigst zurückschicken und in einem anderen Shop bestellen, der die Kunden nicht für dumm verkauft.
 
Es hilft, bereits bei Bestellung ungefähr diesen Inhalt bei Mitteilungen an den Verkäufer einzugeben:

Gekauft wurde Neuware in ungeöffneter Originalverpackung.
Die Übersendung von Rückläuferware wird nicht als ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages akzeptiert und zurück gewiesen.

Natürlich nur, wenn nicht expressis verbis Rückläuferware angeboten wurde ...

@m2osi:
Betrug i.S.v. § 263 StGB bzw. §§ 263, 23 StGB wirst du realiter kaum nachweisen können.
 

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